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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe.

In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / 30. BeweisDie vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc.

Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden.

Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde.

Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat.

Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst.

der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe.

In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / 30. BeweisDie vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc.

Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden.

Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde.

Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat.

Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst.

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[0078] der Erbsünde vnnd der verderbten natur / vnterschieden habe. In der Kirchen Postil vber die Epistel am Ostertage / Die vbrige sünde in den heiligen / ist allerley böse neigung vnnd lust / oder begierde / so sich im menschen reget / wieder Gottes gebot / welche die heiligen so wol fülen / als die andern. Aber dis ist die vnterscheid / das die heiligen sich von denselben nicht lassen vberweldigen / das sie jhnen folgeten / vnnd ins werck kommen liessen / sondern wiederstehen / vnnd (wie S. Paulus alhie sagt) jmmerdar an jhnen ausfegen. Vnnd das heist an jhnen sünde / die da ausgefeget wird etc. 30. Beweis Wenn D. Lutheri meinung vnd lehre gewest / das zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde durch aus kein vnterscheid were / so hette er nicht können setzen / das die sünde ausgefeget würde: Sondern er hette sagen müssen / das die natur selbst an den Christen teglich ausgefeget würde. Welchs da es bestand haben vnnd recht sein solle / daraus nohtwendig erfolgen müste / das die Christen zu letzt weder leib noch Seele behalten würden. Nu setzt er aber / das die sünde aus der Christen natur ausgeseget werde. Derhalben ists gewißlich war / das D. Lutherus Erbsünde vnnd natur vnterscheiden / vnd nicht durch aus für einerley gehalten hat. Summa die Erbsünde sol vnnd mus aus der natur / oder aus der substantz des leibes vnd Seele ausgefeget werden / auff das die substantz des leibes vnnd der Seelen rein werde. Darumb ist die Erbsünde / nicht die verderbte natur ohne allen vnterscheid selbst.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/78>, abgerufen am 24.11.2024.