Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.sich gefordert / die Schützen auffgemahnet / die Wache besatzt /Anno 1561. frembde Kriegsleute bestellet / den außgewichen jhre Heuser bewachen / reine Lehrer vnd Prediger verfolgen / vnd jhre Weiber schlagen vnd vertreiben lassen / andere an jhre statt angenommen / die anderßwo vmb deß Sacramentsschwarm willen relegirt worden / Vnd es also durchauß getrieben / daß die außgewichene Lutherische Rahtspersonen nicht gewust / ob sie verrahten oder verkaufft / vnnd wo das spiel hinauß wolte / etc. So haben sie sich demnach zu errettung jhrer Gewissen / ehr / gut vnd blut / auß der Statt wenden müssen / nicht deß gemüts / daß sie die Statt verlassen / sondern deß von Buren bösem fürnemen / durch frommer Leute raht vnd hülffe wehren / vnd die Statt wider zurecht bringen köndten / wie sie gleichwol auch nicht so stillschweigend darvon gezogen / sondern Danieln von Buren / Brand vnnd Vaßmar / jhrs außweichens berichtet / vnd sich zur verhör erboten / aber ohne alle antwort gelassen / darumb sie denn hernach in locum non tutum, da sie in die Statt zur wehlung eines newen Bürgermeisters erfordert / nicht sicher sich begeben noch erscheinen können / sonderlich weil Daniel von Buren die gemeine ferrner armirt / vnd ein newen Raht an deß alten Rahts statt gewehlet / etc. Zu dem / sehen sie wol / daß auff diese weiß / wie sie jetzt zu Bremen angefangen / die reine Lehre vnterdruckt / Kirchen vnd Schulen befleckt / vnd die Gemeine zum höchsten verderbet werde. Vnd ob sich wol der von Buren / sampt den andern viel erbieten / vnnd zur Augspurgischen Confession bekennen / so sey es doch die warheit / daß sie Doctor Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesaget: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nit zuerzürnen / vnnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtig- sich gefordert / die Schützen auffgemahnet / die Wache besatzt /Anno 1561. frembde Kriegsleute bestellet / den außgewichen jhre Heuser bewachen / reine Lehrer vnd Prediger verfolgen / vnd jhre Weiber schlagen vnd vertreiben lassen / andere an jhre statt angenommen / die anderßwo vmb deß Sacramentsschwarm willen relegirt worden / Vnd es also durchauß getrieben / daß die außgewichene Lutherische Rahtspersonen nicht gewust / ob sie verrahten oder verkaufft / vnnd wo das spiel hinauß wolte / etc. So haben sie sich demnach zu errettung jhrer Gewissen / ehr / gut vnd blut / auß der Statt wenden müssen / nicht deß gemüts / daß sie die Statt verlassen / sondern deß von Buren bösem fürnemen / durch frommer Leute raht vnd hülffe wehren / vnd die Statt wider zurecht bringen köndten / wie sie gleichwol auch nicht so stillschweigend darvon gezogen / sondern Danieln von Buren / Brand vnnd Vaßmar / jhrs außweichens berichtet / vnd sich zur verhör erboten / aber ohne alle antwort gelassen / darumb sie denn hernach in locum non tutum, da sie in die Statt zur wehlung eines newen Bürgermeisters erfordert / nicht sicher sich begeben noch erscheinen können / sonderlich weil Daniel von Buren die gemeine ferrner armirt / vñ ein newen Raht an deß alten Rahts statt gewehlet / etc. Zu dem / sehen sie wol / daß auff diese weiß / wie sie jetzt zu Bremen angefangen / die reine Lehre vnterdruckt / Kirchen vñ Schulen befleckt / vnd die Gemeine zum höchsten verderbet werde. Vnd ob sich wol der von Buren / sampt den andern viel erbieten / vnnd zur Augspurgischen Confession bekeñen / so sey es doch die warheit / daß sie Doctor Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesaget: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nit zuerzürnen / vnnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtig- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0695" n="679"/> sich gefordert / die Schützen auffgemahnet / die Wache besatzt /<note place="right">Anno 1561.