Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.gerichtlich gestrafft worden. Nicolaus Storch aber / sein RottgeselleAnno 1524. / ist dauon geflohen / vnnd endlich zu München in einem Spittal mit beschwertem Gewissen gestorben. Also / daß auch die / so jhne daselbst / als einen Frembdling / nicht gekandt / noch von seinen Händeln etwas gewust / solche beschwerung des Gewissens wol an jhme gemerckt vnd verstanden haben. Vnd weil Carlstad zu diesen sich jmmer gehalten / viel schreiben mit jhnen gewechselt / hat er leichtlich erachten können / was die Obrigkeit auch etwa mit jm fürnemmen möchte / hat derhalben den Kopff auß der Schlinge gezogen / vnnd sich gehn Rotenburg an die Tauber gemacht / da er bey nachtzeit von seinen Brüdern in einem Korbe vber die Mawren gelassen: sonst würde er vielleicht mit andern Müntzerischen Geistern / so daselbst eingezogen vnd gerichtet / leichtlich sein an den Reien kommen. Wie nun derselbe Lermen etlicher massen gedempffet / hatCarlstad wird durch D. Lutherum auß erbarmung vnd Haffnung seiner besserung / widerumb eingebetten. er (Carlstad) gleichwol dem Landfrieden so viel nicht getrawet / daß er sich alßbald ins Churfürstenthumb Sachsen begeben hette / sondern sich erst schrifftlich / vnnd dann auch mündlich / durch mittel Personen / des Auffrhurs halben / bey D. Luthern entschuldiget / vnnd souiel erhalten / daß Lutherus seinet halben an den Churfürsten zu Sachsen geschrieben / vnnd jhn des gefaßten argwönigen Auffrhurs enthaben / daß jm also der freie Eingang ins Churfürstenthumb wider erlaubet / doch mit der Condition / daß er mit gegebner Hand vnnd Threwe angelobt / auß jhren Churfürstlichen Gnaden Landen ohn jhre Erlaubnus nicht zuweichen / sich auch still vnnd eingezogen zuhalten. Vnnd weil er seiner vorigen bösen Händel halben bey jederman verachtet / auch keine Vertröstung einiger Vocation jhm hat machen können / hat er sich erstlich in ein Dörfflein / darnach in das Städlein Kemberg / ein Meil wegs von Wittenberg /Carlstad wird zu Kemberg ein Bawer vnd Klipkramer. häußlich nidergelassen / ist also ein Bawer / darnach ein Klipkramer worden / hat gebranten Wein / Pfefferkuchen / Spiegel / gerichtlich gestrafft worden. Nicolaus Storch aber / sein RottgeselleAnno 1524. / ist dauon geflohen / vnnd endlich zu München in einem Spittal mit beschwertem Gewissen gestorben. Also / daß auch die / so jhne daselbst / als einen Frembdling / nicht gekandt / noch von seinen Händeln etwas gewust / solche beschwerung des Gewissens wol an jhme gemerckt vnd verstanden haben. Vnd weil Carlstad zu diesen sich jmmer gehalten / viel schreiben mit jhnen gewechselt / hat er leichtlich erachten können / was die Obrigkeit auch etwa mit jm fürnemmen möchte / hat derhalben den Kopff auß der Schlinge gezogen / vnnd sich gehn Rotenburg an die Tauber gemacht / da er bey nachtzeit von seinen Brüdern in einem Korbe vber die Mawren gelassen: sonst würde er vielleicht mit andern Müntzerischen Geistern / so daselbst eingezogen vnd gerichtet / leichtlich sein an den Reien kommen. Wie nun derselbe Lermen etlicher massen gedempffet / hatCarlstad wird durch D. Lutherum auß erbarmung vnd Haffnung seiner besserung / widerumb eingebetten. er (Carlstad) gleichwol dem Landfrieden so viel nicht getrawet / daß er sich alßbald ins Churfürstenthumb Sachsen begeben hette / sondern sich erst schrifftlich / vnnd dann auch mündlich / durch mittel Personen / des Auffrhurs halben / bey D. Luthern entschuldiget / vnnd souiel erhalten / daß Lutherus seinet halben an den Churfürsten zu Sachsen