Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen. Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen. Caluinischer auffruhr vnd empörung zu Bremen.Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel von Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrimmet / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen. Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen. Caluinischer auffruhr vñ empörung zu Bremen.Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0694" n="678"/><note place="left">Anno 1561.</note>sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.</p> <note place="left">Daniel von Burens technae.</note> <p>Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.</p> <note place="left">Caluinischer auffruhr vñ empörung zu Bremen.</note> <p>Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu </p> </div> </body> </text> </TEI> [678/0694]
sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.
Anno 1561. Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.
Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |