Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite
Anno 1561.

Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchen Lehr gemäß ist / welche erstlich vnd fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchen Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vnd in disen Kirchen vnd Schulen gebreuchlich geblieben ist / vnd noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vnd Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

Anno 1561.

Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchẽ Lehr gemäß ist / welche erstlich vñ fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchẽ Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vñ in disen Kirchen vñ Schulen gebreuchlich geblieben ist / vñ noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vñ Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0714" n="698"/>
        <note place="left">Anno 1561.</note>
        <p>Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio                      dieser vnser Kirche&#x0303; Lehr gemäß ist / welche erstlich vn&#x0303; fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd                      auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet                      ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen                      bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd                      thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein /                      oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd                      derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im                      grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften                      Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein                      gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession                      Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia                      vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in                      der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser                          Kirche&#x0303; Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536.                      außdrücklich verfasset ist / vn&#x0303; in disen Kirchen vn&#x0303; Schulen gebreuchlich geblieben ist / vn&#x0303; noch durch Got tes                      gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen                      Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt                      vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben                      / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vn&#x0303;                      Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im                      Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen                      dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit                      gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus &amp; docilibus, vnd                      insanabilibus &amp; pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige                      grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung                      erweitern / für solcher Lehr
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[698/0714] Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchẽ Lehr gemäß ist / welche erstlich vñ fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchẽ Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vñ in disen Kirchen vñ Schulen gebreuchlich geblieben ist / vñ noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vñ Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/714
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 698. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/714>, abgerufen am 22.11.2024.