Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Blut / vnd sey nicht allein Brot vnnd Wein / wie jetzund das widertheilAnno 1530. fürgibt. Diese Wort fordern vnnd bringen auch den Glauben / üben auch denselbigen bey allen denen / so solchs Sacrament begeren / vnd nicht dawider handeln / gleich wie auch die Tauffe den Glauben bringet vnd gibt / so man jhr begeret.

Nach solchen Artickeln / von D. Luthero gestellt / ist hernachPhilippus Melanth. schreibt die Coufession zu Augspurg. die gantze Confession / zu Augspurg vom Philippo Melanthone / in eine gewisse ordnung verfasset worden / vnnd zuuorn / ehe sie ferner kommen / von Artickeln zu Artickeln / auch fürnemlich der zehende Artickel vom Abendmal / der verwandten Fürsten vnd Stende / vnd derselben Theologen vnnd Rhäten Vrtheil / Censuren vnnd bedencken / vnterworffen / wie D. ErhardusD. Erhardus Schnepffius hilfft trewlich. Schnepffius / der selbst mit in demselben rhatschlag gewest / schreibet / vnd in seiner Confession / Anno 1555. außgangen / bezeuget / inmassen auch Philippus selber bekennet / wie in praefatione primi Tomi seine Wort lauten: Nihil mihisumpsi: praesentibus Principibus & alijs gubernatoribus & concionatoribus disputatum est ordine de singulis sententijs: Ich habe mich selbst nichts vnterstanden. In Gegenwertigkeit der Fürsten vnd anderer Obrigkeit / ist ordentlich von jedes Artickels meinung geredt vnd disputieret worden / etc.

Es hat auch der Churfürst zu Sachsen dieselbige verfasteD. Luth. empfehet die Confession / dieselbige zu vbersehen vnd zuuerbessern. Confession / vnd darinn auch fürnemlich den zehenden Artickel vom Abendmal / Luthero zuübersehen / vnnd zu corrigieren geschickt / wie auch Philippus selber / dieselbe gantze Schrifft / dem Vrtheil Lutheri vnterworffen / wie er in jetzgedachter Prefation auch saget: Missa est Luthero tota forma Confessionis: Es ist die gantze Confession zu Luthero geschickt worden. Vnnd weil deß Churfürsten zu Sachsen (der die Confession ein gantz Monat zuuor / ehe der Keiser ankommen / D. Luthero zuübersehen vnd zuuerbessern vberschickt hat) deßgleichen auch Philippi Brieff vnd Lutheri antwort darauff kurtzist / wollen wir dieselben hieher setzen.

Blut / vnd sey nicht allein Brot vnnd Wein / wie jetzund das widertheilAnno 1530. fürgibt. Diese Wort fordern vnnd bringen auch den Glauben / üben auch denselbigen bey allen denen / so solchs Sacrament begeren / vnd nicht dawider handeln / gleich wie auch die Tauffe den Glauben bringet vnd gibt / so man jhr begeret.

Nach solchen Artickeln / von D. Luthero gestellt / ist hernachPhilippus Melanth. schreibt die Coufession zu Augspurg. die gantze Confession / zu Augspurg vom Philippo Melanthone / in eine gewisse ordnung verfasset worden / vnnd zuuorn / ehe sie ferner kommen / von Artickeln zu Artickeln / auch fürnemlich der zehende Artickel vom Abendmal / der verwandten Fürsten vnd Stende / vnd derselben Theologen vnnd Rhäten Vrtheil / Censuren vnnd bedencken / vnterworffen / wie D. ErhardusD. Erhardus Schnepffius hilfft trewlich. Schnepffius / der selbst mit in demselben rhatschlag gewest / schreibet / vnd in seiner Confession / Anno 1555. außgangen / bezeuget / inmassen auch Philippus selber bekennet / wie in praefatione primi Tomi seine Wort lauten: Nihil mihisumpsi: praesentibus Principibus & alijs gubernatoribus & concionatoribus disputatum est ordine de singulis sententijs: Ich habe mich selbst nichts vnterstanden. In Gegenwertigkeit der Fürsten vnd anderer Obrigkeit / ist ordentlich von jedes Artickels meinung geredt vnd disputieret worden / etc.

