Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1527.des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset Zwingels Lehr vnd Schwarm./ pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius a Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quod haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quod Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quod Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodque impij, symbola tantum corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusque sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Himmel seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen.

Anno 1528.
Anno 1528.
Disputation zu Bern in Schweitz.

Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quod verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen

Anno 1527.des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset Zwingels Lehr vñ Schwarm./ pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius à Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quòd haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quòd Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quòd Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodqúe impij, symbola tantùm corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusqúe sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Him̃el seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen.

Anno 1528.
Anno 1528.
Disputation zu Bern in Schweitz.

Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0130" n="114"/><note place="left">Anno 1527.</note>des gantzen Zwinglischen Streits                      wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese                      Häupstücke gefasset <note place="left">Zwingels Lehr vn&#x0303;                          Schwarm.</note>/ pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus                      Zuuinglius à Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quòd haec verba Christi                      per metonymiam essent exponenda. Quòd Christi corpus &amp; sanguis, non ore                      carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quòd Christi corpus in certo coeli                      loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodqúe impij,                      symbola tantùm corporis &amp; sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi                      eiusqúe sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct /                      darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort                      Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib /                      müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut                      Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben /                      empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Him&#x0303;el seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die                      Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen                      Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi                      selbst / empfahen.</p>
        <note place="left">Anno 1528.</note>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1528.<lb/></head>
        <note place="left">Disputation zu Bern in Schweitz.</note>
        <p>Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern                      in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd                      weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz /                      auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad                      disputandum proposita, &amp; ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit,                      quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd                      Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[114/0130] des gantzen Zwinglischen Streits wider Lutherum / summarischen jnnhalt / hat jhr eigen Lauaterus in diese Häupstücke gefasset / pag. 13. Haec autem praecipua fuerunt capita, in quibus Zuuinglius à Luthero in hac causa dissentiebat, nempe, quòd haec verba Christi per metonymiam essent exponenda. Quòd Christi corpus & sanguis, non ore carnali, sed fide duntaxat perciperentur. Quòd Christi corpus in certo coeli loco degeret, neque per omnia, vt Diuinitas, diffunderetur. Quodqúe impij, symbola tantùm corporis & sanguinis Christi, non ipsum corpus Christi eiusqúe sanguinem acciperent. Das ist: Das sind die fürnembsten Häuptpunct / darinn Zwingel wider Lutherum ist. Denn also lehret Zwingel / daß die Wort Christi im Nachtmal / figurlich / von einem abwesenden vnnd bedeuteten Leib / müssen außgelegt vnd verstanden werden. 2. Vnd daß der Leib vnnd das Blut Christi / nicht mit leiblichem Munde / sondern allein mit dem Glauben / empfangen werde. 3. Item / daß der Leib Christi an einem gewissen ort im Him̃el seine Statt vnd Wohnung habe / vnd nicht vberall sey / wo die Gottheit sey. 4. Vnnd / daß die Gottlosen allein die bedeutlichen eusserlichen Zeichen des Leibs vnd des Bluts Christi / vnd nicht den Leib vnd Blut Christi selbst / empfahen. Anno 1527. Zwingels Lehr vñ Schwarm. Anno 1528. Anno 1528. im Januario / ist gehalten worden eine öffentliche Disputation zu Bern in Schweitz / fürnemlich von wegen des Handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine Disputation war gehalten worden / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in Coena, daß der ware Leib vnnd Blut Christi im Abendmal sey / So ist dawider vnnd dagegen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/130
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/130>, abgerufen am 21.11.2024.