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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.

ESgibts auch die bekentnis an jhr selbs / das sie zu Luthero getreten / vnd fro sind worden / das sie nur von jhm auffgenommen / vnd zur Summa vnnd inhalt der bekentnis Buceri vnd seiner Mituerwandten.Concordi zugelassen. Denn das sie bekennen / es sein im Abendmal zwey ding / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein Himmlisch (leib vnnd blut Christi) da bekennen sie ausdrücklich / rund vnd vnuerholen / das im Sacrament (welches wir hie auff Erden / vnd nicht droben im Himel empfangen) warhafftig vnd wesentlich mit den sichtbaren Symbolis / brod vnd wein / gegenwertig sey / ausgetheilet / dargereichet vnd empfangen werde / nicht allein brod vnd wein / sondern auch der ware / wesentliche natürliche leib Christi / vnd das ware blut / doch ohne verwandlung des brods in den leib Christi / vnd ohne reumliche einschliessung des leibs in das brod / vnd das die vnwirdigen so wol / quo ad substantiam, doch jnen selbst zum gericht / als die wirdigen zur seligkeit / den leib vnd blut Christi empfahen / mit jhrem leiblichen munde / wie Christus sagt / esset vnd trincket / das ist mein leib / das ist mein blut / doch das nur die einsetzung vnd ordnung Christi gehalten werde / wie Lutherus zuuor / ehe Bucerus zu jhm kommen ist / ferner dauon vnterricht gegeben hat / wider die Bepstische Winckelmeß Anno 1533. Vnd ist bey diesem stück sonderlich zu mercken / das wider die Zwinglianer / Schwenckfelder / vnd dergleichen Schwermer gesetzt wird / das es nicht liege an wirdigkeit oder vnwirdigkeit des Dieners / der das Sacrament reichet / oder des / der es empfehet / denn auch die vnwirdigen reichen vnd empfahen warhafftig den leib vnd das blut Christi / so man deß HErrn Christi einsetzung vnd befehl helt / wie hernach ferner sol vermeldet werden.

Erklerung der Formae Concordiae Anno 36.

DAs wir auch dem Christlichen Leser zu besserer nachrichtung / etliche fürneme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnd ein wenig erkleren / So ist ja die oberzelte Forma Concordiae, der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd bey derseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen vngewönlichen vnd vnbekandten worten / da man von weitem oder fernem allererst erfragen müste / oder errhaten dürffte / was der verstand vnd die meinung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kirchen / so sich zur Augspurgischen Confession bekant / vnd von der Zwinglischen oder Sacramentirischen lehre vnd meinung offentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vnd klar / das auch die Schweitzer oder Zürcher bald gemerckt vnd gekennet / das die wort / damit die Concordia gestellet / vnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gentzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgenden jharen klerlich außweisen werden. Ist derhalben nit not / das man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordiae verstanden / erkleret / oder ausgelegt habe / Sondern wir wol-

Anno 1536.

ESgibts auch die bekentnis an jhr selbs / das sie zu Luthero getreten / vnd fro sind worden / das sie nur von jhm auffgenommen / vnd zur Summa vnnd inhalt der bekentnis Buceri vnd seiner Mituerwandten.Concordi zugelassen. Denn das sie bekennen / es sein im Abendmal zwey ding / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein Him̃lisch (leib vnnd blut Christi) da bekennen sie ausdrücklich / rund vnd vnuerholen / das im Sacrament (welches wir hie auff Erden / vnd nicht droben im Himel empfangen) warhafftig vnd wesentlich mit den sichtbaren Symbolis / brod vnd wein / gegenwertig sey / ausgetheilet / dargereichet vnd empfangen werde / nicht allein brod vnd wein / sondern auch der ware / wesentliche natürliche leib Christi / vnd das ware blut / doch ohne verwandlung des brods in den leib Christi / vnd ohne reumliche einschliessung des leibs in das brod / vnd das die vnwirdigen so wol / quo ad substantiam, doch jnen selbst zum gericht / als die wirdigẽ zur seligkeit / den leib vnd blut Christi empfahen / mit jhrem leiblichen munde / wie Christus sagt / esset vnd trincket / das ist mein leib / das ist mein blut / doch das nur die einsetzung vnd ordnung Christi gehalten werde / wie Lutherus zuuor / ehe Bucerus zu jhm kommen ist / ferner dauon vnterricht gegeben hat / wider die Bepstische Winckelmeß Anno 1533. Vnd ist bey diesem stück sonderlich zu mercken / das wider die Zwinglianer / Schwenckfelder / vñ dergleichen Schwermer gesetzt wird / das es nicht liege an wirdigkeit oder vnwirdigkeit des Dieners / der das Sacrament reichet / oder des / der es empfehet / denn auch die vnwirdigen reichen vnd empfahen warhafftig den leib vnd das blut Christi / so man deß HErrn Christi einsetzung vnd befehl helt / wie hernach ferner sol vermeldet werden.

