Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1530.Vnd wollen dasselbige beweisen auß seiner Vorrede / die er gesetzt hat vber den ersten Tomum seiner Bücher / die zu Basel zusammen gedruckt worden / Anno 1542. Aber wer dieselbige Vorrede lieset / befindet im augenschein / daß Philippus in keinem wege / die Sprüche der alten Vätter / von der waren wesentlichen Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi im Abendmal verwirfft / sondern er saget / daß etliche Sprüche / so vnter dem Tittel Cypriani / Ambrosij / oder Theophylacti angezogen werden / supposititia sein sollen / die von andern geschrieben sind / vnnd nit von denen / deren Namen vnd Tittel sie führen. Vnd weil er nit gerne wolte / daß durch solche frembde Sprüche / die Papistischen mißbreuche deß Sacraments / sonderlich die Transubstantiation / bestettigt solte werden / so schreibt er / daß er die hette wollen hinweg thun / wo er dabey gewesen / da die Baßlische druck fürgenommen. Vnd nennet außdrücklich vnd mit namen die Transubstantiation / welche auch wir in vnsern Kirchen keines weges billichen noch zulassen / wie oben gnugsam erwiesen. Hieher gehöret die Epistel / so Philippus vmb dieselbige zeit an Martinum Gerlitium, Pastoren Brunsuicensem, geschrieben / welche / wie sie auch vor der zeit gedruckt / von Wort zu Wort also lautet: Quantum attinet ad factionem Zuuinglij, iubeo te bono animo esse, ego agnoui coram auditis antesignanis illius sectae (in Colloquio scilicet Marpurgensi, habito anno 1529.) quam nullam habeant Christianam doctrinam, tantum pueriliter philosophantur. Ideo non poterunt durare. Omnis enim plantatio, quae non est ex Deo, eradicabitur. Cum totis sexcentis annis disputauerint, nihil afferunt praeter hanc vocem: Caro non prodest quicquam. Hanc nunc torquent ad Christi carnen. Vidistiquid ego collegerim de hac re, vnde meam sententiam cognoscere potes. Ego mori malim, quam hoc affirmare, quod illiaffirmant, Christi corpus non posse nisi in vno loco esse, ideo constanter arguas eos publice & priuatim, cum erit occasio. Anno 1530.Vnd wollen dasselbige beweisen auß seiner Vorrede / die er gesetzt hat vber den ersten Tomum seiner Bücher / die zu Basel zusammen gedruckt worden / Año 1542. Aber wer dieselbige Vorrede lieset / befindet im augenschein / daß Philippus in keinem wege / die Sprüche der alten Vätter / von der waren wesentlichen Gegenwertigkeit deß Leibs vñ Bluts Christi im Abendmal verwirfft / sondern er saget / daß etliche Sprüche / so vnter dem Tittel Cypriani / Ambrosij / oder Theophylacti angezogen werden / supposititia sein sollen / die von andern geschrieben sind / vnnd nit von denen / deren Namen vnd Tittel sie führen. Vnd weil er nit gerne wolte / daß durch solche frembde Sprüche / die Papistischen mißbreuche deß Sacraments / sonderlich die Transubstantiation / bestettigt solte werden / so schreibt er / daß er die hette wollen hinweg thun / wo er dabey gewesen / da die Baßlische druck fürgenommen. Vnd nennet außdrücklich vnd mit namen die Transubstantiation / welche auch wir in vnsern Kirchen keines weges billichen noch zulassen / wie oben gnugsam erwiesen. Hieher gehöret die Epistel / so Philippus vmb dieselbige zeit an Martinum Gerlitium, Pastorẽ Brunsuicensem, geschrieben / welche / wie sie auch vor der zeit gedruckt / von Wort zu Wort also lautet: Quantum attinet ad factionem Zuuinglij, iubeo te bono animo esse, ego agnoui coram auditis antesignanis illius sectae (in Colloquio scilicet Marpurgensi, habito anno 1529.) quàm nullam habeant Christianam doctrinam, tantùm pueriliter philosophantur. Ideo non poterunt durare. Omnis enim plantatio, quae non est ex Deo, eradicabitur. Cùm totis sexcentis annis disputauerint, nihil afferunt praeter hanc vocem: Caro non prodest quicquam. Hanc nunc torquent ad Christi carnẽ. Vidistiquid ego collegerim de hac re, vnde meam sententiam cognoscere potes. Ego mori malim, quàm hoc affirmare, quod illiaffirmant, Christi corpus non posse nisi in vno loco esse, ideo constanter arguas eos publicè & priuatim, cum erit occasio. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0246" n="230"/><note place="left">Anno 1530.