Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein HandelAnno 1534. deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) daß solches deß mehrentheils / derer / so in den Oberländischen / Rheinischen vnd Schwäbischen Kirchen / Frey vnd Reichßstätten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey. Es sol aber in obgemeldtem Buch auch diß mit sonderbarem fleiß gemerckt werden / daß die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch länger / denn zwey gantzer Jare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vnnd vollzogen werden / es würden denn die beyden Punct zuuor richtig gemacht / nemlich / zum ersten: Daß das obgedachte Buch setzt / daß in der schweren Disputation vom Abendmal / welche nun lang mit grossem ergerniß geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet worden) mehr ein wortstreit were / denn daß in vnd von der Häuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferrner angezeigt sol werden) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vnd hefftig solchem jrrigen wahn widersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen niessung / was dieselbigen im Abendtmal empfahen / essen vnd trincken. Denn obgemeltes Buch saget: Es sind wol / die noch disputieren / von den Gott losen / was die im Abendtmal niessen. Aber weil dieser Handel den Gläubigen / vnd nicht den Vngläubigen / gegeben / achten wir / man könne dieser Disputation wol gerahten / vnnd wollen wir mit niemand darüber streiten. Aber dieser Punct / von der Gottlosen niessung / ist hernach in Formula Concordiae, Anno 1536. deutlicher vnd richtiger / auß / vnd nach Sanct Pauli lehr vnd worten / gesetzt vnd erkläret. Auch in demselbigen 1534. Jar / hat Bucerus ein ApologiamBucerus schreibt wider Robertun Episc. Abrin cens. / oder Defensionschrifft wider Robertum Episcopun Abrincensem Gallum, lassen außgehen. Vnd weil er hernach Anno 1535. auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein HandelAnno 1534. deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) daß solches deß mehrentheils / derer / so in den Oberländischen / Rheinischen vnd Schwäbischen Kirchen / Frey vñ Reichßstätten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey. Es sol aber in obgemeldtem Buch auch diß mit sonderbarem fleiß gemerckt werdẽ / daß die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch länger / denn zwey gantzer Jare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vnnd vollzogen werden / es würden denn die beyden Punct zuuor richtig gemacht / nemlich / zum ersten: Daß das obgedachte Buch setzt / daß in der schweren Disputation vom Abendmal / welche nun lang mit grossem ergerniß geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet wordẽ) mehr ein wortstreit were / denn daß in vnd von der Häuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferrner angezeigt sol werdẽ) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vñ hefftig solchem jrrigen wahn widersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen niessung / was dieselbigen im Abendtmal empfahen / essen vnd trincken. Denn obgemeltes Buch saget: Es sind wol / die noch disputierẽ / von den Gott losen / was die im Abendtmal niessen. Aber weil dieser Handel den Gläubigen / vñ nicht den Vngläubigen / gegeben / achten wir / man könne dieser Disputation wol gerahten / vnnd wollen wir mit niemand darüber streiten. Aber dieser Punct / von der Gottlosen niessung / ist hernach in Formula Concordiae, Anno 1536. deutlicher vnd richtiger / auß / vnd nach Sanct Pauli lehr vnd worten / gesetzt vnd erkläret. Auch in demselbigen 1534. Jar / hat Bucerus ein ApologiamBucerus schreibt wider Robertũ Episc. Abrin cens. / oder Defensionschrifft wider Robertum Episcopũ Abrincensem Gallum, lassen außgehen. 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Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vñ hefftig solchem jrrigen wahn widersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen niessung / was dieselbigen im Abendtmal empfahen / essen vnd trincken. Denn obgemeltes Buch saget: Es sind wol / die noch disputierẽ / von den Gott losen / was die im Abendtmal niessen. Aber weil dieser Handel den Gläubigen / vñ nicht den Vngläubigen / gegeben / achten wir / man könne dieser Disputation wol gerahten / vnnd wollen wir mit niemand darüber streiten. Aber dieser Punct / von der Gottlosen niessung / ist hernach in Formula Concordiae, Anno 1536. deutlicher vnd richtiger / auß / vnd nach Sanct Pauli lehr vnd worten / gesetzt vnd erkläret.</p> <p>Auch in demselbigen 1534. Jar / hat Bucerus ein Apologiam<note place="right">Bucerus schreibt wider Robertũ Episc. Abrin cens.</note> / oder Defensionschrifft wider Robertum Episcopũ Abrincensem Gallum, lassen außgehen. 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auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein Handel deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) daß solches deß mehrentheils / derer / so in den Oberländischen / Rheinischen vnd Schwäbischen Kirchen / Frey vñ Reichßstätten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey.
Anno 1534. Es sol aber in obgemeldtem Buch auch diß mit sonderbarem fleiß gemerckt werdẽ / daß die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch länger / denn zwey gantzer Jare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vnnd vollzogen werden / es würden denn die beyden Punct zuuor richtig gemacht / nemlich / zum ersten: Daß das obgedachte Buch setzt / daß in der schweren Disputation vom Abendmal / welche nun lang mit grossem ergerniß geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet wordẽ) mehr ein wortstreit were / denn daß in vnd von der Häuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferrner angezeigt sol werdẽ) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vñ hefftig solchem jrrigen wahn widersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen niessung / was dieselbigen im Abendtmal empfahen / essen vnd trincken. Denn obgemeltes Buch saget: Es sind wol / die noch disputierẽ / von den Gott losen / was die im Abendtmal niessen. Aber weil dieser Handel den Gläubigen / vñ nicht den Vngläubigen / gegeben / achten wir / man könne dieser Disputation wol gerahten / vnnd wollen wir mit niemand darüber streiten. Aber dieser Punct / von der Gottlosen niessung / ist hernach in Formula Concordiae, Anno 1536. deutlicher vnd richtiger / auß / vnd nach Sanct Pauli lehr vnd worten / gesetzt vnd erkläret.
Auch in demselbigen 1534. Jar / hat Bucerus ein Apologiam / oder Defensionschrifft wider Robertum Episcopũ Abrincensem Gallum, lassen außgehen. Vñ weil er hernach Año 1535.
Bucerus schreibt wider Robertũ Episc. Abrin cens.
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