</note> frembde Kriegsleute bestellet / den außgewichen jhre Heuser bewachen / reine Lehrer vnd Prediger verfolgen / vnd jhre Weiber schlagen vnd vertreiben lassen / andere an jhre statt angenommen / die anderßwo vmb deß Sacramentsschwarm willen relegirt worden / Vnd es also durchauß getrieben / daß die außgewichene Lutherische Rahtspersonen nicht gewust / ob sie verrahten oder verkaufft / vnnd wo das spiel hinauß wolte / etc.</p> <p>So haben sie sich demnach zu errettung jhrer Gewissen / ehr / gut vnd blut / auß der Statt wenden müssen / nicht deß gemüts / daß sie die Statt verlassen / sondern deß von Buren bösem fürnemen / durch frommer Leute raht vnd hülffe wehren / vnd die Statt wider zurecht bringen köndten / wie sie gleichwol auch nicht so stillschweigend darvon gezogen / sondern Danieln von Buren / Brand vnnd Vaßmar / jhrs außweichens berichtet / vnd sich zur verhör erboten / aber ohne alle antwort gelassen / darumb sie denn hernach in locum non tutum, da sie in die Statt zur wehlung eines newen Bürgermeisters erfordert / nicht sicher sich begeben noch erscheinen können / sonderlich weil Daniel von Buren die gemeine ferrner armirt / vñ ein newen Raht an deß alten Rahts statt gewehlet / etc. Zu dem / sehen sie wol / daß auff diese weiß / wie sie jetzt zu Bremen angefangen / die reine Lehre vnterdruckt / Kirchen vñ Schulen befleckt / vnd die Gemeine zum höchsten verderbet werde. Vnd ob sich wol der von Buren / sampt den andern viel erbieten / vnnd zur Augspurgischen Confession bekeñen / so sey es doch die warheit / daß sie Doctor Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesaget: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nit zuerzürnen / vnnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtig- </p> </div> </body> </text> </TEI> [679/0695]
sich gefordert / die Schützen auffgemahnet / die Wache besatzt / frembde Kriegsleute bestellet / den außgewichen jhre Heuser bewachen / reine Lehrer vnd Prediger verfolgen / vnd jhre Weiber schlagen vnd vertreiben lassen / andere an jhre statt angenommen / die anderßwo vmb deß Sacramentsschwarm willen relegirt worden / Vnd es also durchauß getrieben / daß die außgewichene Lutherische Rahtspersonen nicht gewust / ob sie verrahten oder verkaufft / vnnd wo das spiel hinauß wolte / etc.
Anno 1561. So haben sie sich demnach zu errettung jhrer Gewissen / ehr / gut vnd blut / auß der Statt wenden müssen / nicht deß gemüts / daß sie die Statt verlassen / sondern deß von Buren bösem fürnemen / durch frommer Leute raht vnd hülffe wehren / vnd die Statt wider zurecht bringen köndten / wie sie gleichwol auch nicht so stillschweigend darvon gezogen / sondern Danieln von Buren / Brand vnnd Vaßmar / jhrs außweichens berichtet / vnd sich zur verhör erboten / aber ohne alle antwort gelassen / darumb sie denn hernach in locum non tutum, da sie in die Statt zur wehlung eines newen Bürgermeisters erfordert / nicht sicher sich begeben noch erscheinen können / sonderlich weil Daniel von Buren die gemeine ferrner armirt / vñ ein newen Raht an deß alten Rahts statt gewehlet / etc. Zu dem / sehen sie wol / daß auff diese weiß / wie sie jetzt zu Bremen angefangen / die reine Lehre vnterdruckt / Kirchen vñ Schulen befleckt / vnd die Gemeine zum höchsten verderbet werde. Vnd ob sich wol der von Buren / sampt den andern viel erbieten / vnnd zur Augspurgischen Confession bekeñen / so sey es doch die warheit / daß sie Doctor Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesaget: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nit zuerzürnen / vnnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtig-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |