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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Da setzet D. Luther deutlich / das dieses sein vnnd aller rechten Christen glaube sey / das sie für gewis halten / das am jüngsten tage jr sündig fleisch von allen gebrechen solle gescheiden werden. Wie solt er denn gelehret oder gehalten haben / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde gar kein vnterscheid were.

Traun wer da gleubet vnnd hoffet / das sein fleisch am tage der erlösung von allen gebrechen vnd also auch von der sünde sol gescheiden werden / derselbe helt fleisch / natur vnnd Erbsünde nicht für einerley.

Dieses aber hat D. Lutherus gegleubet vnd gehoffet / wie er selbst von sich schreibet.

Derwegen ists offenbar / das er fleisch / natur vnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterschieden habe.

D. Lutherus in verdolmetschung der Epistel S. Pauli 33 Beweisan die Römer cap. 7. hat die Erbsünde krafft vnd vermöge der wort des Apostels / eine anhangende sünde genennet. Desgleichen Hebr. cap. 12. eine anklebende sünde. Nu ists aber offenbar / das das jenige / dem etwas anhangt vnd anklebt / vnd das so jm anhangt oder anklebt / nicht einerley: sondern vnterscheiden sind. Denn die natur ist das subiectum / oder das jenige / welchem die Erbsünde anhangt vnd anklebt / Die Erbsünde aber ist der böse schade oder verderbung so der natur anhangt oder anklebt.

Derwegen ists gewislich war / wird auch in alle Ewigkeit war bleiben / das D. Lutherus / die verderbte natur / welcher die Erbsünde anhangt vnnd anklebt vnnd die Erbsünde so der natur anhangt vnnd anklebt / nicht für einerley gehalten hat. Vnnd wird dieser vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd zwischen der verderbten natur selbst / welchen

Da setzet D. Luther deutlich / das dieses sein vnnd aller rechten Christen glaube sey / das sie für gewis halten / das am jüngsten tage jr sündig fleisch von allen gebrechen solle gescheiden werden. Wie solt er denn gelehret oder gehalten haben / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde gar kein vnterscheid were.

Traun wer da gleubet vnnd hoffet / das sein fleisch am tage der erlösung von allen gebrechen vnd also auch von der sünde sol gescheiden werden / derselbe helt fleisch / natur vnnd Erbsünde nicht für einerley.

Dieses aber hat D. Lutherus gegleubet vnd gehoffet / wie er selbst von sich schreibet.

Derwegen ists offenbar / das er fleisch / natur vnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterschieden habe.

D. Lutherus in verdolmetschung der Epistel S. Pauli 33 Beweisan die Römer cap. 7. hat die Erbsünde krafft vnd vermöge der wort des Apostels / eine anhangende sünde genennet. Desgleichen Hebr. cap. 12. eine anklebende sünde. Nu ists aber offenbar / das das jenige / dem etwas anhangt vnd anklebt / vnd das so jm anhangt oder anklebt / nicht einerley: sondern vnterscheiden sind. Denn die natur ist das subiectum / oder das jenige / welchem die Erbsünde anhangt vnd anklebt / Die Erbsünde aber ist der böse schade oder verderbung so der natur anhangt oder anklebt.

Derwegen ists gewislich war / wird auch in alle Ewigkeit war bleiben / das D. Lutherus / die verderbte natur / welcher die Erbsünde anhangt vnnd anklebt vnnd die Erbsünde so der natur anhangt vnnd anklebt / nicht für einerley gehalten hat. Vnnd wird dieser vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd zwischen der verderbten natur selbst / welchen

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[0080] Da setzet D. Luther deutlich / das dieses sein vnnd aller rechten Christen glaube sey / das sie für gewis halten / das am jüngsten tage jr sündig fleisch von allen gebrechen solle gescheiden werden. Wie solt er denn gelehret oder gehalten haben / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde gar kein vnterscheid were. Traun wer da gleubet vnnd hoffet / das sein fleisch am tage der erlösung von allen gebrechen vnd also auch von der sünde sol gescheiden werden / derselbe helt fleisch / natur vnnd Erbsünde nicht für einerley. Dieses aber hat D. Lutherus gegleubet vnd gehoffet / wie er selbst von sich schreibet. Derwegen ists offenbar / das er fleisch / natur vnd Erbsünde nicht für einerley gehalten / sondern vnterschieden habe. D. Lutherus in verdolmetschung der Epistel S. Pauli an die Römer cap. 7. hat die Erbsünde krafft vnd vermöge der wort des Apostels / eine anhangende sünde genennet. Desgleichen Hebr. cap. 12. eine anklebende sünde. Nu ists aber offenbar / das das jenige / dem etwas anhangt vnd anklebt / vnd das so jm anhangt oder anklebt / nicht einerley: sondern vnterscheiden sind. Denn die natur ist das subiectum / oder das jenige / welchem die Erbsünde anhangt vnd anklebt / Die Erbsünde aber ist der böse schade oder verderbung so der natur anhangt oder anklebt. 33 Beweis Derwegen ists gewislich war / wird auch in alle Ewigkeit war bleiben / das D. Lutherus / die verderbte natur / welcher die Erbsünde anhangt vnnd anklebt vnnd die Erbsünde so der natur anhangt vnnd anklebt / nicht für einerley gehalten hat. Vnnd wird dieser vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd zwischen der verderbten natur selbst / welchen

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/80>, abgerufen am 18.05.2024.