Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1561.erbarn Rahts daselbst / auß grossen wichtigen vrsachen / weil die Caluinisten vnd der Wölffische hauff allda einnisteln wolten / repetirt / vnd von wort zu wort / wie sie jetzt erzehlet / gesetzt worden / welches wir der vrsach halben / vermelden / daß männiglich sehe / daß nicht allein zuuor vnnd Anno 1561. sondern auch hernach / je vnd allweg die rechte reine Lehr vom heyligen Abendtmal wider die Zwinglische / Caluinische vnnd Wölffische Rott / in den Kirchen der Statt Nürnberg / sey geführet vnnd behalten worden / vnd daß etliche wenig Personen von den Theologen vnnd jhren Anhängern / so jetzt durch deß Wolffs wüten vnd herumb schleichen / daß Caluinische Lucianische geschmeiß gern außstreuwen wolten / billich für GOtt vnd aller Welt / hie müssen schamrot vnd zu schanden werden / daß sie jre Zuhörer vnd die Kirchen daselbst / darunter der HERR Chri stus gleichwol noch sein rechtsinniges Christliches Häufflein hat / so mäuchlisch herumb führen vnd bethören wollen / welches sie doch / es wolle denn Gott sonderlich straffen / nicht enden werden. Denn es wirt doch auff / vber vnd wider sie außlauffen vnd ergehen / daß Gott bösen rähten vnd anschlägen dräuwet. Dergleichen andere mehr bedencken köndten wir / so es von nöten / wol erzehlen. Wir wöllens aber bey diesen bißher gesetzten er innerungen jetzt beruhen lassen / darauß ein jeder Christ leichtlich sehen kan / was die Chur / Fürsten vnd Stände mit dem Naumbur gischen abschied gemeinet / vnd wie sie die jrrige Lehr der Caluinisten in jren Kirchen niemals haben dulden wöllen. Es were auch so bald den Christlichen bedencken etlicher Churfürsten vnd Stände / folge geschehen / daß nemlich / die Lehre vom heiligen Abendmal / klärer vnd deutlicher / nach der weiß / wie oben vermeldet / wider die Zwinglianer / gesetzt worden were / wo nicht die dazumal Theologen zu Leiptzig vnd Wittenberg mit jrem schrifftlichen rahtschlag solches gehindert hetten / mit fürwendung / als könte man die Bäpstische Transsubstantiation / oder inclusionem physicam & localem, vnd andere Bäpstische Abgötterey nicht Anno 1561.erbarn Rahts daselbst / auß grossen wichtigen vrsachẽ / weil die Caluinisten vnd der Wölffische hauff allda einnisteln wolten / repetirt / vnd von wort zu wort / wie sie jetzt erzehlet / gesetzt worden / welches wir der vrsach halben / vermelden / daß männiglich sehe / daß nicht allein zuuor vnnd Anno 1561. sondern auch hernach / je vnd allweg die rechte reine Lehr vom heyligen Abendtmal wider die Zwinglische / Caluinische vnnd Wölffische Rott / in den Kirchen der Statt Nürnberg / sey geführet vnnd behalten worden / vnd daß etliche wenig Personen von den Theologen vnnd jhren Anhängern / so jetzt durch deß Wolffs wüten vnd herumb schleichen / daß Caluinische Lucianische geschmeiß gern außstreuwen wolten / billich für GOtt vnd aller Welt / hie müssen schamrot vnd zu schanden werden / daß sie jre Zuhörer vnd die Kirchen daselbst / darunter der HERR Chri stus gleichwol noch sein rechtsinniges Christliches Häufflein hat / so mäuchlisch herumb führen vñ bethören wollen / welches sie doch / es wolle denn Gott sonderlich straffen / nicht enden werden. Deñ es wirt doch auff / vber vnd wider sie außlauffen vñ ergehen / daß Gott bösen rähten vnd anschlägen dräuwet. Dergleichen andere mehr bedencken köndten wir / so es von nöten / wol erzehlen. Wir wöllens aber bey diesen bißher gesetzten er innerungen jetzt beruhen lassen / darauß ein jeder Christ leichtlich sehen kan / was die Chur / Fürsten vñ Stände mit dem Naumbur gischen abschied gemeinet / vnd wie sie die jrrige Lehr der Caluinistẽ in jren Kirchen niemals haben dulden wöllen. Es were auch so bald den Christlichen bedencken etlicher Churfürsten vnd Stände / folge geschehen / daß nemlich / die Lehre vom heiligen Abendmal / klärer vnd deutlicher / nach der weiß / wie oben vermeldet / wider die Zwinglianer / gesetzt worden were / wo nicht die dazumal Theologen zu Leiptzig vnd Wittenberg mit jrem schrifftlichen rahtschlag solches gehindert hettẽ / mit fürwendung / als könte man die Bäpstische Transsubstantiation / oder inclusionem physicam & localem, vnd andere Bäpstische Abgötterey nicht <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0662" n="646"/><note place="left">Anno 1561.