Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.auß die einfeltige Erklärung des Artickels von dem heiligenAnno 1532. Abendmal / wölche sie in vier Punct gefasset haben. 1. Von wemVier Puncten der Lehre vom heiligen Abendmal. das Sacrament eingesetzet. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das Wesen des Sacraments sey. 4. Wölches sey die Frucht oder Nutz der Empfahung des Sacraments / etc. Vnnd da sie vom wesen des Sacraments handeln / widerholen sie die Definition auß Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament des Altars / sey der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / vnder dem Brot vnnd Wein / etc. Vnnd da solches jemand wolle mit den Sacramentierern disputieren / wie es sein könne / geben sie im ersten Stück zur Antwort / Man solle auff den Stiffter dieses Sacraments sehen / von wölchem der Vatter gesagt habe / den solt jhr hören. Das Stück von der vnwirdigen Niessung / wölches sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentierer / haben sie auch fein außtruckt mit diesen Worten / Ob da heimlich ein Judas vnnd vngleubiger zukeme / das bricht dem Befehl Christi nicht abe / etc. Diesem Bekantnus hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnnd zwentzig Predigern vnderschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in Anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg getruckte Bekantnus in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnnd sind das seine Wort: Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch ettliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnnd Gemein / forderten von jhren Predicanten jhre schrifftliche Bekantnus des Sacraments halben / die ist also getruckt außgangen / daß ich Christum dafür preise vnd lobe in Ewigkeit. Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc. auß die einfeltige Erklärung des Artickels von dem heiligenAnno 1532. Abendmal / wölche sie in vier Punct gefasset haben. 1. Von wemVier Puncten der Lehre vom heiligen Abendmal. das Sacrament eingesetzet. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das Wesen des Sacraments sey. 4. Wölches sey die Frucht oder Nutz der Empfahung des Sacraments / etc. Vnnd da sie vom wesen des Sacraments handeln / widerholen sie die Definition auß Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament des Altars / sey der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / vnder dem Brot vnnd Wein / etc. Vnnd da solches jemand wolle mit den Sacramentierern disputieren / wie es sein könne / geben sie im ersten Stück zur Antwort / Man solle auff den Stiffter dieses Sacraments sehen / von wölchem der Vatter gesagt habe / den solt jhr hören. Das Stück von der vnwirdigen Niessung / wölches sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentierer / haben sie auch fein außtruckt mit diesen Worten / Ob da heimlich ein Judas vnnd vngleubiger zukeme / das bricht dem Befehl Christi nicht abe / etc. Diesem Bekantnus hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnnd zwentzig Predigern vnderschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in Anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg getruckte Bekantnus in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnnd sind das seine Wort: Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch ettliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche Bekantnus des Sacraments halben / die ist also getruckt außgangen / daß ich Christum dafür preise vnd lobe in Ewigkeit. Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0275" n="259"/> auß die einfeltige Erklärung des Artickels von dem heiligen<note place="right">Anno 1532.</note> Abendmal / wölche sie in vier Punct gefasset haben. 1. Von wem<note place="right">Vier Puncten der Lehre vom heiligen Abendmal.</note> das Sacrament eingesetzet. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das Wesen des Sacraments sey. 4. Wölches sey die Frucht oder Nutz der Empfahung des Sacraments / etc. Vnnd da sie vom wesen des Sacraments handeln / widerholen sie die Definition auß Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament des Altars / sey der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / vnder dem Brot vnnd Wein / etc. Vnnd da solches jemand wolle mit den Sacramentierern disputieren / wie es sein könne / geben sie im ersten Stück zur Antwort / Man solle auff den Stiffter dieses Sacraments sehen / von wölchem der Vatter gesagt habe / den solt jhr hören. Das Stück von der vnwirdigen Niessung / wölches sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentierer / haben sie auch fein außtruckt mit diesen Worten / Ob da heimlich ein Judas vnnd vngleubiger zukeme / das bricht dem Befehl Christi nicht abe / etc. Diesem Bekantnus hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnnd zwentzig Predigern vnderschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in Anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg getruckte Bekantnus in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnnd sind das seine Wort: Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch ettliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche Bekantnus des Sacraments halben / die ist also getruckt außgangen / daß ich Christum dafür preise vnd lobe in Ewigkeit. Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [259/0275]
auß die einfeltige Erklärung des Artickels von dem heiligen Abendmal / wölche sie in vier Punct gefasset haben. 1. Von wem das Sacrament eingesetzet. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das Wesen des Sacraments sey. 4. Wölches sey die Frucht oder Nutz der Empfahung des Sacraments / etc. Vnnd da sie vom wesen des Sacraments handeln / widerholen sie die Definition auß Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament des Altars / sey der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / vnder dem Brot vnnd Wein / etc. Vnnd da solches jemand wolle mit den Sacramentierern disputieren / wie es sein könne / geben sie im ersten Stück zur Antwort / Man solle auff den Stiffter dieses Sacraments sehen / von wölchem der Vatter gesagt habe / den solt jhr hören. Das Stück von der vnwirdigen Niessung / wölches sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentierer / haben sie auch fein außtruckt mit diesen Worten / Ob da heimlich ein Judas vnnd vngleubiger zukeme / das bricht dem Befehl Christi nicht abe / etc. Diesem Bekantnus hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnnd zwentzig Predigern vnderschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in Anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg getruckte Bekantnus in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnnd sind das seine Wort: Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch ettliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche Bekantnus des Sacraments halben / die ist also getruckt außgangen / daß ich Christum dafür preise vnd lobe in Ewigkeit. Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.
Anno 1532.
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