Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.keit Anno 1561.dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc. Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget: Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli- keit Anno 1561.dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vñ Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc. Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget: Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmañen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vñ müglich gewesen / in bedacht genom̃en / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremẽ zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vñ anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vñ meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vñ bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0696" n="680"/> keit <note place="left">Anno 1561.</note>dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vñ Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.</p> <p>Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / 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keit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vñ Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.
Anno 1561. Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:
Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmañen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vñ müglich gewesen / in bedacht genom̃en / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremẽ zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vñ anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vñ meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vñ bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli-
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