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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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sie eingelegt / vnd noch nicht nachliessen / hin vnd wider jre falsche Lere zusprengen / vnd ander Leute jrre vnd betrübt zu machen / hat jre F. G. aus hochdringender not widerumb dem Geistlichen Consistorio aufferleget vnd befohlen / das sie abermal gemelte Personen erfordern / vnd sich erbieten solten / von dem vbergebenen langen Buch / freundlich / Christlich vnd beschel den / von puncten zu puncten zu vnterreden / Es hat auch jhre F. G. widerumb das Consistorium mit mehren Land vnd Hoffrehten / vnd mehren Superintendenten besetzt.

Hierauff sind sie / auff den 8 Februarij zuerscheinen citirt / vnd vorgeladen / mit deutlicher schrifftlicher anzeigung / worumb vnd worzu / nemlich / zu güt licher freundlicher mündlicher vnterredung von den angezogenen gründen / in jrem Buche begriffen / etc.

Darauffhat Ireneus mit den seinen / eine Recusation schrifft ans Consistorium verschickt / darin sie nach der lenge Vrsachen anzeigen welche sie anch im ersten handel einbracht / Darumb sie nicht köndten noch wolten sich in ein Gespreche mit den Consistorialen einlassen / vnd gedechten darauffnicht zuerscheinen / begerten nachmals ein ander recht Kirchengerichte / vnd Competentem iudicem mit bedrawung / würde man sie vertreiben / so würde man auch nicht lang bleiben / wie denn solche schrifft auch flugs im Druck heraus bracht / da mit es nicht schimlete / so es zulang vnter der Banck sticken möchte.

sie eingelegt / vñ noch nicht nachliessen / hin vñ wider jre falsche Lere zusprengen / vnd ander Leute jrre vnd betrübt zu machen / hat jre F. G. aus hochdringender not widerumb dem Geistlichen Consistorio aufferleget vnd befohlen / das sie abermal gemelte Personen erfordern / vnd sich erbieten solten / von dem vbergebenen langen Buch / freundlich / Christlich vnd beschel den / von puncten zu puncten zu vnterreden / Es hat auch jhre F. G. widerumb das Consistorium mit mehren Land vnd Hoffrehten / vnd mehren Superintendenten besetzt.

Hierauff sind sie / auff den 8 Februarij zuerscheinen citirt / vnd vorgeladen / mit deutlicher schrifftlicher anzeigung / worumb vnd worzu / nemlich / zu güt licher freundlicher mündlicher vnterredung von den angezogenen gründen / in jrem Buche begriffen / etc.

Darauffhat Ireneus mit den seinen / eine Recusation schrifft ans Consistorium verschickt / darin sie nach der lenge Vrsachen anzeigen welche sie anch im ersten handel einbracht / Darumb sie nicht köndten noch wolten sich in ein Gespreche mit den Consistorialen einlassen / vnd gedechten darauffnicht zuerscheinen / begerten nachmals ein ander recht Kirchengerichte / vnd Competentem iudicem mit bedrawung / würde man sie vertreiben / so würde man auch nicht lang bleiben / wie denn solche schrifft auch flugs im Druck heraus bracht / da mit es nicht schimlete / so es zulang vnter der Banck sticken möchte.

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[0189] sie eingelegt / vñ noch nicht nachliessen / hin vñ wider jre falsche Lere zusprengen / vnd ander Leute jrre vnd betrübt zu machen / hat jre F. G. aus hochdringender not widerumb dem Geistlichen Consistorio aufferleget vnd befohlen / das sie abermal gemelte Personen erfordern / vnd sich erbieten solten / von dem vbergebenen langen Buch / freundlich / Christlich vnd beschel den / von puncten zu puncten zu vnterreden / Es hat auch jhre F. G. widerumb das Consistorium mit mehren Land vnd Hoffrehten / vnd mehren Superintendenten besetzt. Hierauff sind sie / auff den 8 Februarij zuerscheinen citirt / vnd vorgeladen / mit deutlicher schrifftlicher anzeigung / worumb vnd worzu / nemlich / zu güt licher freundlicher mündlicher vnterredung von den angezogenen gründen / in jrem Buche begriffen / etc. Darauffhat Ireneus mit den seinen / eine Recusation schrifft ans Consistorium verschickt / darin sie nach der lenge Vrsachen anzeigen welche sie anch im ersten handel einbracht / Darumb sie nicht köndten noch wolten sich in ein Gespreche mit den Consistorialen einlassen / vnd gedechten darauffnicht zuerscheinen / begerten nachmals ein ander recht Kirchengerichte / vnd Competentem iudicem mit bedrawung / würde man sie vertreiben / so würde man auch nicht lang bleiben / wie denn solche schrifft auch flugs im Druck heraus bracht / da mit es nicht schimlete / so es zulang vnter der Banck sticken möchte.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/189>, abgerufen am 23.11.2024.