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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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sondern er erkläret seine Wort deutlich vnnd außtrücklich also: Vber das alles / spricht er / hat Christus diese zwo Gestalt nicht bloß noch ledig eingesetzt / sondern sein warhafftig vnnd natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein warhafftig natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein vollkommenes Sacrament oder Zeichen gegeben. Item in libro de captiuitate Babylonica spricht er: Der Leib Christi im Brot sey das Zeichen / so an die Verheissung gethan sey. Deßgleichen im Sermon vom newen Testament / Tom. 1. Ien. pag. 332. Gott hat in allen seinen Zusagungen gemeinglich neben dem Wort / auch ein Zeichen geben / zu mehrer sicherung vnd stercke vnsers Glaubens.

Also gab er Nohe zum Zeichen den Regenbogen: Abrahae gab er die Beschneidung. Zur zeit Gideon gab er den Regen auff das Land vmb Lambfelle / vnnd so fort an findet man viel derselben Zeichen in der Schrifft / neben den Zusagungen gegeben. Denn so thut man auch in weltlichen Testamenten / daß nicht alleine die Wort schrifftlich verfasset / sondern auch Sigill vnnd Notarienzeichen daran gehenget werden / daß es je bestendig vnnd glaubwirdig sey. Also hat auch Christus in diesem Testament gethan / vnd ein krefftigst / alleredelst Sigill vnd Zeichen an vnd in die Wort gehenget / das ist sein eigen warhafftig Feisch vnnd Blut / vnder dem Brot vnnd Wein. Denn wir arme Menschen / weil wir in den fünff Sinnen leben / müssen je zum wenigsten ein eusserlich Zeichen haben neben den Worten / daran wir vns halten / vnnd zusammen kommen mögen / doch also / daß dasselbige Zeichen ein Sacrament sey / das ist / daß es eusserlich sey / vnd doch geistlich ding habe vnnd bedeute / damit wir durch das eusserliche in das geistliche gezogen werden / das eusserliche mit den Augen des Leibes / das geistliche jnnerlich mit den Augen des Hertzen begreiffen. Vnnd bald hernach: Das Sigill oder Warzeichen ist das Scrament Brot vnnd Wein / darunter sein warer Leib vnd Blut / dem es muß alles leben / was

sondern er erkläret seine Wort deutlich vnnd außtrücklich also: Vber das alles / spricht er / hat Christus diese zwo Gestalt nicht bloß noch ledig eingesetzt / sondern sein warhafftig vnnd natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein warhafftig natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein vollkommenes Sacrament oder Zeichen gegeben. Item in libro de captiuitate Babylonica spricht er: Der Leib Christi im Brot sey das Zeichen / so an die Verheissung gethan sey. Deßgleichen im Sermon vom newen Testament / Tom. 1. Ien. pag. 332. Gott hat in allen seinen Zusagungen gemeinglich neben dem Wort / auch ein Zeichen geben / zu mehrer sicherung vnd stercke vnsers Glaubens.

Also gab er Nohe zum Zeichen den Regenbogen: Abrahae gab er die Beschneidung. Zur zeit Gideon gab er den Regen auff das Land vmb Lambfelle / vnnd so fort an findet man viel derselben Zeichen in der Schrifft / neben den Zusagungen gegeben. Denn so thut man auch in weltlichen Testamenten / daß nicht alleine die Wort schrifftlich verfasset / sondern auch Sigill vnnd Notarienzeichen daran gehenget werden / daß es je bestendig vnnd glaubwirdig sey. Also hat auch Christus in diesem Testament gethan / vnd ein krefftigst / alleredelst Sigill vnd Zeichen an vnd in die Wort gehenget / das ist sein eigen warhafftig Feisch vnnd Blut / vnder dem Brot vnnd Wein. Denn wir arme Menschen / weil wir in den fünff Sinnen leben / müssen je zum wenigsten ein eusserlich Zeichen haben neben den Worten / daran wir vns halten / vnnd zusammen kommen mögen / doch also / daß dasselbige Zeichen ein Sacrament sey / das ist / daß es eusserlich sey / vnd doch geistlich ding habe vnnd bedeute / damit wir durch das eusserliche in das geistliche gezogen werden / das eusserliche mit den Augen des Leibes / das geistliche jnnerlich mit den Augen des Hertzen begreiffen. Vnnd bald hernach: Das Sigill oder Warzeichen ist das Scrament Brot vnnd Wein / darunter sein warer Leib vnd Blut / dem es muß alles leben / was

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[10/0026] sondern er erkläret seine Wort deutlich vnnd außtrücklich also: Vber das alles / spricht er / hat Christus diese zwo Gestalt nicht bloß noch ledig eingesetzt / sondern sein warhafftig vnnd natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein warhafftig natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein vollkommenes Sacrament oder Zeichen gegeben. Item in libro de captiuitate Babylonica spricht er: Der Leib Christi im Brot sey das Zeichen / so an die Verheissung gethan sey. Deßgleichen im Sermon vom newen Testament / Tom. 1. Ien. pag. 332. Gott hat in allen seinen Zusagungen gemeinglich neben dem Wort / auch ein Zeichen geben / zu mehrer sicherung vnd stercke vnsers Glaubens. Also gab er Nohe zum Zeichen den Regenbogen: Abrahae gab er die Beschneidung. Zur zeit Gideon gab er den Regen auff das Land vmb Lambfelle / vnnd so fort an findet man viel derselben Zeichen in der Schrifft / neben den Zusagungen gegeben. Denn so thut man auch in weltlichen Testamenten / daß nicht alleine die Wort schrifftlich verfasset / sondern auch Sigill vnnd Notarienzeichen daran gehenget werden / daß es je bestendig vnnd glaubwirdig sey. Also hat auch Christus in diesem Testament gethan / vnd ein krefftigst / alleredelst Sigill vnd Zeichen an vnd in die Wort gehenget / das ist sein eigen warhafftig Feisch vnnd Blut / vnder dem Brot vnnd Wein. Denn wir arme Menschen / weil wir in den fünff Sinnen leben / müssen je zum wenigsten ein eusserlich Zeichen haben neben den Worten / daran wir vns halten / vnnd zusammen kommen mögen / doch also / daß dasselbige Zeichen ein Sacrament sey / das ist / daß es eusserlich sey / vnd doch geistlich ding habe vnnd bedeute / damit wir durch das eusserliche in das geistliche gezogen werden / das eusserliche mit den Augen des Leibes / das geistliche jnnerlich mit den Augen des Hertzen begreiffen. Vnnd bald hernach: Das Sigill oder Warzeichen ist das Scrament Brot vnnd Wein / darunter sein warer Leib vnd Blut / dem es muß alles leben / was

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/26>, abgerufen am 24.11.2024.