geschrieben / vnnd jhn des gefaßten argwönigen Auffrhurs enthaben / daß jm also der freie Eingang ins Churfürstenthumb wider erlaubet / doch mit der Condition / daß er mit gegebner Hand vnnd Threwe angelobt / auß jhren Churfürstlichen Gnaden Landen ohn jhre Erlaubnus nicht zuweichen / sich auch still vnnd eingezogen zuhalten. Vnnd weil er seiner vorigen bösen Händel halben bey jederman verachtet / auch keine Vertröstung einiger Vocation jhm hat machen können / hat er sich erstlich in ein Dörfflein / darnach in das Städlein Kemberg / ein Meil wegs von Wittenberg /Carlstad wird zu Kemberg ein Bawer vnd Klipkramer. häußlich nidergelassen / ist also ein Bawer / darnach ein Klipkramer worden / hat gebranten Wein / Pfefferkuchen / Spiegel / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0059" n="43"/> gerichtlich gestrafft worden. 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Vnnd weil er seiner vorigen bösen Händel halben bey jederman verachtet / auch keine Vertröstung einiger Vocation jhm hat machen können / hat er sich erstlich in ein Dörfflein / darnach in das Städlein Kemberg / ein Meil wegs von Wittenberg /<note place="right">Carlstad wird zu Kemberg ein Bawer vnd Klipkramer.</note> häußlich nidergelassen / ist also ein Bawer / darnach ein Klipkramer worden / hat gebranten Wein / Pfefferkuchen / Spiegel / </p> </div> </body> </text> </TEI> [43/0059]
gerichtlich gestrafft worden. Nicolaus Storch aber / sein Rottgeselle / ist dauon geflohen / vnnd endlich zu München in einem Spittal mit beschwertem Gewissen gestorben. Also / daß auch die / so jhne daselbst / als einen Frembdling / nicht gekandt / noch von seinen Händeln etwas gewust / solche beschwerung des Gewissens wol an jhme gemerckt vnd verstanden haben. Vnd weil Carlstad zu diesen sich jmmer gehalten / viel schreiben mit jhnen gewechselt / hat er leichtlich erachten können / was die Obrigkeit auch etwa mit jm fürnemmen möchte / hat derhalben den Kopff auß der Schlinge gezogen / vnnd sich gehn Rotenburg an die Tauber gemacht / da er bey nachtzeit von seinen Brüdern in einem Korbe vber die Mawren gelassen: sonst würde er vielleicht mit andern Müntzerischen Geistern / so daselbst eingezogen vnd gerichtet / leichtlich sein an den Reien kommen.
Anno 1524. Wie nun derselbe Lermen etlicher massen gedempffet / hat er (Carlstad) gleichwol dem Landfrieden so viel nicht getrawet / daß er sich alßbald ins Churfürstenthumb Sachsen begeben hette / sondern sich erst schrifftlich / vnnd dann auch mündlich / durch mittel Personen / des Auffrhurs halben / bey D. Luthern entschuldiget / vnnd souiel erhalten / daß Lutherus seinet halben an den Churfürsten zu Sachsen geschrieben / vnnd jhn des gefaßten argwönigen Auffrhurs enthaben / daß jm also der freie Eingang ins Churfürstenthumb wider erlaubet / doch mit der Condition / daß er mit gegebner Hand vnnd Threwe angelobt / auß jhren Churfürstlichen Gnaden Landen ohn jhre Erlaubnus nicht zuweichen / sich auch still vnnd eingezogen zuhalten. Vnnd weil er seiner vorigen bösen Händel halben bey jederman verachtet / auch keine Vertröstung einiger Vocation jhm hat machen können / hat er sich erstlich in ein Dörfflein / darnach in das Städlein Kemberg / ein Meil wegs von Wittenberg / häußlich nidergelassen / ist also ein Bawer / darnach ein Klipkramer worden / hat gebranten Wein / Pfefferkuchen / Spiegel /
Carlstad wird durch D. Lutherum auß erbarmung vnd Haffnung seiner besserung / widerumb eingebetten.
Carlstad wird zu Kemberg ein Bawer vnd Klipkramer.
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