Erklerung der Formae Concordiae Anno 36.

DAs wir auch dem Christlichen Leser zu besserer nachrichtung / etliche fürneme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnd ein wenig erkleren / So ist ja die oberzelte Forma Concordiae, der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd bey derseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen vngewönlichen vnd vnbekandten worten / da man von weitem oder fernem allererst erfragen müste / oder errhaten dürffte / was der verstand vnd die meinung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kirchen / so sich zur Augspurgischen Confession bekant / vñ von der Zwinglischen oder Sacramentirischen lehre vnd meinung offentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vnd klar / das auch die Schweitzer oder Zürcher bald gemerckt vnd gekennet / das die wort / damit die Concordia gestellet / vnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gentzlich gut Lutherisch were / wie die Historię der folgenden jharen klerlich außweisen werden. Ist derhalben nit not / das man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordiae verstanden / erkleret / oder ausgelegt habe / Sondern wir wol-

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[232/0248] ESgibts auch die bekentnis an jhr selbs / das sie zu Luthero getreten / vnd fro sind worden / das sie nur von jhm auffgenommen / vnd zur Concordi zugelassen. Denn das sie bekennen / es sein im Abendmal zwey ding / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein Him̃lisch (leib vnnd blut Christi) da bekennen sie ausdrücklich / rund vnd vnuerholen / das im Sacrament (welches wir hie auff Erden / vnd nicht droben im Himel empfangen) warhafftig vnd wesentlich mit den sichtbaren Symbolis / brod vnd wein / gegenwertig sey / ausgetheilet / dargereichet vnd empfangen werde / nicht allein brod vnd wein / sondern auch der ware / wesentliche natürliche leib Christi / vnd das ware blut / doch ohne verwandlung des brods in den leib Christi / vnd ohne reumliche einschliessung des leibs in das brod / vnd das die vnwirdigen so wol / quo ad substantiam, doch jnen selbst zum gericht / als die wirdigẽ zur seligkeit / den leib vnd blut Christi empfahen / mit jhrem leiblichen munde / wie Christus sagt / esset vnd trincket / das ist mein leib / das ist mein blut / doch das nur die einsetzung vnd ordnung Christi gehalten werde / wie Lutherus zuuor / ehe Bucerus zu jhm kommen ist / ferner dauon vnterricht gegeben hat / wider die Bepstische Winckelmeß Anno 1533. Vnd ist bey diesem stück sonderlich zu mercken / das wider die Zwinglianer / Schwenckfelder / vñ dergleichen Schwermer gesetzt wird / das es nicht liege an wirdigkeit oder vnwirdigkeit des Dieners / der das Sacrament reichet / oder des / der es empfehet / denn auch die vnwirdigen reichen vnd empfahen warhafftig den leib vnd das blut Christi / so man deß HErrn Christi einsetzung vnd befehl helt / wie hernach ferner sol vermeldet werden. Summa vnnd inhalt der bekentnis Buceri vnd seiner Mituerwandten. DAs wir auch dem Christlichen Leser zu besserer nachrichtung / etliche fürneme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnd ein wenig erkleren / So ist ja die oberzelte Forma Concordiae, der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd bey derseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen vngewönlichen vnd vnbekandten worten / da man von weitem oder fernem allererst erfragen müste / oder errhaten dürffte / was der verstand vnd die meinung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kirchen / so sich zur Augspurgischen Confession bekant / vñ von der Zwinglischen oder Sacramentirischen lehre vnd meinung offentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vnd klar / das auch die Schweitzer oder Zürcher bald gemerckt vnd gekennet / das die wort / damit die Concordia gestellet / vnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gentzlich gut Lutherisch were / wie die Historię der folgenden jharen klerlich außweisen werden. Ist derhalben nit not / das man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordiae verstanden / erkleret / oder ausgelegt habe / Sondern wir wol-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/248>, abgerufen am 22.11.2024.