Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Vnnd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemmen / daß dieOb D. Luther selber seine ware Lehr von der Person Christi widerruffen / wie die Sacramentierer fürgeben. Sacramentierer viel jhar her groß wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnnd gelehret hat / offentlich widerruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das darauß vnnd damit beweisen wöllen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der Außlegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / daß ich der Natur hab zugeeignet / was der Person gebüret / vnd widerumb / etc. Vnd zwar damit haben sie viel Leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten Bücher gehalten vnnd gerhümet.Die Kirchenpostill D Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst An. 47. da Lutherus schon entschlaffen. Aber die Sach ist an jhr selbst richtig / vnnd kan der Augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / daß Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill außgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnnd im Bapsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder gelehret / das erkennet er damit für jrrig. Daß aber vnser Widerpart / die Sacramentierer / darauß schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel lehren vnd schreiben würde / sol mit den Worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnnd vnrecht erkannt vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in Schulen alle / denen die praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrtheilen können. Nun wölle aber der Leser noch ein ander Bubenstück mercken.Böß stück der Sa cramentierer. Wie die Sacramentierer auß der vnsern Erinnerung diß gemerckt / darauß sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre Bücher ein Verzeichniß lassen drucken / wenn vnd wo die von jnen angezogne Bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt / auff daß sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den Vnnd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemmen / daß dieOb D. Luther selber seine ware Lehr von der Person Christi widerruffen / wie die Sacramentierer fürgeben. Sacramentierer viel jhar her groß wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnnd gelehret hat / offentlich widerruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das darauß vnnd damit beweisen wöllen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der Außlegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / daß ich der Natur hab zugeeignet / was der Person gebüret / vnd widerumb / etc. Vnd zwar damit haben sie viel Leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten Bücher gehalten vnnd gerhümet.Die Kirchenpostill D Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst An. 47. da Lutherus schon entschlaffen. Aber die Sach ist an jhr selbst richtig / vnnd kan der Augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / daß Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill außgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnnd im Bapsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder gelehret / das erkennet er damit für jrrig. Daß aber vnser Widerpart / die Sacramentierer / darauß schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel lehren vnd schreiben würde / sol mit den Worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnnd vnrecht erkannt vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in Schulen alle / denen die praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrtheilen können. Nun wölle aber der Leser noch ein ander Bubenstück mercken.Böß stück der Sa cramentierer. Wie die Sacramentierer auß der vnsern Erinnerung diß gemerckt / darauß sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre Bücher ein Verzeichniß lassen drucken / weñ vnd wo die von jnen angezogne Bücher Lutheri gedruckt. 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Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnnd im Bapsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder gelehret / das erkennet er damit für jrrig. Daß aber vnser Widerpart / die Sacramentierer / darauß schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel lehren vnd schreiben würde / sol mit den Worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnnd vnrecht erkannt vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in Schulen alle / denen die praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrtheilen können.</p> <p>Nun wölle aber der Leser noch ein ander Bubenstück mercken.<note place="right">Böß stück der Sa cramentierer.</note> Wie die Sacramentierer auß der vnsern Erinnerung diß gemerckt / darauß sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre Bücher ein Verzeichniß lassen drucken / weñ vnd wo die von jnen angezogne Bücher Lutheri gedruckt. 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Vnnd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemmen / daß die Sacramentierer viel jhar her groß wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnnd gelehret hat / offentlich widerruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das darauß vnnd damit beweisen wöllen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der Außlegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / daß ich der Natur hab zugeeignet / was der Person gebüret / vnd widerumb / etc. Vnd zwar damit haben sie viel Leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten Bücher gehalten vnnd gerhümet. Aber die Sach ist an jhr selbst richtig / vnnd kan der Augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / daß Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill außgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnnd im Bapsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder gelehret / das erkennet er damit für jrrig. Daß aber vnser Widerpart / die Sacramentierer / darauß schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel lehren vnd schreiben würde / sol mit den Worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnnd vnrecht erkannt vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in Schulen alle / denen die praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrtheilen können.
Ob D. Luther selber seine ware Lehr von der Person Christi widerruffen / wie die Sacramentierer fürgeben.
Die Kirchenpostill D Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst An. 47. da Lutherus schon entschlaffen. Nun wölle aber der Leser noch ein ander Bubenstück mercken. Wie die Sacramentierer auß der vnsern Erinnerung diß gemerckt / darauß sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre Bücher ein Verzeichniß lassen drucken / weñ vnd wo die von jnen angezogne Bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt / auff daß sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den
Böß stück der Sa cramentierer.
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