Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.mercken Anno 1561./ daß nit in jtziges vnser Königreich dieselbe eyngedrungen werde / müssen wir dasselbige / weil wir der reinen Gottseligen Religion Deß Königes schreiben andie Theologos zu Wi renberg / etc./ darinn wir von jugend auff Christlich erzogen / gewogen sind / billich beseufftzen / vnd den vnfall / so daher vnsern lieben getrewen Vnterthanen / Vngern vnnd Siebenbürgen / entstehet / mit höchstem schmertzen vnsers gemüts beklagen. Denn wir sehen / daß auch dieselbige durch der Sacramentirer gifft täglich also bedrenget werden / daß man vnter so viel der Prediger vngleiche meinung / fast kein sicher bestendig vnd heilsam hülff vnd raht zufinden weiß. Derhalben haben vnsers Reichs liebe getrewen / sich mit fleiß bemühet / wie dem vorstehenden grossen vnglück bey zeit möchte fürgebawet / vnd jnnerliche tumult verhütet werden. Vnd haben einhellig bey vns gesucht / vnd auch erhalten / daß auff einen gewissen tag in vnser Statt Megyes vnterredung von der lehre deß Abendmals möcht gehalten / vnd beyde theil jre meinung davon schrifftlich fassen solten / vnd da man vnter den Parten / darüber die gewündschete vereinigung nit finden vnd treffen köndte / daß alsdann die zugestalte Schrifften in fürneme hohe Schulen vbersendet / vnd dem vrtheil der hochgelerten daselbst vnterworffen solten werden. Derhalben nach gehaltener vnterredung / haben wir beyder theils lehre vnd meinung E. E. zugeschickt / vnd bitten gantz fleissig / wollet beyderley lehr vnd meinung nach ewrem verstand / in Gottseligkeit auß vnd nach Gottes Wort mit fleiß erwegen / vnd ewer ernstlichs bedencken darüber / vns vnd den Kirchen in Siebenbürgen in schrifften erkleren vnd mittheilen / auff daß doch auff die weise / vnd durch den weg viler Gewissen / so in zweiffel geführet / vnd vnrühig gemacht / möcht gerahten / vnd allem vnraht so auß solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jr zuförderst dem allmächtigen Gott einen angenemen dienst / welchs euch auch ampts halben gebürt / leisten / darnach auch so vilen Christ lichen Kirchen einen nützlichen vnd löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Statt Kriechischweissenburg 20. Sept. Anno 1561. mercken Anno 1561./ daß nit in jtziges vnser Königreich dieselbe eyngedrungen werde / müssen wir dasselbige / weil wir der reinen Gottseligen Religion Deß Königes schreibẽ andie Theologos zu Wi renberg / etc./ darinn wir von jugend auff Christlich erzogẽ / gewogen sind / billich beseufftzen / vñ den vnfall / so daher vnsern liebẽ getrewen Vnterthanen / Vngern vnnd Siebenbürgen / entstehet / mit höchstem schmertzen vnsers gemüts beklagen. Deñ wir sehen / daß auch dieselbige durch der Sacramentirer gifft täglich also bedrenget werden / daß man vnter so viel der Prediger vngleiche meinung / fast kein sicher bestendig vnd heilsam hülff vñ raht zufinden weiß. Derhalben haben vnsers Reichs liebe getrewen / sich mit fleiß bemühet / wie dem vorstehenden grossen vnglück bey zeit möchte fürgebawet / vñ jnnerliche tumult verhütet werden. Vñ haben einhellig bey vns gesucht / vnd auch erhalten / daß auff einen gewissen tag in vnser Statt Megyes vnterredung von der lehre deß Abendmals möcht gehalten / vñ beyde theil jre meinung davon schrifftlich fassen solten / vnd da man vnter den Parten / darüber die gewündschete vereinigung nit finden vnd treffen köndte / daß alsdañ die zugestalte Schrifften in fürneme hohe Schulen vbersendet / vnd dem vrtheil der hochgelerten daselbst vnterworffen solten werden. Derhalben nach gehaltener vnterredung / haben wir beyder theils lehre vnd meinung E. E. zugeschickt / vnd bitten gantz fleissig / wollet beyderley lehr vñ meinung nach ewrem verstand / in Gottseligkeit auß vñ nach Gottes Wort mit fleiß erwegen / vñ ewer ernstlichs bedencken darüber / vns vñ den Kirchen in Siebenbürgen in schrifften erkleren vñ mittheilen / auff daß doch auff die weise / vñ durch dẽ weg viler Gewissen / so in zweiffel geführet / vñ vnrühig gemacht / möcht gerahten / vnd allem vnraht so auß solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jr zuförderst dem allmächtigen Gott einen angenemen dienst / welchs euch auch ampts halbẽ gebürt / leisten / darnach auch so vilen Christ lichen Kirchen einen nützlichen vñ löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Statt Kriechischweissenburg 20. Sept. Anno 1561. