Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1530.Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Spalatinus.Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe. Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey.den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen. Widerteuffer vnd Sacramentierer werden bey den protestierenden Stenden nicht geduldet.Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern Anno 1530.Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Spalatinus.Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe. Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey.den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen. Widerteuffer vñ Sacramentierer werden bey den protestierenden Stenden nicht geduldet.Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0198" n="182"/><note place="left">Anno 1530.</note>Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, <note place="left">Spalatinus.</note>Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe.</p> <note place="left">Sacramentierer / Zwinglianer / oder Schwermer vom Sacrament. Tom. Ien. 5 fol. 38.</note> <p>Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen <note place="left">Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey.</note>den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen.</p> <note place="left">Widerteuffer vñ Sacramentierer werden bey den protestierenden Stenden nicht geduldet.</note> <p>Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern </p> </div> </body> </text> </TEI> [182/0198]
Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe.
Anno 1530.
Spalatinus. Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen.
Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey. Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern
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