</note>erbarn Rahts daselbst / auß grossen wichtigen vrsachẽ / weil die Caluinisten vnd der Wölffische hauff allda einnisteln wolten / repetirt / vnd von wort zu wort / wie sie jetzt erzehlet / gesetzt worden / welches wir der vrsach halben / vermelden / daß männiglich sehe / daß nicht allein zuuor vnnd Anno 1561. sondern auch hernach / je vnd allweg die rechte reine Lehr vom heyligen Abendtmal wider die Zwinglische / Caluinische vnnd Wölffische Rott / in den Kirchen der Statt Nürnberg / sey geführet vnnd behalten worden / vnd daß etliche wenig Personen von den Theologen vnnd jhren Anhängern / so jetzt durch deß Wolffs wüten vnd herumb schleichen / daß Caluinische Lucianische geschmeiß gern außstreuwen wolten / billich für GOtt vnd aller Welt / hie müssen schamrot vnd zu schanden werden / daß sie jre Zuhörer vnd die Kirchen daselbst / darunter der HERR Chri stus gleichwol noch sein rechtsinniges Christliches Häufflein hat / so mäuchlisch herumb führen vñ bethören wollen / welches sie doch / es wolle denn Gott sonderlich straffen / nicht enden werden. Deñ es wirt doch auff / vber vnd wider sie außlauffen vñ ergehen / daß Gott bösen rähten vnd anschlägen dräuwet.</p> <p>Dergleichen andere mehr bedencken köndten wir / so es von nöten / wol erzehlen. Wir wöllens aber bey diesen bißher gesetzten er innerungen jetzt beruhen lassen / darauß ein jeder Christ leichtlich sehen kan / was die Chur / Fürsten vñ Stände mit dem Naumbur gischen abschied gemeinet / vnd wie sie die jrrige Lehr der Caluinistẽ in jren Kirchen niemals haben dulden wöllen.</p> <p>Es were auch so bald den Christlichen bedencken etlicher Churfürsten vnd Stände / folge geschehen / daß nemlich / die Lehre vom heiligen Abendmal / klärer vnd deutlicher / nach der weiß / wie oben vermeldet / wider die Zwinglianer / gesetzt worden were / wo nicht die dazumal Theologen zu Leiptzig vnd Wittenberg mit jrem schrifftlichen rahtschlag solches gehindert hettẽ / mit fürwendung / als könte man die Bäpstische Transsubstantiation / oder inclusionem physicam & localem, vnd andere Bäpstische Abgötterey nicht </p> </div> </body> </text> </TEI> [646/0662]
erbarn Rahts daselbst / auß grossen wichtigen vrsachẽ / weil die Caluinisten vnd der Wölffische hauff allda einnisteln wolten / repetirt / vnd von wort zu wort / wie sie jetzt erzehlet / gesetzt worden / welches wir der vrsach halben / vermelden / daß männiglich sehe / daß nicht allein zuuor vnnd Anno 1561. sondern auch hernach / je vnd allweg die rechte reine Lehr vom heyligen Abendtmal wider die Zwinglische / Caluinische vnnd Wölffische Rott / in den Kirchen der Statt Nürnberg / sey geführet vnnd behalten worden / vnd daß etliche wenig Personen von den Theologen vnnd jhren Anhängern / so jetzt durch deß Wolffs wüten vnd herumb schleichen / daß Caluinische Lucianische geschmeiß gern außstreuwen wolten / billich für GOtt vnd aller Welt / hie müssen schamrot vnd zu schanden werden / daß sie jre Zuhörer vnd die Kirchen daselbst / darunter der HERR Chri stus gleichwol noch sein rechtsinniges Christliches Häufflein hat / so mäuchlisch herumb führen vñ bethören wollen / welches sie doch / es wolle denn Gott sonderlich straffen / nicht enden werden. Deñ es wirt doch auff / vber vnd wider sie außlauffen vñ ergehen / daß Gott bösen rähten vnd anschlägen dräuwet.
Anno 1561. Dergleichen andere mehr bedencken köndten wir / so es von nöten / wol erzehlen. Wir wöllens aber bey diesen bißher gesetzten er innerungen jetzt beruhen lassen / darauß ein jeder Christ leichtlich sehen kan / was die Chur / Fürsten vñ Stände mit dem Naumbur gischen abschied gemeinet / vnd wie sie die jrrige Lehr der Caluinistẽ in jren Kirchen niemals haben dulden wöllen.
Es were auch so bald den Christlichen bedencken etlicher Churfürsten vnd Stände / folge geschehen / daß nemlich / die Lehre vom heiligen Abendmal / klärer vnd deutlicher / nach der weiß / wie oben vermeldet / wider die Zwinglianer / gesetzt worden were / wo nicht die dazumal Theologen zu Leiptzig vnd Wittenberg mit jrem schrifftlichen rahtschlag solches gehindert hettẽ / mit fürwendung / als könte man die Bäpstische Transsubstantiation / oder inclusionem physicam & localem, vnd andere Bäpstische Abgötterey nicht
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |