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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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nemen indefinite, sine vllius dogmatis exceptione, ohne allen auszugAnno 1531. jhrer lehr / so hat doch solches nicht können geschehen / wie der Extract aus der Schmalkaldischen bundstende abschied / den 4. AprilisAbschid der Schmalkal dischen bundstende. gegeben / gnugsam ausweiset. Die wort lauten also:

NAchdem die gesandten von Straßburg eröffnet / was die örter der Eydgenossen / von Zürich / Bern vnd Basel / dieser Christlichen verstendnis halben / zur antwort geben / nemlich / das sie den Artickel deß Sacraments / wie jhnen der zugeschickt / nicht zuuerwerffen wüsten / vnd so man sie ohne bedingung einiges Artickels / sondern allein auff das freye Göttliche wort / in die verstendnis / laut derselben / annemen / so wolten sie mit den jhren weiter daraus reden / in hoffnung / bey jhnen willen zu finden. Darauff sich Hertzog Johann Friedrich vernemen lassen / wo sie den Artickel / wie obgemelt / klar zuschreiben würden / hette er seines Herren Vaters befehl / sie williglich einzunemen. Dieweil er aber das zu diesem mal nicht klar vermercken köndte / hette er auch darauff zuschliessen keine gewalt: Hat aber auff bitte der andern Fürsten vnd Stende / solches an seinen Herren Vater gelangen zulassen / vnd was jhm zur antwort entstehet / den von Straßburg auffs förderlichste vnuerhalten zulassen / bewilliget / etc.

ES hat auch ein weiser Rhat zu Nürnberg / durch Herrn ChristoffEin E. W. Rhat zu Nürnberg rhet vnd bittet / die Zwinglianer in keine bündnis noch Concordi anzunemen / wo sie sich nicht rund vnnd klar zu vnser Confession ausdrücklich bekennen. Kressen / auff das Christliche bedencken / das die Prediger allda vber geben / wie oben dasselbige erzehlet worden / dem Churfürsten zu Sachsen / vnd versamleten Stenden / rhaten / vnd sie bitten lassen / das man die Zwinglianer nicht wolle in einige Concordj an vnnd auffnemen / sie wollen sich denn zuuor / zu vnserer Confession vnd waren lehr / vom heiligen Abendmal / ohne list / redlich vnd auffrichtig bekennen.

DEßgleichen da D. Lutheri bedencken / ob ein bündnis mit den Zwinglianern zutreffen sey / begert worden / hat er diesen rhatschlag gestellet.

WEil das verbündnis sol den namen haben / vnd der meinungI. D. Lutheri rhatschlag / ob die zwinglianer in ein bündnis zunemen sein. Antwort / nein. Vrsachen werden ordentlich erzehlet. geschehen / das die lehr deß Euangelij dadurch bey vns erhalten / vnd beschützt werde / So ists auffs erste vnmüglich vnd vmb sonst / vrsach / denn solch verbündnis muß ohne zweiffel sich gründen vnd stehen auff dem gewissen / oder glauben / derer / so sich verbunden / als das sie alle eintrechtiglich wollen gleuben.

NVn ist solcher glaube bey den andern vns vnbewust / vnd vngewiß / vnd freylich zubesorgen / bey gar wenigen / Wenn denn nun ein Feind etwa angriffe / so würden sich denn gar wenig finden / die bestehen würden / die andern alle abfallen / Da würde man denn allererst / vnd zu langsam erfaren / wie die Städte jhr selbst nicht mechtig sind / vnd würde das bündnis mit grosser schand vnd schaden zu nicht wer-

nemen indefinitè, sine vllius dogmatis exceptione, ohne allen auszugAnno 1531. jhrer lehr / so hat doch solches nicht können geschehen / wie der Extract aus der Schmalkaldischen bundstende abschied / den 4. AprilisAbschid der Schmalkal dischẽ bũdstende. gegeben / gnugsam ausweiset. Die wort lauten also:

NAchdem die gesandten von Straßburg eröffnet / was die örter der Eydgenossen / von Zürich / Bern vnd Basel / dieser Christlichen verstendnis halben / zur antwort geben / nemlich / das sie den Artickel deß Sacraments / wie jhnen der zugeschickt / nicht zuuerwerffen wüsten / vnd so man sie ohne bedingung einiges Artickels / sondern allein auff das freye Göttliche wort / in die verstendnis / laut derselben / annemen / so wolten sie mit den jhren weiter daraus reden / in hoffnung / bey jhnen willen zu finden. Darauff sich Hertzog Johann Friedrich vernemen lassen / wo sie den Artickel / wie obgemelt / klar zuschreiben würden / hette er seines Herren Vaters befehl / sie williglich einzunemen. Dieweil er aber das zu diesem mal nicht klar vermercken köndte / hette er auch darauff zuschliessen keine gewalt: Hat aber auff bitte der andern Fürsten vnd Stende / solches an seinen Herren Vater gelangen zulassen / vnd was jhm zur antwort entstehet / den von Straßburg auffs förderlichste vnuerhalten zulassen / bewilliget / etc.

ES hat auch ein weiser Rhat zu Nürnberg / durch Herrn ChristoffEin E. W. Rhat zu Nürnberg rhet vñ bittet / die Zwinglianer in keine bündnis noch Concordi anzunemen / wo sie sich nicht rund vnnd klar zu vnser Confession ausdrücklich bekennen. Kressen / auff das Christliche bedencken / das die Prediger allda vber geben / wie oben dasselbige erzehlet worden / dem Churfürsten zu Sachsen / vnd versamleten Stenden / rhaten / vnd sie bitten lassen / das man die Zwinglianer nicht wolle in einige Concordj an vnnd auffnemen / sie wollen sich denn zuuor / zu vnserer Confession vnd waren lehr / vom heiligen Abendmal / ohne list / redlich vnd auffrichtig bekennen.