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0704" n="688"/> mercken <note place="left">Anno 1561.</note>/ daß nit in jtziges vnser Königreich dieselbe eyngedrungen werde / müssen wir dasselbige / weil wir der reinen Gottseligen Religion <note place="left">Deß Königes schreibẽ andie Theologos zu Wi renberg / etc.</note>/ darinn wir von jugend auff Christlich erzogẽ / gewogen sind / billich beseufftzen / vñ den vnfall / so daher vnsern liebẽ getrewen Vnterthanen / Vngern vnnd Siebenbürgen / entstehet / mit höchstem schmertzen vnsers gemüts beklagen. Deñ wir sehen / daß auch dieselbige durch der Sacramentirer gifft täglich also bedrenget werden / daß man vnter so viel der Prediger vngleiche meinung / fast kein sicher bestendig vnd heilsam hülff vñ raht zufinden weiß. Derhalben haben vnsers Reichs liebe getrewen / sich mit fleiß bemühet / wie dem vorstehenden grossen vnglück bey zeit möchte fürgebawet / vñ jnnerliche tumult verhütet werden. Vñ haben einhellig bey vns gesucht / vnd auch erhalten / daß auff einen gewissen tag in vnser Statt Megyes vnterredung von der lehre deß Abendmals möcht gehalten / vñ beyde theil jre meinung davon schrifftlich fassen solten / vnd da man vnter den Parten / darüber die gewündschete vereinigung nit finden vnd treffen köndte / daß alsdañ die zugestalte Schrifften in fürneme hohe Schulen vbersendet / vnd dem vrtheil der hochgelerten daselbst vnterworffen solten werden. Derhalben nach gehaltener vnterredung / haben wir beyder theils lehre vnd meinung E. E. zugeschickt / vnd bitten gantz fleissig / wollet beyderley lehr vñ meinung nach ewrem verstand / in Gottseligkeit auß vñ nach Gottes Wort mit fleiß erwegen / vñ ewer ernstlichs bedencken darüber / vns vñ den Kirchen in Siebenbürgen in schrifften erkleren vñ mittheilen / auff daß doch auff die weise / vñ durch dẽ weg viler Gewissen / so in zweiffel geführet / vñ vnrühig gemacht / möcht gerahten / vnd allem vnraht so auß solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jr zuförderst dem allmächtigen Gott einen angenemen dienst / welchs euch auch ampts halbẽ gebürt / leisten / darnach auch so vilen Christ lichen Kirchen einen nützlichen vñ löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Statt Kriechischweissenburg 20. Sept. Anno 1561.</p> </div> </body> </text> </TEI> [688/0704]
mercken / daß nit in jtziges vnser Königreich dieselbe eyngedrungen werde / müssen wir dasselbige / weil wir der reinen Gottseligen Religion / darinn wir von jugend auff Christlich erzogẽ / gewogen sind / billich beseufftzen / vñ den vnfall / so daher vnsern liebẽ getrewen Vnterthanen / Vngern vnnd Siebenbürgen / entstehet / mit höchstem schmertzen vnsers gemüts beklagen. Deñ wir sehen / daß auch dieselbige durch der Sacramentirer gifft täglich also bedrenget werden / daß man vnter so viel der Prediger vngleiche meinung / fast kein sicher bestendig vnd heilsam hülff vñ raht zufinden weiß. Derhalben haben vnsers Reichs liebe getrewen / sich mit fleiß bemühet / wie dem vorstehenden grossen vnglück bey zeit möchte fürgebawet / vñ jnnerliche tumult verhütet werden. Vñ haben einhellig bey vns gesucht / vnd auch erhalten / daß auff einen gewissen tag in vnser Statt Megyes vnterredung von der lehre deß Abendmals möcht gehalten / vñ beyde theil jre meinung davon schrifftlich fassen solten / vnd da man vnter den Parten / darüber die gewündschete vereinigung nit finden vnd treffen köndte / daß alsdañ die zugestalte Schrifften in fürneme hohe Schulen vbersendet / vnd dem vrtheil der hochgelerten daselbst vnterworffen solten werden. Derhalben nach gehaltener vnterredung / haben wir beyder theils lehre vnd meinung E. E. zugeschickt / vnd bitten gantz fleissig / wollet beyderley lehr vñ meinung nach ewrem verstand / in Gottseligkeit auß vñ nach Gottes Wort mit fleiß erwegen / vñ ewer ernstlichs bedencken darüber / vns vñ den Kirchen in Siebenbürgen in schrifften erkleren vñ mittheilen / auff daß doch auff die weise / vñ durch dẽ weg viler Gewissen / so in zweiffel geführet / vñ vnrühig gemacht / möcht gerahten / vnd allem vnraht so auß solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jr zuförderst dem allmächtigen Gott einen angenemen dienst / welchs euch auch ampts halbẽ gebürt / leisten / darnach auch so vilen Christ lichen Kirchen einen nützlichen vñ löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Statt Kriechischweissenburg 20. Sept. Anno 1561.
Anno 1561.
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