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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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rische Anno 1532.Lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rhat zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen Geschmeiß der Widerteuffer vnd Sacramentierer / in jhrer Gemein vorzubawen / vnnd die Bürgerschafft dawider zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Statt Praedicanten vor sich erfordert / vnnd jhren Glauben vnnd Bekantnus von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vnnd darnach dasselbige auch in Schrifft zuuerfassen / aufferlegt / wölches auch geschehen. Vnd haben dasselbe jhr Bekantnus / vmb mehrer Gewißheit willen / zu Luthero gehn Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnnd es jhm dermassen gefallen lassen / daß ers öffentlich zu publicieren befohlen / wölches auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in disem 1532. jhar getruckt / vnnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk widerumb auffgelegt.

Ob nun wol dasselbige Bekantnus den einfeltigen Leien zum besten sich wider die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Widerteuffer vnnd Sacramentierer desto baß zuuorwahren / mit wenig Worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur Erklerung des Artickels vom heiligen Abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wider Papisten / sondern fürnemlich wider die Sacramentierer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnnd deutlich erklärten / daß sie mit des Carlstadts [fremdsprachliches Material], so jhm der hellisch Vatter offenbaret / vnnd mit des Zwingels significat, so er zum theil auß eim Trawm / zum theil auß eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem Wort bleiben / vnnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten. So setzen sie die Wort der Einsatzung Christi zum grund jhrer Bekantnus / vnnd nemmen dar-

rische Anno 1532.Lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rhat zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen Geschmeiß der Widerteuffer vnd Sacramentierer / in jhrer Gemein vorzubawen / vnnd die Bürgerschafft dawider zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Statt Praedicanten vor sich erfordert / vnnd jhren Glauben vnnd Bekantnus von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vnnd darnach dasselbige auch in Schrifft zuuerfassen / aufferlegt / wölches auch geschehen. Vñ haben dasselbe jhr Bekantnus / vmb mehrer Gewißheit willen / zu Luthero gehn Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnnd es jhm dermassen gefallen lassen / daß ers öffentlich zu publicieren befohlen / wölches auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in disem 1532. jhar getruckt / vnnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk widerumb auffgelegt.

Ob nun wol dasselbige Bekantnus den einfeltigen Leien zum besten sich wider die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Widerteuffer vnnd Sacramentierer desto baß zuuorwahren / mit wenig Worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur Erklerung des Artickels vom heiligen Abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wider Papisten / sondern fürnemlich wider die Sacramentierer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnnd deutlich erklärten / daß sie mit des Carlstadts [fremdsprachliches Material], so jhm der hellisch Vatter offenbaret / vnnd mit des Zwingels significat, so er zum theil auß eim Trawm / zum theil auß eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem Wort bleiben / vnnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten. So setzen sie die Wort der Einsatzung Christi zum grund jhrer Bekantnus / vnnd nemmen dar-

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[258/0274] rische Lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rhat zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen Geschmeiß der Widerteuffer vnd Sacramentierer / in jhrer Gemein vorzubawen / vnnd die Bürgerschafft dawider zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Statt Praedicanten vor sich erfordert / vnnd jhren Glauben vnnd Bekantnus von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vnnd darnach dasselbige auch in Schrifft zuuerfassen / aufferlegt / wölches auch geschehen. Vñ haben dasselbe jhr Bekantnus / vmb mehrer Gewißheit willen / zu Luthero gehn Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnnd es jhm dermassen gefallen lassen / daß ers öffentlich zu publicieren befohlen / wölches auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in disem 1532. jhar getruckt / vnnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk widerumb auffgelegt. Anno 1532. Ob nun wol dasselbige Bekantnus den einfeltigen Leien zum besten sich wider die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Widerteuffer vnnd Sacramentierer desto baß zuuorwahren / mit wenig Worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur Erklerung des Artickels vom heiligen Abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wider Papisten / sondern fürnemlich wider die Sacramentierer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnnd deutlich erklärten / daß sie mit des Carlstadts _ , so jhm der hellisch Vatter offenbaret / vnnd mit des Zwingels significat, so er zum theil auß eim Trawm / zum theil auß eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem Wort bleiben / vnnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten. So setzen sie die Wort der Einsatzung Christi zum grund jhrer Bekantnus / vnnd nemmen dar-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/274>, abgerufen am 22.11.2024.