Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Vnd ist warlich eine notwendige warnung bey dieser rohen Welt /Anno 1561. welche vnter dem schein deß Euangelions in allerley heimlichen vnd öffentlichen Sünden fortfehret / vnd deß thewren hohen Schatzes schändtlich mißbrauchen / damit die vnbußfertigen für schaden gewarnet / vnd zu jrer selbst prüfung / buß vnd ernster betrachtung deß hohen Wercks ermanet / Die Schwachgläubigen aber vnd Guthertzigen mit rechtem vnterricht getröstet werden. Welches alles / gnädiger Fürst vnd Herr / wir gar nicht darumb so weitläufftig vermeldet / daß wir gedächten E. F. G. hierinnen einige vnterweisung zu geben / denn wir one das gut wissen haben / daß E. F. G. als von Gott ein hocherleuchter Fürst in jren Kirchen / vnd derselben ordnung dieses vnd anderer Artickel halben / biß anher nach dem reinen Wort Gottes der Euangelisten vnd deß Apostels Pauli / haben kehren / verkündigen vnd predigen lassen / welches wir auß nehest geschehener werbung / Jastruction vnd Declaration abermal gantz scheinlich / vnd zu einer sonderer tröstung mit frewden gehört vnd vernommen haben / sondern allein zu mehrer / vnd wie oben vermeldet / zu einer ewigen gezeugniß vnserer haltung Kirchen lehr vnd bekenntniß / bey derselben wir auch mit Gottes gnädger verleyhung / biß in vnser gruben / beständig zu bleiben / gedencken mit vnderthäniger bitt / E. F. G. wollen ob dieser langer erzehlung kein vngnädiges mißfallen tragen / sondern vns dieser bekenntniß halben / so es vber kurtz oder lang die notturfft erfordern würde / gnädige gezeugniß zu geben / vnbeschwert seyn / daß vmb E. F. G. in vn derthänigkeit zuuerdienen / sein wir willig. Datum am Sambstag den 28. Junij / Anno / etc. 61. Hierauß ist klar vnd offenbar / was für ein lehr vnd bekenntniß vom H. Abendtmal in den Kirchen der Statt Nürnberg / durch Gottes gnade allzeit gewest sey / welchs wider deß Zungentreschers Brosij Wolffen gedicht allda wol zu mercken ist / in massen auch eben solche Christliche Lehr Anno 1563. vnd 1577. durch eine sonderliche widerholung vnd öffentlich Decret vnd Consilium eines Vnd ist warlich eine notwendige warnung bey dieser rohen Welt /Anno 1561. welche vnter dem schein deß Euangelions in allerley heimlichen vñ öffentlichen Sünden fortfehret / vnd deß thewren hohen Schatzes schändtlich mißbrauchen / damit die vnbußfertigen für schaden gewarnet / vnd zu jrer selbst prüfung / buß vñ ernster betrachtung deß hohen Wercks ermanet / Die Schwachgläubigen aber vnd Guthertzigen mit rechtem vnterricht getröstet werden. Welches alles / gnädiger Fürst vnd Herr / wir gar nicht darumb so weitläufftig vermeldet / daß wir gedächten E. F. G. hierinnen einige vnterweisung zu geben / denn wir one das gut wissen haben / daß E. F. G. als von Gott ein hocherleuchter Fürst in jrẽ Kirchen / vnd derselben ordnung dieses vñ anderer Artickel halben / biß anher nach dem reinen Wort Gottes der Euangelisten vñ deß Apostels Pauli / haben kehren / verkündigen vnd predigen lassen / welches wir auß nehest geschehener werbung / Jastruction vnd Declaration abermal gantz scheinlich / vnd zu einer sonderer tröstung mit frewden gehört vnd vernommen haben / sondern allein zu mehrer / vnd wie oben vermeldet / zu einer ewigẽ gezeugniß vnserer haltung Kirchẽ lehr vñ bekeñtniß / bey derselben wir auch mit Gottes gnädger verleyhung / biß in vnser gruben / beständig zu bleiben / gedenckẽ mit vnderthäniger bitt / E. F. G. wollen ob dieser langer erzehlung kein vngnädiges mißfallen tragen / sondern vns dieser bekenntniß halbẽ / so es vber kurtz oder lang die notturfft erfordern würde / gnädige gezeugniß zu geben / vnbeschwert seyn / daß vmb E. F. G. in vn derthänigkeit zuuerdienen / sein wir willig. Datum am Sambstag den 28. Junij / Anno / etc. 61. Hierauß ist klar vnd offenbar / was für ein lehr vnd bekeñtniß vom H. Abendtmal in den Kirchen der Statt Nürnberg / durch Gottes gnade allzeit gewest sey / welchs wider deß Zungentreschers Brosij Wolffen gedicht allda wol zu mercken ist / in massen auch eben solche Christliche Lehr Anno 1563. vnd 1577. durch eine sonderliche widerholung vnd öffentlich Decret vnd Consilium eines <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0661" n="645"/> Vnd ist warlich eine notwendige warnung bey dieser rohen Welt /<note place="right">Anno 1561.