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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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nige schrifft gnädiglich vernemmen / welche nach wichtigkeit dieserAnno 1545. grossen sachen / viel zu geringe gestellet / denn zu dem / daß wir sonst vngeschickt / so sind wir warlich also hoch betrübet / daß wir vnsern kummer mit worten nicht außreden können / So wissen wir / daß Ewer Churf. G. dieses alles selbst viel tieffer bedencken kan / denn wir. Der ewige Gott beware E. Churf. G. allezeit / vnd regiere vnd erhalte diese arme Kirchen / vmb seiner ehre willen. Datum 1. Augusti / Anno 1545.

Auff diß schreiben hat der fromme Churfürst nicht gefeyret / sondern zu Luthero fürneme Rähte / vnd andere / abgesandt / vnd jnD. Luth. kompt wider gen Wit tenberg / als ein Vatter zu seinen Kindern. zu sich gegen Tor ga gnädigst erfordern lassen. Vnd weil die Vniuer sitet daneben auch eine ehrliche Bottschafft an jn abgefertiget / hat er sich / als ein Vatter von seinen Kindern / erbitten vnd bereden lassen / vnd zu Wittenberg seine letzte arbeit in Genesin / daran er zehen Jar mit höchstem fleiß gearbeitet / am 17. Tag Nouembris zum ende gebracht / vnnd mit diesen worten beschlossen: Ich kanLetzte arbeit D. Lutheri. nicht mehr / ich bin schwach / Orate Deum pro me, Bittet Gott für mich / daß er mir ein gutes seliges stündlein verleihe.

Am ende dieses 45. Jars / ist abermals ein Colloquium derColloquium zu Regenspurg. vnsern mit den Papisten zu Regenspurg angestellet / vnd im nachfolgenden Jar gehalten worden. Allda hat Bucerus / den 24. Decembris / ehe das Colloquium angangen / ein hart hefftig schreiben an Landgraffen zu Hessen abgehen lassen / vnd sehr zweiffelhafftig geredt / also / daß man es zugleich auff die Papisten / vnd auff die vnsern hat deuten können / Denn also lauten seine wort an hochgedachten Landgraffen: Nu 25. jar / müssen wir euch Ketzer seyn / deßBuceri heftig / spitzig / vnd zweiffelhafftig schreiben. habt jr vns durch ewer Wormisch Edict / vnd Augspurgischen abschied / auffs stärckest verdampt / etc. Derhalben hat er gedrungen auff ein General Reformation / vnd vergleichung aller Euangelischen Kirchen / ob sie gleich nicht alle einer Lehr weren.

Ob aber wol der Churfürst zu Sachsen / ein groß bedencken gehabt / ob er (weil jm der Landgraff solch Buceri schreiben zuge-

nige schrifft gnädiglich vernemmen / welche nach wichtigkeit dieserAnno 1545. grossen sachen / viel zu geringe gestellet / denn zu dem / daß wir sonst vngeschickt / so sind wir warlich also hoch betrübet / daß wir vnsern kummer mit worten nicht außreden können / So wissen wir / daß Ewer Churf. G. dieses alles selbst viel tieffer bedencken kan / denn wir. Der ewige Gott beware E. Churf. G. allezeit / vnd regiere vnd erhalte diese arme Kirchen / vmb seiner ehre willen. Datum 1. Augusti / Anno 1545.

Auff diß schreiben hat der fromme Churfürst nicht gefeyret / sondern zu Luthero fürneme Rähte / vnd andere / abgesandt / vnd jnD. Luth. kompt wider gen Wit tenberg / als ein Vatter zu seinen Kindern. zu sich gegẽ Tor ga gnädigst erfordern lassen. Vnd weil die Vniuer sitet daneben auch eine ehrliche Bottschafft an jn abgefertiget / hat er sich / als ein Vatter von seinen Kindern / erbitten vñ bereden lassen / vnd zu Wittenberg seine letzte arbeit in Genesin / daran er zehen Jar mit höchstem fleiß gearbeitet / am 17. Tag Nouembris zum ende gebracht / vnnd mit diesen worten beschlossen: Ich kanLetzte arbeit D. Lutheri. nicht mehr / ich bin schwach / Orate Deum pro me, Bittet Gott für mich / daß er mir ein gutes seliges stündlein verleihe.

Am ende dieses 45. Jars / ist abermals ein Colloquium derColloquium zu Regenspurg. vnsern mit den Papistẽ zu Regenspurg angestellet / vñ im nachfolgenden Jar gehalten worden. Allda hat Bucerus / den 24. Decembris / ehe das Colloquium angangen / ein hart hefftig schreiben an Landgraffen zu Hessen abgehen lassen / vñ sehr zweiffelhafftig geredt / also / daß man es zugleich auff die Papisten / vnd auff die vnsern hat deuten können / Denn also lauten seine wort an hochgedachtẽ Landgraffen: Nu 25. jar / müssen wir euch Ketzer seyn / deßBuceri heftig / spitzig / vñ zweiffelhafftig schreiben. habt jr vns durch ewer Wormisch Edict / vnd Augspurgischen abschied / auffs stärckest verdampt / etc. Derhalben hat er gedrungen auff ein General Reformation / vnd vergleichung aller Euangelischen Kirchen / ob sie gleich nicht alle einer Lehr weren.

Ob aber wol der Churfürst zu Sachsen / ein groß bedencken gehabt / ob er (weil jm der Landgraff solch Buceri schreiben zuge-

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[497/0513] nige schrifft gnädiglich vernemmen / welche nach wichtigkeit dieser grossen sachen / viel zu geringe gestellet / denn zu dem / daß wir sonst vngeschickt / so sind wir warlich also hoch betrübet / daß wir vnsern kummer mit worten nicht außreden können / So wissen wir / daß Ewer Churf. G. dieses alles selbst viel tieffer bedencken kan / denn wir. Der ewige Gott beware E. Churf. G. allezeit / vnd regiere vnd erhalte diese arme Kirchen / vmb seiner ehre willen. Datum 1. Augusti / Anno 1545. Anno 1545. Auff diß schreiben hat der fromme Churfürst nicht gefeyret / sondern zu Luthero fürneme Rähte / vnd andere / abgesandt / vnd jn zu sich gegẽ Tor ga gnädigst erfordern lassen. Vnd weil die Vniuer sitet daneben auch eine ehrliche Bottschafft an jn abgefertiget / hat er sich / als ein Vatter von seinen Kindern / erbitten vñ bereden lassen / vnd zu Wittenberg seine letzte arbeit in Genesin / daran er zehen Jar mit höchstem fleiß gearbeitet / am 17. Tag Nouembris zum ende gebracht / vnnd mit diesen worten beschlossen: Ich kan nicht mehr / ich bin schwach / Orate Deum pro me, Bittet Gott für mich / daß er mir ein gutes seliges stündlein verleihe. D. Luth. kompt wider gen Wit tenberg / als ein Vatter zu seinen Kindern. Letzte arbeit D. Lutheri. Am ende dieses 45. Jars / ist abermals ein Colloquium der vnsern mit den Papistẽ zu Regenspurg angestellet / vñ im nachfolgenden Jar gehalten worden. Allda hat Bucerus / den 24. Decembris / ehe das Colloquium angangen / ein hart hefftig schreiben an Landgraffen zu Hessen abgehen lassen / vñ sehr zweiffelhafftig geredt / also / daß man es zugleich auff die Papisten / vnd auff die vnsern hat deuten können / Denn also lauten seine wort an hochgedachtẽ Landgraffen: Nu 25. jar / müssen wir euch Ketzer seyn / deß habt jr vns durch ewer Wormisch Edict / vnd Augspurgischen abschied / auffs stärckest verdampt / etc. Derhalben hat er gedrungen auff ein General Reformation / vnd vergleichung aller Euangelischen Kirchen / ob sie gleich nicht alle einer Lehr weren. Colloquium zu Regenspurg. Buceri heftig / spitzig / vñ zweiffelhafftig schreiben. Ob aber wol der Churfürst zu Sachsen / ein groß bedencken gehabt / ob er (weil jm der Landgraff solch Buceri schreiben zuge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/513>, abgerufen am 25.11.2024.