Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe. In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / 30. BeweisDie vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc. Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden. Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde. Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat. Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst. der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe. In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / 30. BeweisDie vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc. Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden. Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde. Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat. Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0078"/> der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe.</p> <p>In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / <note place="left">30. Beweis</note>Die vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc.</p> <p>Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden.</p> <p>Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde.</p> <p>Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat.</p> <p>Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0078]
der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe.
In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / Die vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc.
30. Beweis Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden.
Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde.
Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat.
Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst.
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