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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch31. Beweis die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe.

Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein.

Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde.

Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht.

Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden.

Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey.

Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati,32. Beweis futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc.

Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch31. Beweis die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe.

Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein.

Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde.

Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht.

Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden.

Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey.

Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati,32. Beweis futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc.

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[0079] Item in der Kirchen Postil aus der Epistel am Ostermitwoch / Das sündliche fleisch sol sterben / auff das auch die sünde vnnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / vnd beide der leib sampt der Seele ewig lebe. 31. Beweis Sol das sündliche fleisch darumb sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde / das beide leib vnnd Seele ewig leben / so muß ja (wie alle verstendige hertzen sehen) ein vnterscheid zwischen der Erbsünde vnd des menschen leib vnnd Seele sein / vnnd muß die verderbte natur vnnd Erbsünde nicht einerley sein. Es sol aber wie D. L. recht lehret / das sündliche fleisch sterben / auff das auch die sünde vnd der todt an jhm verzehret vnd verschlungen werde. Derwegen kans ja nach D. Lutheri lehre nicht sein / das die verderbte natur leibs vnd der Seelen vnnd die Erbsünde solten ohne allen vnterscheid einerley sein. Vrsach ist diese. Denn was am sündigen leibe sol verschlungen vnd verzehret werden / das der leib mit der Seelen ewig lebe / das ist ja der sündige leib selbst nicht. Die sünde aber sol am sündigen leibe des menschen verschlungen vnd verzehret werden. Derwegen ists klar / das der verderbte leib oder natur des menschen die Erbsünde selbst nicht sey: sondern von derselben vnterschieden sey. Abermals schreibet D. Lutherus Genes. 38. Nos credimus & speramus, qui sumus circum dati carne peccati, futurum vt in die redemptionis nostrae ea purgetur & separetur ab omnibus infirmitatibus etc. Das ist / wir die wir mit diesem sündlichem fleisch vmbgeben sind gleuben vnd hoffen / das es am tage der Erlösung werde gereiniget vnnd gescheiden werden / von aller schwacheit / todt vnd schande etc. 32. Beweis

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/79>, abgerufen am 24.11.2024.