</note> welche vnter dem schein deß Euangelions in allerley heimlichen vñ öffentlichen Sünden fortfehret / vnd deß thewren hohen Schatzes schändtlich mißbrauchen / damit die vnbußfertigen für schaden gewarnet / vnd zu jrer selbst prüfung / buß vñ ernster betrachtung deß hohen Wercks ermanet / Die Schwachgläubigen aber vnd Guthertzigen mit rechtem vnterricht getröstet werden.</p> <p>Welches alles / gnädiger Fürst vnd Herr / wir gar nicht darumb so weitläufftig vermeldet / daß wir gedächten E. F. G. hierinnen einige vnterweisung zu geben / denn wir one das gut wissen haben / daß E. F. G. als von Gott ein hocherleuchter Fürst in jrẽ Kirchen / vnd derselben ordnung dieses vñ anderer Artickel halben / biß anher nach dem reinen Wort Gottes der Euangelisten vñ deß Apostels Pauli / haben kehren / verkündigen vnd predigen lassen / welches wir auß nehest geschehener werbung / Jastruction vnd Declaration abermal gantz scheinlich / vnd zu einer sonderer tröstung mit frewden gehört vnd vernommen haben / sondern allein zu mehrer / vnd wie oben vermeldet / zu einer ewigẽ gezeugniß vnserer haltung Kirchẽ lehr vñ bekeñtniß / bey derselben wir auch mit Gottes gnädger verleyhung / biß in vnser gruben / beständig zu bleiben / gedenckẽ mit vnderthäniger bitt / E. F. G. wollen ob dieser langer erzehlung kein vngnädiges mißfallen tragen / sondern vns dieser bekenntniß halbẽ / so es vber kurtz oder lang die notturfft erfordern würde / gnädige gezeugniß zu geben / vnbeschwert seyn / daß vmb E. F. G. in vn derthänigkeit zuuerdienen / sein wir willig. Datum am Sambstag den 28. Junij / Anno / etc. 61.</p> <p>Hierauß ist klar vnd offenbar / was für ein lehr vnd bekeñtniß vom H. Abendtmal in den Kirchen der Statt Nürnberg / durch Gottes gnade allzeit gewest sey / welchs wider deß Zungentreschers Brosij Wolffen gedicht allda wol zu mercken ist / in massen auch eben solche Christliche Lehr Anno 1563. vnd 1577. durch eine sonderliche widerholung vnd öffentlich Decret vnd Consilium eines </p> </div> </body> </text> </TEI> [645/0661]
Vnd ist warlich eine notwendige warnung bey dieser rohen Welt / welche vnter dem schein deß Euangelions in allerley heimlichen vñ öffentlichen Sünden fortfehret / vnd deß thewren hohen Schatzes schändtlich mißbrauchen / damit die vnbußfertigen für schaden gewarnet / vnd zu jrer selbst prüfung / buß vñ ernster betrachtung deß hohen Wercks ermanet / Die Schwachgläubigen aber vnd Guthertzigen mit rechtem vnterricht getröstet werden.
Anno 1561. Welches alles / gnädiger Fürst vnd Herr / wir gar nicht darumb so weitläufftig vermeldet / daß wir gedächten E. F. G. hierinnen einige vnterweisung zu geben / denn wir one das gut wissen haben / daß E. F. G. als von Gott ein hocherleuchter Fürst in jrẽ Kirchen / vnd derselben ordnung dieses vñ anderer Artickel halben / biß anher nach dem reinen Wort Gottes der Euangelisten vñ deß Apostels Pauli / haben kehren / verkündigen vnd predigen lassen / welches wir auß nehest geschehener werbung / Jastruction vnd Declaration abermal gantz scheinlich / vnd zu einer sonderer tröstung mit frewden gehört vnd vernommen haben / sondern allein zu mehrer / vnd wie oben vermeldet / zu einer ewigẽ gezeugniß vnserer haltung Kirchẽ lehr vñ bekeñtniß / bey derselben wir auch mit Gottes gnädger verleyhung / biß in vnser gruben / beständig zu bleiben / gedenckẽ mit vnderthäniger bitt / E. F. G. wollen ob dieser langer erzehlung kein vngnädiges mißfallen tragen / sondern vns dieser bekenntniß halbẽ / so es vber kurtz oder lang die notturfft erfordern würde / gnädige gezeugniß zu geben / vnbeschwert seyn / daß vmb E. F. G. in vn derthänigkeit zuuerdienen / sein wir willig. Datum am Sambstag den 28. Junij / Anno / etc. 61.
Hierauß ist klar vnd offenbar / was für ein lehr vnd bekeñtniß vom H. Abendtmal in den Kirchen der Statt Nürnberg / durch Gottes gnade allzeit gewest sey / welchs wider deß Zungentreschers Brosij Wolffen gedicht allda wol zu mercken ist / in massen auch eben solche Christliche Lehr Anno 1563. vnd 1577. durch eine sonderliche widerholung vnd öffentlich Decret vnd Consilium eines
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |