Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1561.gedenckt / da er warnet / daß man sich wol fürsehen sol / darmit nicht jemandt vnwirdig zu diesem Allerheiligsten Abendtmal komme / vnnd jhm selbst das Gericht esse / in dem / daß er nicht vnterscheidet den Leib deß HERREN. Denn sie solche Vnwirdige deuten auff schwachgläubige Christen / vnd nit auff die vnbußfertigen Heuchler / in der Christlichen Kirchen / von welchen sie lehren / daß sie nit mehr denn Brodt vnd Wein empfangen / wie sie denn diese Wort auß dem kleinen Catechismo Lutheri (vns Christen zu essen vnd zu trincken eingesetzt) wider alle seine andere Bücher / dahin ziehen dürf fen / als solte der Leib vnd Blut Christi allein von den gläubigen oder frommen rechtschaffenen Christen empfangen werden / vnnd nicht auch von den bösen vnd Gottlosen / die doch einen schein Christliches Glaubens vnd Bekenntniß haben / vnd in der Christlichen gemein sich eynmengen. Nach dem aber / daß diese Gloß / von den Schwachgläubigen vielen betrübten hertzen / ja allen Christen zu verzweiffelung gerahten muß / als die nimmermehr wirdig oder gläubig vnnd starck gnug mögen sein / in diesem elenden Leben / so ist es je ein grewlicher Irrthumb / daß Gottes Wort vnnd Warheit nach der Menschen Glauben oder Vnglauben war bleiben oder feihlen sol. So doch S. Paulus klar sagt / 2. Tim. 2. Gläuben wir nit / so bleibt er trew. Vnd Rom. 3. Daß aber etliche nicht gläuben an dasselbige (das Gott geredt hat) was liegt daran? Solt jr vnglauben Gottes glau ben auffheben? Das sey ferrn. Darumb auß diesen vnd andern zeugnissen mit mehrern fleiß erkläret vnd gelehret sol werden / daß die wort / so auß deß Priesters Mund bey der Communion / von Christi wegen / geredt werden / war bleiben / beyde bey Vnwirdigen vnd Wirdigen / bey frommen vnd bösen Christen. Nemlich / daß sie beyde zugleich nemen / essen vnnd trincken Christi Leib vnd Blut / doch mit dem vnterscheid / den S. Paulus anzeigt / die Wirdigen vnd Gläubigen zu jhrem trost / die vnwirdigen oder vngläubigen zum Gericht vnd zum verdammniß. Anno 1561.gedenckt / da er warnet / daß man sich wol fürsehen sol / darmit nicht jemandt vnwirdig zu diesem Allerheiligsten Abendtmal komme / vnnd jhm selbst das Gericht esse / in dem / daß er nicht vnterscheidet den Leib deß HERREN. Denn sie solche Vnwirdige deuten auff schwachgläubige Christen / vnd nit auff die vnbußfertigen Heuchler / in der Christlichen Kirchen / von welchen sie lehren / daß sie nit mehr denn Brodt vnd Wein empfangen / wie sie denn diese Wort auß dem kleinen Catechismo Lutheri (vns Christen zu essen vnd zu trincken eingesetzt) wider alle seine andere Bücher / dahin ziehẽ dürf fen / als solte der Leib vñ Blut Christi allein von den gläubigen oder frommen rechtschaffenen Christen empfangen werden / vnnd nicht auch von den bösen vñ Gottlosen / die doch einẽ schein Christliches Glaubens vnd Bekenntniß haben / vnd in der Christlichen gemein sich eynmengen. Nach dem aber / daß diese Gloß / von den Schwachgläubigen vielen betrübten hertzẽ / ja allen Christen zu verzweiffelung gerahten muß / als die nimmermehr wirdig oder gläubig vnnd starck gnug mögen sein / in diesem elenden Leben / so ist es je ein grewlicher Irrthumb / daß Gottes Wort vnnd Warheit nach der Menschen Glauben oder Vnglauben war bleiben oder feihlen sol. So doch S. Paulus klar sagt / 2. Tim. 2. Gläuben wir nit / so bleibt er trew. Vnd Rom. 3. Daß aber etliche nicht gläuben an dasselbige (das Gott geredt hat) was liegt daran? Solt jr vnglauben Gottes glau ben auffheben? Das sey ferrn. Darumb auß diesen vñ andern zeugnissen mit mehrern fleiß erkläret vnd gelehret sol werden / daß die wort / so auß deß Priesters Mund bey der Com̃union / von Christi wegen / geredt werden / war bleiben / beyde bey Vnwirdigen vnd Wirdigen / bey frommen vnd bösen Christen. Nemlich / daß sie beyde zugleich nemen / essen vnnd trincken Christi Leib vnd Blut / doch mit dem vnterscheid / den S. Paulus anzeigt / die Wirdigen vnd Gläubigen zu jhrem trost / die vnwirdigen oder vngläubigen zum Gericht vnd zum verdam̃niß. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0660" n="644"/><note place="left">Anno 1561.</note>gedenckt / da er warnet / daß man sich wol fürsehen sol / darmit nicht jemandt vnwirdig zu diesem Allerheiligsten Abendtmal komme / vnnd jhm selbst das Gericht esse / in dem / daß er nicht vnterscheidet den Leib deß HERREN. Denn sie solche Vnwirdige deuten auff schwachgläubige Christen / vnd nit auff die vnbußfertigen Heuchler / in der Christlichen Kirchen / von welchen sie lehren / daß sie nit mehr denn Brodt vnd Wein empfangen / wie sie denn diese Wort auß dem kleinen Catechismo Lutheri (vns Christen zu essen vnd zu trincken eingesetzt) wider alle seine andere Bücher / dahin ziehẽ dürf fen / als solte der Leib vñ Blut Christi allein von den gläubigen oder frommen rechtschaffenen Christen empfangen werden / vnnd nicht auch von den bösen vñ Gottlosen / die doch einẽ schein Christliches Glaubens vnd Bekenntniß haben / vnd in der Christlichen gemein sich eynmengen.</p> <p>Nach dem aber / daß diese Gloß / von den Schwachgläubigen vielen betrübten hertzẽ / ja allen Christen zu verzweiffelung gerahten muß / als die nimmermehr wirdig oder gläubig vnnd starck gnug mögen sein / in diesem elenden Leben / so ist es je ein grewlicher Irrthumb / daß Gottes Wort vnnd Warheit nach der Menschen Glauben oder Vnglauben war bleiben oder feihlen sol. So doch S. Paulus klar sagt / 2. Tim. 2. Gläuben wir nit / so bleibt er trew. Vnd Rom. 3. Daß aber etliche nicht gläuben an dasselbige (das Gott geredt hat) was liegt daran? Solt jr vnglauben Gottes glau ben auffheben? Das sey ferrn.</p> <p>Darumb auß diesen vñ andern zeugnissen mit mehrern fleiß erkläret vnd gelehret sol werden / daß die wort / so auß deß Priesters Mund bey der Com̃union / von Christi wegen / geredt werden / war bleiben / beyde bey Vnwirdigen vnd Wirdigen / bey frommen vnd bösen Christen. Nemlich / daß sie beyde zugleich nemen / essen vnnd trincken Christi Leib vnd Blut / doch mit dem vnterscheid / den S. Paulus anzeigt / die Wirdigen vnd Gläubigen zu jhrem trost / die vnwirdigen oder vngläubigen zum Gericht vnd zum verdam̃niß. </p> </div> </body> </text> </TEI> [644/0660]
gedenckt / da er warnet / daß man sich wol fürsehen sol / darmit nicht jemandt vnwirdig zu diesem Allerheiligsten Abendtmal komme / vnnd jhm selbst das Gericht esse / in dem / daß er nicht vnterscheidet den Leib deß HERREN. Denn sie solche Vnwirdige deuten auff schwachgläubige Christen / vnd nit auff die vnbußfertigen Heuchler / in der Christlichen Kirchen / von welchen sie lehren / daß sie nit mehr denn Brodt vnd Wein empfangen / wie sie denn diese Wort auß dem kleinen Catechismo Lutheri (vns Christen zu essen vnd zu trincken eingesetzt) wider alle seine andere Bücher / dahin ziehẽ dürf fen / als solte der Leib vñ Blut Christi allein von den gläubigen oder frommen rechtschaffenen Christen empfangen werden / vnnd nicht auch von den bösen vñ Gottlosen / die doch einẽ schein Christliches Glaubens vnd Bekenntniß haben / vnd in der Christlichen gemein sich eynmengen.
Anno 1561. Nach dem aber / daß diese Gloß / von den Schwachgläubigen vielen betrübten hertzẽ / ja allen Christen zu verzweiffelung gerahten muß / als die nimmermehr wirdig oder gläubig vnnd starck gnug mögen sein / in diesem elenden Leben / so ist es je ein grewlicher Irrthumb / daß Gottes Wort vnnd Warheit nach der Menschen Glauben oder Vnglauben war bleiben oder feihlen sol. So doch S. Paulus klar sagt / 2. Tim. 2. Gläuben wir nit / so bleibt er trew. Vnd Rom. 3. Daß aber etliche nicht gläuben an dasselbige (das Gott geredt hat) was liegt daran? Solt jr vnglauben Gottes glau ben auffheben? Das sey ferrn.
Darumb auß diesen vñ andern zeugnissen mit mehrern fleiß erkläret vnd gelehret sol werden / daß die wort / so auß deß Priesters Mund bey der Com̃union / von Christi wegen / geredt werden / war bleiben / beyde bey Vnwirdigen vnd Wirdigen / bey frommen vnd bösen Christen. Nemlich / daß sie beyde zugleich nemen / essen vnnd trincken Christi Leib vnd Blut / doch mit dem vnterscheid / den S. Paulus anzeigt / die Wirdigen vnd Gläubigen zu jhrem trost / die vnwirdigen oder vngläubigen zum Gericht vnd zum verdam̃niß.
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