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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Darauff hat der Christliche Landsfürste selbst an gemelte personen geschrieben / vnd jnen als eine Obrigkeit des orths befohlen / sie solten gehorsam leisten vnd erscheinen / vnd sonderlich von Ireneo solches gnediglich in seiner F. G. schreiben begeret vnd mandirt.

Aber Ireneus solches alles vngeacht / ist aussenblieben / vnd nicht erschienen. Er hat auch an einen an dern Ministrum geschrieben in einem Briene / dessen Auto graphon verhanden / sie weren nun zum andern mal fürs Consistorium citirt / Aber er gedechte nicht zu komen. Das hat er auch also gethan / vnd nicht alleine das Consistorium / Sondern auch damals noch seine Christliche vnd gebürende Obrigkeit / hindan gesetzt / etc. Darumb mag er sich wohl nun ferner vnnütze machen.

Aber die andern drey gesellen Irenei sind erschienen / denen hat man Fürstlichen Christlichen Befehl fürgehalten / sie abermals ermanet / sie wolten sich des freundlichen Gesprechs nicht wegern / weil es der Landsfürste von jnen begerte / Item das Consistorium / denen sie in solchen billichen sachen zu gehorsamen schüldig / Es würde auch der Sachen selbst gut vnd nützlich sein / Vnd hat also sich widerumb zu aller freundligkeit erboten.

Darauff erklerten sie sich / sie weren Colloquirens halben nicht erschienen / Vbergaben es auch Schrifftlich / das sie gentzlich entschlossen / in kein mündlich gesprech mit dem Consistorio sich einzulassen / Sie beten vmb ein recht Kirchen Gericht / das solte jhnen der Landsfürst geben vnd bestellen.

Darauff hat der Christliche Landsfürste selbst an gemelte personen geschrieben / vnd jnen als eine Obrigkeit des orths befohlen / sie solten gehorsam leisten vnd erscheinen / vnd sonderlich von Ireneo solches gnediglich in seiner F. G. schreiben begeret vnd mandirt.

Aber Ireneus solches alles vngeacht / ist aussenblieben / vnd nicht erschienen. Er hat auch an einen an dern Ministrum geschriebẽ in einem Briene / dessen Auto graphon verhanden / sie werẽ nun zum andern mal fürs Consistorium citirt / Aber er gedechte nicht zu komen. Das hat er auch also gethan / vnd nicht alleine das Consistorium / Sondern auch damals noch seine Christliche vñ gebürende Obrigkeit / hindan gesetzt / etc. Darumb mag er sich wohl nun ferner vnnütze machen.

Aber die andern drey gesellen Irenei sind erschienen / denen hat man Fürstlichen Christlichen Befehl fürgehalten / sie abermals ermanet / sie wolten sich des freundlichen Gesprechs nicht wegern / weil es der Landsfürste von jnen begerte / Item das Consistorium / denen sie in solchen billichen sachen zu gehorsamen schüldig / Es würde auch der Sachen selbst gut vnd nützlich sein / Vnd hat also sich widerumb zu aller freundligkeit erboten.

Darauff erklerten sie sich / sie weren Colloquirens halben nicht erschienen / Vbergaben es auch Schrifftlich / das sie gentzlich entschlossen / in kein mündlich gesprech mit dem Consistorio sich einzulassen / Sie beten vmb ein recht Kirchen Gericht / das solte jhnen der Landsfürst geben vnd bestellen.

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[0190] Darauff hat der Christliche Landsfürste selbst an gemelte personen geschrieben / vnd jnen als eine Obrigkeit des orths befohlen / sie solten gehorsam leisten vnd erscheinen / vnd sonderlich von Ireneo solches gnediglich in seiner F. G. schreiben begeret vnd mandirt. Aber Ireneus solches alles vngeacht / ist aussenblieben / vnd nicht erschienen. Er hat auch an einen an dern Ministrum geschriebẽ in einem Briene / dessen Auto graphon verhanden / sie werẽ nun zum andern mal fürs Consistorium citirt / Aber er gedechte nicht zu komen. Das hat er auch also gethan / vnd nicht alleine das Consistorium / Sondern auch damals noch seine Christliche vñ gebürende Obrigkeit / hindan gesetzt / etc. Darumb mag er sich wohl nun ferner vnnütze machen. Aber die andern drey gesellen Irenei sind erschienen / denen hat man Fürstlichen Christlichen Befehl fürgehalten / sie abermals ermanet / sie wolten sich des freundlichen Gesprechs nicht wegern / weil es der Landsfürste von jnen begerte / Item das Consistorium / denen sie in solchen billichen sachen zu gehorsamen schüldig / Es würde auch der Sachen selbst gut vnd nützlich sein / Vnd hat also sich widerumb zu aller freundligkeit erboten. Darauff erklerten sie sich / sie weren Colloquirens halben nicht erschienen / Vbergaben es auch Schrifftlich / das sie gentzlich entschlossen / in kein mündlich gesprech mit dem Consistorio sich einzulassen / Sie beten vmb ein recht Kirchen Gericht / das solte jhnen der Landsfürst geben vnd bestellen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/190>, abgerufen am 18.05.2024.