Es hat auch der Churfürst zu Sachsen dieselbige verfasteD. Luth. empfehet die Confession / dieselbige zu vbersehen vnd zuuerbessern. Confession / vnd darinn auch fürnemlich den zehenden Artickel vom Abendmal / Luthero zuübersehen / vnnd zu corrigieren geschickt / wie auch Philippus selber / dieselbe gantze Schrifft / dem Vrtheil Lutheri vnterworffen / wie er in jetzgedachter Pręfation auch saget: Missa est Luthero tota forma Confessionis: Es ist die gantze Confession zu Luthero geschickt worden. Vnnd weil deß Churfürsten zu Sachsen (der die Confession ein gantz Monat zuuor / ehe der Keiser ankommen / D. Luthero zuübersehen vñ zuuerbessern vberschickt hat) deßgleichen auch Philippi Brieff vnd Lutheri antwort darauff kurtzist / wollen wir dieselben hieher setzen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0181" n="165"/>
Blut / vnd sey nicht allein                      Brot vnnd Wein / wie jetzund das widertheil<note place="right">Anno                          1530.</note> fürgibt. Diese Wort fordern vnnd bringen auch den Glauben /                      üben auch denselbigen bey allen denen / so solchs Sacrament begeren / vnd nicht                      dawider handeln / gleich wie auch die Tauffe den Glauben bringet vnd gibt / so                      man jhr begeret.</p>
        <p>Nach solchen Artickeln / von D. Luthero gestellt / ist hernach<note place="right">Philippus Melanth. schreibt die Coufession zu                          Augspurg.</note> die gantze Confession / zu Augspurg vom Philippo Melanthone                      / in eine gewisse ordnung verfasset worden / vnnd zuuorn / ehe sie ferner kommen                      / von Artickeln zu Artickeln / auch fürnemlich der zehende Artickel vom Abendmal                      / der verwandten Fürsten vnd Stende / vnd derselben Theologen vnnd Rhäten                      Vrtheil / Censuren vnnd bedencken / vnterworffen / wie D. Erhardus<note place="right">D. Erhardus Schnepffius hilfft trewlich.</note>                      Schnepffius / der selbst mit in demselben rhatschlag gewest / schreibet / vnd in                      seiner Confession / Anno 1555. außgangen / bezeuget / inmassen auch Philippus                      selber bekennet / wie in praefatione primi Tomi seine Wort lauten: Nihil                      mihisumpsi: praesentibus Principibus &amp; alijs gubernatoribus &amp;                      concionatoribus disputatum est ordine de singulis sententijs: Ich habe mich                      selbst nichts vnterstanden. In Gegenwertigkeit der Fürsten vnd anderer Obrigkeit                      / ist ordentlich von jedes Artickels meinung geredt vnd disputieret worden /                      etc.</p>
        <p>Es hat auch der Churfürst zu Sachsen dieselbige verfaste<note place="right">D. Luth. empfehet die Confession / dieselbige zu                          vbersehen vnd zuuerbessern.</note> Confession / vnd darinn auch fürnemlich                      den zehenden Artickel vom Abendmal / Luthero zuübersehen / vnnd zu corrigieren                      geschickt / wie auch Philippus selber / dieselbe gantze Schrifft / dem Vrtheil                      Lutheri vnterworffen / wie er in jetzgedachter Pr&#x0119;fation auch saget: Missa est                      Luthero tota forma Confessionis: Es ist die gantze Confession zu Luthero                      geschickt worden. Vnnd weil deß Churfürsten zu Sachsen (der die Confession ein                      gantz Monat zuuor / ehe der Keiser ankommen / D. Luthero zuübersehen vn&#x0303; zuuerbessern vberschickt hat) deßgleichen auch Philippi Brieff                      vnd Lutheri antwort darauff kurtzist / wollen wir dieselben hieher setzen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[165/0181] Blut / vnd sey nicht allein Brot vnnd Wein / wie jetzund das widertheil fürgibt. Diese Wort fordern vnnd bringen auch den Glauben / üben auch denselbigen bey allen denen / so solchs Sacrament begeren / vnd nicht dawider handeln / gleich wie auch die Tauffe den Glauben bringet vnd gibt / so man jhr begeret. Anno 1530. Nach solchen Artickeln / von D. Luthero gestellt / ist hernach die gantze Confession / zu Augspurg vom Philippo Melanthone / in eine gewisse ordnung verfasset worden / vnnd zuuorn / ehe sie ferner kommen / von Artickeln zu Artickeln / auch fürnemlich der zehende Artickel vom Abendmal / der verwandten Fürsten vnd Stende / vnd derselben Theologen vnnd Rhäten Vrtheil / Censuren vnnd bedencken / vnterworffen / wie D. Erhardus Schnepffius / der selbst mit in demselben rhatschlag gewest / schreibet / vnd in seiner Confession / Anno 1555. außgangen / bezeuget / inmassen auch Philippus selber bekennet / wie in praefatione primi Tomi seine Wort lauten: Nihil mihisumpsi: praesentibus Principibus & alijs gubernatoribus & concionatoribus disputatum est ordine de singulis sententijs: Ich habe mich selbst nichts vnterstanden. In Gegenwertigkeit der Fürsten vnd anderer Obrigkeit / ist ordentlich von jedes Artickels meinung geredt vnd disputieret worden / etc. Philippus Melanth. schreibt die Coufession zu Augspurg. D. Erhardus Schnepffius hilfft trewlich. Es hat auch der Churfürst zu Sachsen dieselbige verfaste Confession / vnd darinn auch fürnemlich den zehenden Artickel vom Abendmal / Luthero zuübersehen / vnnd zu corrigieren geschickt / wie auch Philippus selber / dieselbe gantze Schrifft / dem Vrtheil Lutheri vnterworffen / wie er in jetzgedachter Pręfation auch saget: Missa est Luthero tota forma Confessionis: Es ist die gantze Confession zu Luthero geschickt worden. Vnnd weil deß Churfürsten zu Sachsen (der die Confession ein gantz Monat zuuor / ehe der Keiser ankommen / D. Luthero zuübersehen vñ zuuerbessern vberschickt hat) deßgleichen auch Philippi Brieff vnd Lutheri antwort darauff kurtzist / wollen wir dieselben hieher setzen. D. Luth. empfehet die Confession / dieselbige zu vbersehen vnd zuuerbessern.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/181
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/181>, abgerufen am 24.11.2024.