Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhremAnno 1527. mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen. Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. derCrimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2. In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments- sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhremAnno 1527. mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen. Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. derCrimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2. In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0125" n="109"/> sen. 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Denn da Anno 1548. der<note place="right">Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548.</note> ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.</p> <p>Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2.</p> <p>In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments- </p> </div> </body> </text> </TEI> [109/0125]
sen. Das bitten wir allein / daß sie solche stück zuuor auß jhrem mittel thun / vnnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnnd das Maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch Ertzbubenstück vnnd Teuffelische tücklein dem Nechsten zubeweisen.
Anno 1527. Auff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen. Vnnd Lauaterus schreibt / pag. 12. daß Zwinglius selbst zuuor widerrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / daß eben daß Mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der Bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / daß die jetzo verzeichneten Wort / auß Lutheri Buch sind außgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.
Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vuitebergae Anno 1548. Dieses stück der Historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jhar her weidlich gereget / sehen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat auß erwehneten Historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnnd tück jetziger zeit annemen vnnd anbeten wil / den lassen wir im Werck vnnd mit der That beweisen / daß jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thessal. 2.
In demselbigen jhar / 1527. hat Zwinglius im anfang eine Teutsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wider Zwinglij Bücher etwas geschrieben / von dem Sacraments-
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