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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1533.

Wollen nun im Namen Gottes das zwey vnnd dreissigste jahr hiemit enden / vnnd Gott dancken / daß er so gnediglich sein Warheit bey vnd vnder vns erhalten / vnnd so gewaltiglich alle krumme / listige Tücke vnd Anschläge der Sacramentierer verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weiß gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.
Der Waldenser in Böhemen Büchlein.

In disem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des Glaubens / der Dienste / vnnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnnd Mehren) wölche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genannt werden. Wölches Büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Herren Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vnd weil dasselbige jr Büchlein zuuor zu Zürich getruckt / (aber nit trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers Herrn Jesu Christi Leibs vnd Bluts halben / zuunderreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes Büchlein hat zu Wittenberg trucken lassen / sondern auch seine Vorrede dafür gesetzt / wie in Tom. 6. Ien. Pag. 119.den Teutschen Tomis zubefinden. Dasselbige deuten vnnd verkeren die jetzige Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisiert / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zugeschickt / vnd nachmals gedruckt.

Anno 1533.

Wollen nun im Namen Gottes das zwey vnnd dreissigste jahr hiemit enden / vnnd Gott dancken / daß er so gnediglich sein Warheit bey vnd vnder vns erhalten / vnnd so gewaltiglich alle krumme / listige Tücke vnd Anschläge der Sacramentierer verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weiß gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.
Der Waldenser in Böhemen Büchlein.

In disem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des Glaubens / der Dienste / vnnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnnd Mehren) wölche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genannt werden. Wölches Büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Herren Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vñ weil dasselbige jr Büchlein zuuor zu Zürich getruckt / (aber nit trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers Herrn Jesu Christi Leibs vnd Bluts halben / zuunderreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes Büchlein hat zu Wittenberg trucken lassen / sondern auch seine Vorrede dafür gesetzt / wie in Tom. 6. Ien. Pag. 119.den Teutschen Tomis zubefinden. Dasselbige deuten vnnd verkeren die jetzige Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisiert / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zugeschickt / vnd nachmals gedruckt.

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[260/0276] Wollen nun im Namen Gottes das zwey vnnd dreissigste jahr hiemit enden / vnnd Gott dancken / daß er so gnediglich sein Warheit bey vnd vnder vns erhalten / vnnd so gewaltiglich alle krumme / listige Tücke vnd Anschläge der Sacramentierer verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weiß gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit. Anno 1533. In disem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des Glaubens / der Dienste / vnnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnnd Mehren) wölche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genannt werden. Wölches Büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Herren Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vñ weil dasselbige jr Büchlein zuuor zu Zürich getruckt / (aber nit trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers Herrn Jesu Christi Leibs vnd Bluts halben / zuunderreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes Büchlein hat zu Wittenberg trucken lassen / sondern auch seine Vorrede dafür gesetzt / wie in den Teutschen Tomis zubefinden. Dasselbige deuten vnnd verkeren die jetzige Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisiert / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zugeschickt / vnd nachmals gedruckt. Tom. 6. Ien. Pag. 119.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/276>, abgerufen am 22.11.2024.