</note>Vnd wollen dasselbige beweisen auß seiner Vorrede / die er gesetzt hat vber den ersten Tomum seiner Bücher / die zu Basel zusammen gedruckt worden / Año 1542. Aber wer dieselbige Vorrede lieset / befindet im augenschein / daß Philippus in keinem wege / die Sprüche der alten Vätter / von der waren wesentlichen Gegenwertigkeit deß Leibs vñ Bluts Christi im Abendmal verwirfft / sondern er saget / daß etliche Sprüche / so vnter dem Tittel Cypriani / Ambrosij / oder Theophylacti angezogen werden / supposititia sein sollen / die von andern geschrieben sind / vnnd nit von denen / deren Namen vnd Tittel sie führen. Vnd weil er nit gerne wolte / daß durch solche frembde Sprüche / die Papistischen mißbreuche deß Sacraments / sonderlich die Transubstantiation / bestettigt solte werden / so schreibt er / daß er die hette wollen hinweg thun / wo er dabey gewesen / da die Baßlische druck fürgenommen. Vnd nennet außdrücklich vnd mit namen die Transubstantiation / welche auch wir in vnsern Kirchen keines weges billichen noch zulassen / wie oben gnugsam erwiesen.</p> <note place="left">Philippus an Görlicium zu Braunschweig.</note> <p>Hieher gehöret die Epistel / so Philippus vmb dieselbige zeit an Martinum Gerlitium, Pastorẽ Brunsuicensem, geschrieben / welche / wie sie auch vor der zeit gedruckt / von Wort zu Wort also lautet: Quantum attinet ad factionem Zuuinglij, iubeo te bono animo esse, ego agnoui coram auditis antesignanis illius sectae (in Colloquio scilicet Marpurgensi, habito anno 1529.) quàm nullam habeant Christianam doctrinam, tantùm pueriliter philosophantur. Ideo non poterunt durare. Omnis enim plantatio, quae non est ex Deo, eradicabitur. Cùm totis sexcentis annis disputauerint, nihil afferunt praeter hanc vocem: Caro non prodest quicquam. Hanc nunc torquent ad Christi carnẽ. Vidistiquid ego collegerim de hac re, vnde meam sententiam cognoscere potes. Ego mori malim, quàm hoc affirmare, quod illiaffirmant, Christi corpus non posse nisi in vno loco esse, ideo constanter arguas eos publicè & priuatim, cum erit occasio. </p> </div> </body> </text> </TEI> [230/0246]
Vnd wollen dasselbige beweisen auß seiner Vorrede / die er gesetzt hat vber den ersten Tomum seiner Bücher / die zu Basel zusammen gedruckt worden / Año 1542. Aber wer dieselbige Vorrede lieset / befindet im augenschein / daß Philippus in keinem wege / die Sprüche der alten Vätter / von der waren wesentlichen Gegenwertigkeit deß Leibs vñ Bluts Christi im Abendmal verwirfft / sondern er saget / daß etliche Sprüche / so vnter dem Tittel Cypriani / Ambrosij / oder Theophylacti angezogen werden / supposititia sein sollen / die von andern geschrieben sind / vnnd nit von denen / deren Namen vnd Tittel sie führen. Vnd weil er nit gerne wolte / daß durch solche frembde Sprüche / die Papistischen mißbreuche deß Sacraments / sonderlich die Transubstantiation / bestettigt solte werden / so schreibt er / daß er die hette wollen hinweg thun / wo er dabey gewesen / da die Baßlische druck fürgenommen. Vnd nennet außdrücklich vnd mit namen die Transubstantiation / welche auch wir in vnsern Kirchen keines weges billichen noch zulassen / wie oben gnugsam erwiesen.
Anno 1530. Hieher gehöret die Epistel / so Philippus vmb dieselbige zeit an Martinum Gerlitium, Pastorẽ Brunsuicensem, geschrieben / welche / wie sie auch vor der zeit gedruckt / von Wort zu Wort also lautet: Quantum attinet ad factionem Zuuinglij, iubeo te bono animo esse, ego agnoui coram auditis antesignanis illius sectae (in Colloquio scilicet Marpurgensi, habito anno 1529.) quàm nullam habeant Christianam doctrinam, tantùm pueriliter philosophantur. Ideo non poterunt durare. Omnis enim plantatio, quae non est ex Deo, eradicabitur. Cùm totis sexcentis annis disputauerint, nihil afferunt praeter hanc vocem: Caro non prodest quicquam. Hanc nunc torquent ad Christi carnẽ. Vidistiquid ego collegerim de hac re, vnde meam sententiam cognoscere potes. Ego mori malim, quàm hoc affirmare, quod illiaffirmant, Christi corpus non posse nisi in vno loco esse, ideo constanter arguas eos publicè & priuatim, cum erit occasio.
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