Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vndAnno 1530. bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel. E. F. G. vnterthenige Diener / Philip. Melanthon. Ioan. Brentius. Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebeneFacultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern. meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vnd zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May.Zwinglianer wer den zu Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich verworffen. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet. Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vndAnno 1530. bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel. E. F. G. vnterthenige Diener / Philip. Melanthon. Ioan. Brentius. Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebeneFacultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern. meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vñ zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May.Zwinglianer wer den zu Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich verworffen. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0197" n="181"/> <p>Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vnd<note place="right">Anno 1530.</note> bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.</p> <p>E. F. G.</p> <p>vnterthenige Diener /</p> <p>Philip. Melanthon.</p> <p>Ioan. 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Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.
Anno 1530. E. F. G.
vnterthenige Diener /
Philip. Melanthon.
Ioan. Brentius.
Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vñ zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet.
Facultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern.
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