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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Vituperes hoc quoque in eis, quod de vsu SacramentorumAnno 1530. nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cum nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendia DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jr gutes muts sein / ich habe selbs erfahren / da jhre fürnembsten Redlesführer zu Marpurg beysammen gewest / daß sie keine Christliche Lehr haben / sondern alleine kindisch vnnd lächerlich philosophiern vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle Pflantzen / so nicht von Gott ist / wirdt außgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das Fleisch ist kein nütze. Vnnd diese Wort ziehen sie mit Gewalt auff daß Fleisch Christi. Was meine meinungDie Sacramentierer lehren nichts rechts / weder vom Glauben noch Sacramenten. sey / habt jr auß meinen Büchlein zusehen / von den Sprüchen der Vätter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jhnen halten / vnd sagen. Der Leib Christi muß vnnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnnd sonsten / wenn vnnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch diß an jnen straffen / daß sie vom Brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nicht einige meldung vom Glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den Glauben nennen / so verstehen sie doch nicht den Glauben / der vergebung der Sünden gleubet / vnnd gewiß ist / daß wir zu Gnaden angenommen / erhöret / vnnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen Glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den Brauch vnd Vbung deß Glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt.

Vituperes hoc quoque in eis, quòd de vsu SacramentorumAnno 1530. nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cùm nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendià DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jr gutes muts sein / ich habe selbs erfahren / da jhre fürnembsten Redlesführer zu Marpurg beysammen gewest / daß sie keine Christliche Lehr haben / sondern alleine kindisch vnnd lächerlich philosophiern vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle Pflantzen / so nicht von Gott ist / wirdt außgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das Fleisch ist kein nütze. Vnnd diese Wort ziehen sie mit Gewalt auff daß Fleisch Christi. Was meine meinungDie Sacramentierer lehrẽ nichts rechts / weder vom Glauben noch Sacramenten. sey / habt jr auß meinen Büchlein zusehen / von den Sprüchen der Vätter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jhnen halten / vnd sagen. Der Leib Christi muß vnnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnnd sonsten / wenn vnnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch diß an jnen straffen / daß sie vom Brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nicht einige meldung vom Glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den Glauben nennen / so verstehen sie doch nicht den Glauben / der vergebung der Sünden gleubet / vnnd gewiß ist / daß wir zu Gnaden angenommen / erhöret / vnnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen Glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den Brauch vnd Vbung deß Glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt.

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[231/0247] Vituperes hoc quoque in eis, quòd de vsu Sacramentorum nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cùm nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendià DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jr gutes muts sein / ich habe selbs erfahren / da jhre fürnembsten Redlesführer zu Marpurg beysammen gewest / daß sie keine Christliche Lehr haben / sondern alleine kindisch vnnd lächerlich philosophiern vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle Pflantzen / so nicht von Gott ist / wirdt außgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das Fleisch ist kein nütze. Vnnd diese Wort ziehen sie mit Gewalt auff daß Fleisch Christi. Was meine meinung sey / habt jr auß meinen Büchlein zusehen / von den Sprüchen der Vätter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jhnen halten / vnd sagen. Der Leib Christi muß vnnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnnd sonsten / wenn vnnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch diß an jnen straffen / daß sie vom Brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nicht einige meldung vom Glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den Glauben nennen / so verstehen sie doch nicht den Glauben / der vergebung der Sünden gleubet / vnnd gewiß ist / daß wir zu Gnaden angenommen / erhöret / vnnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen Glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den Brauch vnd Vbung deß Glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt. Anno 1530. Die Sacramentierer lehrẽ nichts rechts / weder vom Glauben noch Sacramenten.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/247>, abgerufen am 21.11.2024.