DEßgleichen da D. Lutheri bedencken / ob ein bündnis mit den Zwinglianern zutreffen sey / begert worden / hat er diesen rhatschlag gestellet.

WEil das verbündnis sol den namen haben / vnd der meinungI. D. Lutheri rhatschlag / ob die zwinglianer in ein bündnis zunemen sein. Antwort / nein. Vrsachen werden ordentlich erzehlet. geschehen / das die lehr deß Euangelij dadurch bey vns erhalten / vnd beschützt werde / So ists auffs erste vnmüglich vnd vmb sonst / vrsach / denn solch verbündnis muß ohne zweiffel sich gründen vnd stehen auff dem gewissen / oder glauben / derer / so sich verbunden / als das sie alle eintrechtiglich wollen gleuben.

NVn ist solcher glaube bey den andern vns vnbewust / vnd vngewiß / vnd freylich zubesorgen / bey gar wenigen / Wenn denn nun ein Feind etwa angriffe / so würden sich denn gar wenig finden / die bestehen würden / die andern alle abfallen / Da würde man denn allererst / vnd zu langsam erfaren / wie die Städte jhr selbst nicht mechtig sind / vnd würde das bündnis mit grosser schand vnd schaden zu nicht wer-

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        <p>DEßgleichen da D. Lutheri bedencken / ob ein bündnis mit den Zwinglianern                      zutreffen sey / begert worden / hat er diesen rhatschlag gestellet.</p>
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        <p>NVn ist solcher glaube bey den andern vns vnbewust / vnd vngewiß / vnd freylich                      zubesorgen / bey gar wenigen / Wenn denn nun ein Feind etwa angriffe / so würden                      sich denn gar wenig finden / die bestehen würden / die andern alle abfallen / Da                      würde man denn allererst / vnd zu langsam erfaren / wie die Städte jhr selbst                      nicht mechtig sind / vnd würde das bündnis mit grosser schand vnd schaden zu                      nicht wer-
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[159/0175] nemen indefinitè, sine vllius dogmatis exceptione, ohne allen auszug jhrer lehr / so hat doch solches nicht können geschehen / wie der Extract aus der Schmalkaldischen bundstende abschied / den 4. Aprilis gegeben / gnugsam ausweiset. Die wort lauten also: Anno 1531. Abschid der Schmalkal dischẽ bũdstende. NAchdem die gesandten von Straßburg eröffnet / was die örter der Eydgenossen / von Zürich / Bern vnd Basel / dieser Christlichen verstendnis halben / zur antwort geben / nemlich / das sie den Artickel deß Sacraments / wie jhnen der zugeschickt / nicht zuuerwerffen wüsten / vnd so man sie ohne bedingung einiges Artickels / sondern allein auff das freye Göttliche wort / in die verstendnis / laut derselben / annemen / so wolten sie mit den jhren weiter daraus reden / in hoffnung / bey jhnen willen zu finden. Darauff sich Hertzog Johann Friedrich vernemen lassen / wo sie den Artickel / wie obgemelt / klar zuschreiben würden / hette er seines Herren Vaters befehl / sie williglich einzunemen. Dieweil er aber das zu diesem mal nicht klar vermercken köndte / hette er auch darauff zuschliessen keine gewalt: Hat aber auff bitte der andern Fürsten vnd Stende / solches an seinen Herren Vater gelangen zulassen / vnd was jhm zur antwort entstehet / den von Straßburg auffs förderlichste vnuerhalten zulassen / bewilliget / etc. ES hat auch ein weiser Rhat zu Nürnberg / durch Herrn Christoff Kressen / auff das Christliche bedencken / das die Prediger allda vber geben / wie oben dasselbige erzehlet worden / dem Churfürsten zu Sachsen / vnd versamleten Stenden / rhaten / vnd sie bitten lassen / das man die Zwinglianer nicht wolle in einige Concordj an vnnd auffnemen / sie wollen sich denn zuuor / zu vnserer Confession vnd waren lehr / vom heiligen Abendmal / ohne list / redlich vnd auffrichtig bekennen. Ein E. W. Rhat zu Nürnberg rhet vñ bittet / die Zwinglianer in keine bündnis noch Concordi anzunemen / wo sie sich nicht rund vnnd klar zu vnser Confession ausdrücklich bekennen. DEßgleichen da D. Lutheri bedencken / ob ein bündnis mit den Zwinglianern zutreffen sey / begert worden / hat er diesen rhatschlag gestellet. WEil das verbündnis sol den namen haben / vnd der meinung geschehen / das die lehr deß Euangelij dadurch bey vns erhalten / vnd beschützt werde / So ists auffs erste vnmüglich vnd vmb sonst / vrsach / denn solch verbündnis muß ohne zweiffel sich gründen vnd stehen auff dem gewissen / oder glauben / derer / so sich verbunden / als das sie alle eintrechtiglich wollen gleuben. I. D. Lutheri rhatschlag / ob die zwinglianer in ein bündnis zunemen sein. Antwort / nein. Vrsachen werden ordentlich erzehlet. NVn ist solcher glaube bey den andern vns vnbewust / vnd vngewiß / vnd freylich zubesorgen / bey gar wenigen / Wenn denn nun ein Feind etwa angriffe / so würden sich denn gar wenig finden / die bestehen würden / die andern alle abfallen / Da würde man denn allererst / vnd zu langsam erfaren / wie die Städte jhr selbst nicht mechtig sind / vnd würde das bündnis mit grosser schand vnd schaden zu nicht wer-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/175>, abgerufen am 25.11.2024.