Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben. Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke. Anno 1523. Anno 1523. Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey- schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben. Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke. Anno 1523. Anno 1523. Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0032" n="16"/> schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben.</p> <p>Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. 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schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben.
Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke.
Anno 1523.
Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey-
Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.
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