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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vndAnno 1561. leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher Glaube durch dieses thewer Pfand deß Leibs vnd Bluts Christi / vergewissert vnnd versichert wird / daß der arme Sünder / wie vnwirdig er an jm selbst ist / Christo wie ein zerbrochen Zweiglein eyngepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren Leibs vnd Bluts angenommen / vnnd gantz zu eigen bekommen hat / vnnd gleichsam ein Fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den Geist Christi getröstet / erleuchtet / gestercket vnd erhalten werden sol. Darneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eyngeführte verwandelung der sichtbaren Element in den Leib vnd Blut deß HERRN / welches sie Transubstantiationem genennet / vnnd allen jhren grewel der Messen / vmbtragen / vnd anbetung darauff gebawet haben. Deßgleichen strafft sie billich / die noch viel weniger gegründte vnd straffwirdigste beraubung vnd wegnemung deß Bluts im heiligen Abend mal / welches die Papistische geweihete / als rechte Ertzkelchdiebe den armen Leyen entzogen / vnd für sich alle in behalten haben / vnd solchen geraubten Kelch noch nicht von sich geben / sondern mit schwerd vnd fewer / als ob sie den mit fug vnnd Göttlichem recht für sich alleine haben möchten / vertheidigen wollen / vnnd da die Confessio diese reden braucht / Daß mit Brod / vnter Brod / oder im Brod / vnd Wein der ware Leib vnnd Blut Christi gereichet vnd empfangen werde / Wie denn solche formae loquendi biß anhero auch in diesen Kirchen gebreuchlich sind gewesen / vnd noch / so werden sie in der Confession doch also erkleret / dz dadurch weder die erdichte Transubstantiatio noch eine reumliche / natürliche / fleischliche / beharrliche eynschliessung / vermischung oder anhefftung / deß Leibs vnd Bluts in oder an das Brod vnd Wein sol gesetzet oder gestercket werden / mit welcher erklerung vnnd protestation / wir gedachte formas auch brauchen / vnd brauchen wollen / wie sie denn in alten Scribenten deß gewönlichen gebrauchs / gnugsame zeugniß haben.

versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vndAnno 1561. leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher Glaube durch dieses thewer Pfand deß Leibs vnd Bluts Christi / vergewissert vnnd versichert wird / daß der arme Sünder / wie vnwirdig er an jm selbst ist / Christo wie ein zerbrochen Zweiglein eyngepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren Leibs vnd Bluts angenommen / vnnd gantz zu eigen bekommen hat / vnnd gleichsam ein Fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den Geist Christi getröstet / erleuchtet / gestercket vnd erhalten werden sol. Darneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eyngeführte verwandelung der sichtbaren Element in den Leib vnd Blut deß HERRN / welches sie Transubstantiationem genennet / vnnd allen jhren grewel der Messen / vmbtragen / vnd anbetung darauff gebawet haben. Deßgleichen strafft sie billich / die noch viel weniger gegründte vñ straffwirdigste beraubung vñ wegnemung deß Bluts im heiligen Abend mal / welches die Papistische geweihete / als rechte Ertzkelchdiebe den armen Leyen entzogen / vnd für sich alle in behalten haben / vñ solchen geraubten Kelch noch nicht von sich geben / sondern mit schwerd vñ fewer / als ob sie den mit fug vnnd Göttlichem recht für sich alleine haben möchten / vertheidigen wollen / vnnd da die Confessio diese reden braucht / Daß mit Brod / vnter Brod / oder im Brod / vñ Wein der ware Leib vnnd Blut Christi gereichet vnd empfangen werde / Wie deñ solche formae loquendi biß anhero auch in diesen Kirchen gebreuchlich sind gewesen / vnd noch / so werden sie in der Confession doch also erkleret / dz dadurch weder die erdichte Transubstantiatio noch eine reumliche / natürliche / fleischliche / beharrliche eynschliessung / vermischung oder anhefftung / deß Leibs vñ Bluts in oder an das Brod vnd Wein sol gesetzet oder gestercket werden / mit welcher erklerung vnnd protestation / wir gedachte formas auch brauchen / vnd brauchen wollen / wie sie denn in alten Scribenten deß gewönlichen gebrauchs / gnugsame zeugniß haben.

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[691/0707] versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vnd leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher Glaube durch dieses thewer Pfand deß Leibs vnd Bluts Christi / vergewissert vnnd versichert wird / daß der arme Sünder / wie vnwirdig er an jm selbst ist / Christo wie ein zerbrochen Zweiglein eyngepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren Leibs vnd Bluts angenommen / vnnd gantz zu eigen bekommen hat / vnnd gleichsam ein Fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den Geist Christi getröstet / erleuchtet / gestercket vnd erhalten werden sol. Darneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eyngeführte verwandelung der sichtbaren Element in den Leib vnd Blut deß HERRN / welches sie Transubstantiationem genennet / vnnd allen jhren grewel der Messen / vmbtragen / vnd anbetung darauff gebawet haben. Deßgleichen strafft sie billich / die noch viel weniger gegründte vñ straffwirdigste beraubung vñ wegnemung deß Bluts im heiligen Abend mal / welches die Papistische geweihete / als rechte Ertzkelchdiebe den armen Leyen entzogen / vnd für sich alle in behalten haben / vñ solchen geraubten Kelch noch nicht von sich geben / sondern mit schwerd vñ fewer / als ob sie den mit fug vnnd Göttlichem recht für sich alleine haben möchten / vertheidigen wollen / vnnd da die Confessio diese reden braucht / Daß mit Brod / vnter Brod / oder im Brod / vñ Wein der ware Leib vnnd Blut Christi gereichet vnd empfangen werde / Wie deñ solche formae loquendi biß anhero auch in diesen Kirchen gebreuchlich sind gewesen / vnd noch / so werden sie in der Confession doch also erkleret / dz dadurch weder die erdichte Transubstantiatio noch eine reumliche / natürliche / fleischliche / beharrliche eynschliessung / vermischung oder anhefftung / deß Leibs vñ Bluts in oder an das Brod vnd Wein sol gesetzet oder gestercket werden / mit welcher erklerung vnnd protestation / wir gedachte formas auch brauchen / vnd brauchen wollen / wie sie denn in alten Scribenten deß gewönlichen gebrauchs / gnugsame zeugniß haben. Anno 1561.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/707>, abgerufen am 22.11.2024.