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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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ben Anno 1541.werden / referiren vnd ziehen siesich auff die erste Augspurgische Confession / in dem sie sagen / in praeterito: Wir haben bezeuget / dz wir verwerffen / etc. welches geschehen ist in der Confession / wie die zu Augspurg vbergeben ist / vnd das damit / vnd dadurch damals ver standen sey worden / die Zwinglische Sacramentirische lehr / ist droben in Historia Anni 30. genugsam erweiset / vnd darauff referiret sich die jetzige Schrifft / in dem sie redet in praeterito, Wir haben bezeuget / das wir verwerffen / etc.

4 Prophana iudicia, werden hie genennet vnnd verstanden / wenn man nichts auß vnd nach Gottes Wort / in vnd mit welchem das Abendtmal ist eyngesetzt / Sondern wenn man ohn vnd ausser / ja wider dasselbig / nach vnser Vernunfft / dunckel vnnd gut achten / in vnd von dieser Sachen deß Abendtmals / wil vrtheilen / wie man sonst in Weltlichen Prophan sachen / nach der Vernunfft pflegt zu vrtheilen. Vnnd diese vbergebene Regenspurgische Schrifft / sagt außtrücklich / daß wir ein abschew haben an solche Prophan vrtheil in dieser Sache / vnd vrsach ist / weil der vernunfft gedancken / vnnd vrtheil in solchen Göttlichen vnd Himmlischen Sachen blind / falsch / schädlich vnd verführisch sind.

5 Berüfft sich diese Regenspurgische Schrifft auff das zeugniß der Apologie (der Augspurgischen Confession) welche vorhin / (nemlich Anno 31.) publiciret vnd außgangen / dauon wir zuuor in dieser Historia gnugsam gesagt.

6 Es sagt auch diese Schrifft / daß im fürgelegten Regenspurgischen Buch (außgenommen die Papistische Transsubstantiation / vnd was derselbigen / wie es in dieser schrifft specificiret wird / anhänget / nichts mehr sey / denn in der vnsern Formula. Nu nennet aber gemeltes Buch die zwey dinge / darinnen das Abendtmal bestehet. 1. Die sichtbare gestalt der Elementen. 2. Den vnsichtbarn Leib vnnd Blut Christi. Item / daß die Krafft dieses Sacraments sey / daß wir durch das lebendigmachende Fleisch Christi / mit jhm nicht allein Geistlich / sondern auch leiblich vereiniget werden / vnd also das

ben Anno 1541.werden / referiren vnd ziehen siesich auff die erste Augspurgische Confession / in dem sie sagen / in praeterito: Wir haben bezeuget / dz wir verwerffen / etc. welches geschehen ist in der Confession / wie die zu Augspurg vbergeben ist / vnd das damit / vnd dadurch damals ver standen sey worden / die Zwinglische Sacramentirische lehr / ist droben in Historia Anni 30. genugsam erweiset / vnd darauff referiret sich die jetzige Schrifft / in dem sie redet in praeterito, Wir haben bezeuget / das wir verwerffen / etc.

4 Prophana iudicia, werden hie genennet vnnd verstanden / wenn man nichts auß vnd nach Gottes Wort / in vnd mit welchem das Abendtmal ist eyngesetzt / Sondern wenn man ohn vnd ausser / ja wider dasselbig / nach vnser Vernunfft / dunckel vnnd gut achten / in vnd von dieser Sachen deß Abendtmals / wil vrtheilen / wie man sonst in Weltlichen Prophan sachen / nach der Vernunfft pflegt zu vrtheilen. Vnnd diese vbergebene Regenspurgische Schrifft / sagt außtrücklich / daß wir ein abschew haben an solche Prophan vrtheil in dieser Sache / vnd vrsach ist / weil der vernunfft gedancken / vnnd vrtheil in solchen Göttlichen vnd Him̃lischen Sachen blind / falsch / schädlich vnd verführisch sind.

5 Berüfft sich diese Regenspurgische Schrifft auff das zeugniß der Apologie (der Augspurgischen Confession) welche vorhin / (nemlich Anno 31.) publiciret vnd außgangen / dauon wir zuuor in dieser Historia gnugsam gesagt.

6 Es sagt auch diese Schrifft / daß im fürgelegten Regenspurgischen Buch (außgenom̃en die Papistische Transsubstantiation / vnd was derselbigen / wie es in dieser schrifft specificiret wird / anhänget / nichts mehr sey / denn in der vnsern Formula. Nu neñet aber gemeltes Buch die zwey dinge / darinnen das Abendtmal bestehet. 1. Die sichtbare gestalt der Elementen. 2. Den vnsichtbarn Leib vnnd Blut Christi. Item / daß die Krafft dieses Sacraments sey / daß wir durch das lebendigmachende Fleisch Christi / mit jhm nicht allein Geistlich / sondern auch leiblich vereiniget werdẽ / vnd also das

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[444/0460] ben werden / referiren vnd ziehen siesich auff die erste Augspurgische Confession / in dem sie sagen / in praeterito: Wir haben bezeuget / dz wir verwerffen / etc. welches geschehen ist in der Confession / wie die zu Augspurg vbergeben ist / vnd das damit / vnd dadurch damals ver standen sey worden / die Zwinglische Sacramentirische lehr / ist droben in Historia Anni 30. genugsam erweiset / vnd darauff referiret sich die jetzige Schrifft / in dem sie redet in praeterito, Wir haben bezeuget / das wir verwerffen / etc. Anno 1541. 4 Prophana iudicia, werden hie genennet vnnd verstanden / wenn man nichts auß vnd nach Gottes Wort / in vnd mit welchem das Abendtmal ist eyngesetzt / Sondern wenn man ohn vnd ausser / ja wider dasselbig / nach vnser Vernunfft / dunckel vnnd gut achten / in vnd von dieser Sachen deß Abendtmals / wil vrtheilen / wie man sonst in Weltlichen Prophan sachen / nach der Vernunfft pflegt zu vrtheilen. Vnnd diese vbergebene Regenspurgische Schrifft / sagt außtrücklich / daß wir ein abschew haben an solche Prophan vrtheil in dieser Sache / vnd vrsach ist / weil der vernunfft gedancken / vnnd vrtheil in solchen Göttlichen vnd Him̃lischen Sachen blind / falsch / schädlich vnd verführisch sind. 5 Berüfft sich diese Regenspurgische Schrifft auff das zeugniß der Apologie (der Augspurgischen Confession) welche vorhin / (nemlich Anno 31.) publiciret vnd außgangen / dauon wir zuuor in dieser Historia gnugsam gesagt. 6 Es sagt auch diese Schrifft / daß im fürgelegten Regenspurgischen Buch (außgenom̃en die Papistische Transsubstantiation / vnd was derselbigen / wie es in dieser schrifft specificiret wird / anhänget / nichts mehr sey / denn in der vnsern Formula. Nu neñet aber gemeltes Buch die zwey dinge / darinnen das Abendtmal bestehet. 1. Die sichtbare gestalt der Elementen. 2. Den vnsichtbarn Leib vnnd Blut Christi. Item / daß die Krafft dieses Sacraments sey / daß wir durch das lebendigmachende Fleisch Christi / mit jhm nicht allein Geistlich / sondern auch leiblich vereiniget werdẽ / vnd also das

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/460>, abgerufen am 22.11.2024.