Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.in der Bernischen Disputation diese propositio zu disputierenAnno 1528. fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae Scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Daß der Leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem Brot empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer Antwort / wider Lutheri letztes kleines Bekantnus vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzehlen. Vnd zu derselbigen Disputation ist auch beruffenAndreas Althamerus ist wider die Zwinglianer. worden Andreas Althamerus, wölcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat außgehen lassen / vnnd auch sonst geschrieben hatte Conciliationes locorum Scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in Coena öffentlich verthedigt / wölches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im Werck vnnd mit der that beweiset / daß er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehenlicher Lehrer gewesen / vnnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden. Weil nun im vorigen jar Oecolampadius vnd Zwinglius / wider Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus dagegen Anno 1528. außgehen lassen sein groß BekantnusD. Lutheri groß Bekantnns vom H. Abendmal. vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / daß sein voriges Buch wider die Schwarmgeister vnd feinde des H. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vnnd weil er gesehen / daß durch stetig / vnauffhörlich libellieren / wenn ein theil in der Bernischen Disputation diese propositio zu disputierenAnno 1528. fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae Scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Daß der Leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem Brot empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer Antwort / wider Lutheri letztes kleines Bekantnus vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzehlen. Vnd zu derselbigen Disputation ist auch beruffenAndreas Althamerus ist wider die Zwinglianer. worden Andreas Althamerus, wölcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat außgehen lassen / vnnd auch sonst geschrieben hatte Conciliationes locorum Scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in Coena öffentlich verthedigt / wölches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im Werck vnnd mit der that beweiset / daß er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehenlicher Lehrer gewesen / vnnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden. Weil nun im vorigen jar Oecolampadius vnd Zwinglius / wider Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus dagegen Anno 1528. außgehen lassen sein groß BekantnusD. Lutheri groß Bekantnns vom H. Abendmal. vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / daß sein voriges Buch wider die Schwarmgeister vnd feinde des H. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vnnd weil er gesehen / daß durch stetig / vnauffhörlich libellieren / wenn ein theil <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0131" n="115"/> in der Bernischen Disputation diese propositio zu disputieren<note place="right">Anno 1528.</note> fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae Scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. 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Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im Werck vnnd mit der that beweiset / daß er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehenlicher Lehrer gewesen / vnnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden.</p> <p>Weil nun im vorigen jar Oecolampadius vnd Zwinglius / wider Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus dagegen Anno 1528. außgehen lassen sein groß Bekantnus<note place="right">D. Lutheri groß Bekantnns vom H. Abendmal.</note> vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / daß sein voriges Buch wider die Schwarmgeister vnd feinde des H. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vnnd weil er gesehen / daß durch stetig / vnauffhörlich libellieren / wenn ein theil </p> </div> </body> </text> </TEI> [115/0131]
in der Bernischen Disputation diese propositio zu disputieren fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae Scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Daß der Leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem Brot empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer Antwort / wider Lutheri letztes kleines Bekantnus vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzehlen. Vnd zu derselbigen Disputation ist auch beruffen worden Andreas Althamerus, wölcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat außgehen lassen / vnnd auch sonst geschrieben hatte Conciliationes locorum Scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in Coena öffentlich verthedigt / wölches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im Werck vnnd mit der that beweiset / daß er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehenlicher Lehrer gewesen / vnnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden.
Anno 1528.
Andreas Althamerus ist wider die Zwinglianer. Weil nun im vorigen jar Oecolampadius vnd Zwinglius / wider Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus dagegen Anno 1528. außgehen lassen sein groß Bekantnus vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / daß sein voriges Buch wider die Schwarmgeister vnd feinde des H. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vnnd weil er gesehen / daß durch stetig / vnauffhörlich libellieren / wenn ein theil
D. Lutheri groß Bekantnns vom H. Abendmal.
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