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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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nach jhrer wieder anheimkunfft / mit brieffen gegen die Lutherischen /Anno 1536. noch in demselbigen jahr / sich erkleret haben.

WAs nun also aus gutem bestendigem grund von der Concordj handlung verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug sein. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender handlung / mit seiner eigenen hand auffgezeichnet / zu dem ende / das ers andern auch communicirn möchte / vnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche verzeichnis in eine ordnung gebracht / vnnd schrifftlich an M. Veit Dietrichen lassen abgehen / auff das also ferner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns gnug sein zu bekrefftigung der Historien / wie es mit der Concordj handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordj handlung meldung geschehen / wie im nachfolgenden jahr folgen wird.

HIe aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zumelden / das gleichsfalß ein andere weitleufftigere Historia mit dem tittel / als sey sie von Bucero beschrieben / in seinem Tomo Anglicano, pag. 649. von der Concordj handlung gefunden wird: Dauon wir diesen bericht thun / nemlich / Das derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem leben also publicirt worden sey / sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen.

VNd was gemelte Historiam belangt / ist viel mit darunter gemenget / das dazumal zu Wittenberg nicht fürgelauffen noch geschehen / sondern wie hernach Bucerus die Concordj Artickel / nach gelegenheit der Leute vnnd Personen bey den seinen erkleret hat / mit glimpff vnnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehen pfleget / dauon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.

DAs aber in Tomo Anglicano die gantze narratio also gedruckt worden / als were es alles zu Wittenberg in beysein Lutheri / vnd der seinen also geschehen / vnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordj Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der ausdrücklichen vermeldung / das dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg in jhrem grossen Jahrmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehenget. Vnd wird auch die zeit ausgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn

nach jhrer wieder anheimkunfft / mit brieffen gegen die Lutherischen /Anno 1536. noch in demselbigen jahr / sich erkleret haben.

WAs nun also aus gutem bestendigem grund von der Concordj handlung verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug sein. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender handlung / mit seiner eigenen hand auffgezeichnet / zu dem ende / das ers andern auch communicirn möchte / vnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche verzeichnis in eine ordnung gebracht / vnnd schrifftlich an M. Veit Dietrichen lassen abgehen / auff das also ferner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns gnug sein zu bekrefftigung der Historien / wie es mit der Concordj handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordj handlung meldung geschehen / wie im nachfolgenden jahr folgen wird.

HIe aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zumelden / das gleichsfalß ein andere weitleufftigere Historia mit dem tittel / als sey sie von Bucero beschrieben / in seinem Tomo Anglicano, pag. 649. von der Concordj handlung gefunden wird: Dauon wir diesen bericht thun / nemlich / Das derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem leben also publicirt worden sey / sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen.

VNd was gemelte Historiam belangt / ist viel mit darunter gemenget / das dazumal zu Wittenberg nicht fürgelauffen noch geschehen / sondern wie hernach Bucerus die Concordj Artickel / nach gelegenheit der Leute vnnd Personen bey den seinen erkleret hat / mit glimpff vnnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehen pfleget / dauon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen.

DAs aber in Tomo Anglicano die gantze narratio also gedruckt worden / als were es alles zu Wittenberg in beysein Lutheri / vnd der seinen also geschehen / vnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordj Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der ausdrücklichen vermeldung / das dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg in jhrem grossen Jahrmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehenget. Vnd wird auch die zeit ausgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn

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[249/0265] nach jhrer wieder anheimkunfft / mit brieffen gegen die Lutherischen / noch in demselbigen jahr / sich erkleret haben. Anno 1536. WAs nun also aus gutem bestendigem grund von der Concordj handlung verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug sein. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender handlung / mit seiner eigenen hand auffgezeichnet / zu dem ende / das ers andern auch communicirn möchte / vnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche verzeichnis in eine ordnung gebracht / vnnd schrifftlich an M. Veit Dietrichen lassen abgehen / auff das also ferner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns gnug sein zu bekrefftigung der Historien / wie es mit der Concordj handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordj handlung meldung geschehen / wie im nachfolgenden jahr folgen wird. HIe aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zumelden / das gleichsfalß ein andere weitleufftigere Historia mit dem tittel / als sey sie von Bucero beschrieben / in seinem Tomo Anglicano, pag. 649. von der Concordj handlung gefunden wird: Dauon wir diesen bericht thun / nemlich / Das derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem leben also publicirt worden sey / sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen. VNd was gemelte Historiam belangt / ist viel mit darunter gemenget / das dazumal zu Wittenberg nicht fürgelauffen noch geschehen / sondern wie hernach Bucerus die Concordj Artickel / nach gelegenheit der Leute vnnd Personen bey den seinen erkleret hat / mit glimpff vnnd bescheidenheit / wie man mit schwachen vmbzugehen pfleget / dauon auch zuuor / in Epistola Myconij meldung geschehen. DAs aber in Tomo Anglicano die gantze narratio also gedruckt worden / als were es alles zu Wittenberg in beysein Lutheri / vnd der seinen also geschehen / vnd verhandelt / solches ist nicht ein schlechte vergessenheit. Denn es stehet daselbst ein declaratio Buceri vber die Concordj Artickel / welche auch vorhin gedruckt gewesen / mit der ausdrücklichen vermeldung / das dieselbige declaratio geschehen sey zu Straßburg in jhrem grossen Jahrmarckt. Aber in Tomo Anglicano wirdt das alles also gesetzet / das hinden an zu letzt aller Theologen subscriptiones mit namen dran gehenget. Vnd wird auch die zeit ausgedruckt / Actum & finitum vigesimo nono Maij Anno 1536. nicht anders / denn gleich wenn

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/265>, abgerufen am 22.11.2024.