Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.

Daniel von Burens technae.

Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.

Caluinischer auffruhr vnd empörung zu Bremen.

Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel von Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrimmet / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.

Daniel von Burens technae.

Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.

Caluinischer auffruhr vñ empörung zu Bremen.

Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0694" n="678"/><note place="left">Anno 1561.</note>sonderheit daß sie der jüngsten                      außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet /                      sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd                      Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.</p>
        <note place="left">Daniel von Burens technae.</note>
        <p>Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand /                      Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert /                      Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie                      nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren                      / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers /                      welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der                      Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten /                      welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den                      Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen /                      vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.</p>
        <note place="left">Caluinischer auffruhr vn&#x0303; empörung zu                      Bremen.</note>
        <p>Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von                      Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß                      Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von                      dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel vo&#x0303; Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen                      tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul                      vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an                      jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte                      eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht                      frey lassen / darauff er ergrim&#x0303;et / vnd gesagt: Er wolte gantzer                      / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten                      vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd                      annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[678/0694] sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen. Anno 1561. Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen. Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/694
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 678. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/694>, abgerufen am 22.11.2024.