Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

Bild:
<< vorherige Seite

Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten.

DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vnd beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig.

Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen.

Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.

Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten.

DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vñ beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig.

Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen.

Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0185"/>
Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids                      erwarten.</p>
        <p>DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein                      kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch                      one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis /                      sondern vielfaltige / grausame <hi rendition="#i">Accusationes</hi> vn&#x0303; beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / <hi rendition="#i">Iniuriae</hi> / schmehungen / vnd <hi rendition="#i">Inuectiuae</hi> / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde                      der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie                      Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd                      pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte                      die Erbsünde <hi rendition="#i">Substantia</hi> sein / so wolten sie wieder das                      Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche <hi rendition="#i">Inuectiuen</hi> / schmehungen vnd iniurijrn / wider das                      Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen                      vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals                      gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig.</p>
        <p>Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn                      ein solches hat ten sie im willen.</p>
        <p>Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen                      buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0185] Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten. DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vñ beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig. Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen. Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/185
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/185>, abgerufen am 25.05.2024.