Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.gehen vnnd verschweigung dasselbige Büchlein zu vertuschenAnno 1523. vnd vnder zutrucken / daß sie desto frewdiger mit vnuerschämpter Stirn bey den Vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen Schrifften / Predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den Lermen angefangen / allzeit Zwinglisch / das ist / in der Meinung gewesen / wölche auch jetzund alle Sacramentierer bestreiten. Vnd müssen ja diese Leute alle Menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / daß sie vermeinen / wann sie diese Schrifft Lutheri in jhrer Historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / daß als dann niemand sein werde / der dasselbige Büchlein Lutheri finden köndte / oder etwas dauon wisse. Vnnd wenn sie fälschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentierisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnnd erweisen kan / daß Lutherus in demselben Büchlein gantz vnnd gar das Widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen Worten vnd Argumenten / daß dennoch alle Welt den Vnflat jhrer Sacramentierischen offentlichen Vnwarheit / für eitel Bisam vnd Heiligthumb halten vnnd anbeten soll. Vnnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / daß in Ordnung der rechten waren Historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleiß gedacht werde. Zum andern ist vns diß Büchlein Lutheri in Ordnung der Historien / von Anno 1523. auch dazu nütze vnnd gut. Denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentierer einen grossen Triumph anstellen / daß Lutherus der Vvaldensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbieret vnnd commendieret habe / wie an seinem ort in Ordnung der Historien daruon bericht geschehen soll. Vnnd wöllen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sa- gehen vnnd verschweigung dasselbige Büchlein zu vertuschenAnno 1523. vnd vnder zutrucken / daß sie desto frewdiger mit vnuerschämpter Stirn bey den Vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen Schrifften / Predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den Lermen angefangen / allzeit Zwinglisch / das ist / in der Meinung gewesen / wölche auch jetzund alle Sacramentierer bestreiten. Vnd müssen ja diese Leute alle Menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / daß sie vermeinen / wann sie diese Schrifft Lutheri in jhrer Historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / daß als dann niemand sein werde / der dasselbige Büchlein Lutheri finden köndte / oder etwas dauon wisse. Vnnd wenn sie fälschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentierisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnnd erweisen kan / daß Lutherus in demselben Büchlein gantz vnnd gar das Widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen Worten vnd Argumenten / daß dennoch alle Welt den Vnflat jhrer Sacramentierischen offentlichen Vnwarheit / für eitel Bisam vnd Heiligthumb halten vnnd anbeten soll. Vnnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / daß in Ordnung der rechten waren Historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleiß gedacht werde. Zum andern ist vns diß Büchlein Lutheri in Ordnung der Historien / von Anno 1523. auch dazu nütze vnnd gut. Denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentierer einen grossen Triumph anstellen / daß Lutherus der Vvaldensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbieret vnnd commendieret habe / wie an seinem ort in Ordnung der Historien daruon bericht geschehen soll. 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Vnnd wenn sie fälschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentierisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnnd erweisen kan / daß Lutherus in demselben Büchlein gantz vnnd gar das Widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen Worten vnd Argumenten / daß dennoch alle Welt den Vnflat jhrer Sacramentierischen offentlichen Vnwarheit / für eitel Bisam vnd Heiligthumb halten vnnd anbeten soll. Vnnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / daß in Ordnung der rechten waren Historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleiß gedacht werde.</p> <p>Zum andern ist vns diß Büchlein Lutheri in Ordnung der Historien / von Anno 1523. auch dazu nütze vnnd gut. Denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentierer einen grossen Triumph anstellen / daß Lutherus der Vvaldensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbieret vnnd commendieret habe / wie an seinem ort in Ordnung der Historien daruon bericht geschehen soll. Vnnd wöllen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sa- </p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0033]
gehen vnnd verschweigung dasselbige Büchlein zu vertuschen vnd vnder zutrucken / daß sie desto frewdiger mit vnuerschämpter Stirn bey den Vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen Schrifften / Predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den Lermen angefangen / allzeit Zwinglisch / das ist / in der Meinung gewesen / wölche auch jetzund alle Sacramentierer bestreiten.
Anno 1523. Vnd müssen ja diese Leute alle Menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / daß sie vermeinen / wann sie diese Schrifft Lutheri in jhrer Historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / daß als dann niemand sein werde / der dasselbige Büchlein Lutheri finden köndte / oder etwas dauon wisse. Vnnd wenn sie fälschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentierisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnnd erweisen kan / daß Lutherus in demselben Büchlein gantz vnnd gar das Widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen Worten vnd Argumenten / daß dennoch alle Welt den Vnflat jhrer Sacramentierischen offentlichen Vnwarheit / für eitel Bisam vnd Heiligthumb halten vnnd anbeten soll. Vnnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / daß in Ordnung der rechten waren Historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleiß gedacht werde.
Zum andern ist vns diß Büchlein Lutheri in Ordnung der Historien / von Anno 1523. auch dazu nütze vnnd gut. Denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentierer einen grossen Triumph anstellen / daß Lutherus der Vvaldensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbieret vnnd commendieret habe / wie an seinem ort in Ordnung der Historien daruon bericht geschehen soll. Vnnd wöllen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sa-
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