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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen.

Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vnd solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen.

Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten.

Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen.

Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vñ solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen.

Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten.

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[0186] Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen. Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vñ solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen. Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/186>, abgerufen am 25.05.2024.