Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben woltenAnno 1530. / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis. Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen. Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde. Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen. Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey. Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes. Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / denn sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet. sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben woltenAnno 1530. / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis. Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen. Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde. Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen. Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey. Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes. Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / deñ sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0191" n="175"/> sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben wolten<note place="right">Anno 1530.</note> / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis.</p> <p>Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen.</p> <p>Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde.</p> <p>Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen.</p> <p>Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey.</p> <p>Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes.</p> <p>Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / deñ sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet.</p> </div> </body> </text> </TEI> [175/0191]
sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben wolten / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis.
Anno 1530. Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen.
Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde.
Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen.
Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey.
Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes.
Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / deñ sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |