Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.HErrn / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit /Anno 1536. das es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der kirchen oder gemeine Gottes / nach deß HErrn wort vnd befehl verrichtet wird / ob gleich in den dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mengel noch verhanden. Vnd das der Artickel also möchte gestellet werden / das im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein brod vnd wein / sondern mit den signis exhibitis, auch der leib vnd blut deß HErrn / vnd zwar der einige ware leib vnd blut deß HErrn / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein leib vnd blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können voneinander gerissen oder getrennet werden / etc. ES meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / das den 27. Maij Capito vnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestelt / D. Luthero vberreicht vnd gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ergern. Ist derhalben gebeten worden / das man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von allen semptlich angenommen / vnd vnterschrieben / auch die Schweitzer annemen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc. ES stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, dauon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnd von der communion oder gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebets / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HErrn handelen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wollen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal dauon vnserer Kirchen glaub vnd bekentnis / jedermenniglich gnugsam bekandt ist. Vnd wollen es nun bey diesem / was aus dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wieder die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erkleren vnterstanden / dauon ist oben meldung geschehen. WIr stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst aussagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkleret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitleufftiger HErrn / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit /Anno 1536. das es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der kirchẽ oder gemeine Gottes / nach deß HErrn wort vnd befehl verrichtet wird / ob gleich in den dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mengel noch verhanden. Vnd das der Artickel also möchte gestellet werden / das im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein brod vnd wein / sondern mit den signis exhibitis, auch der leib vnd blut deß HErrn / vnd zwar der einige ware leib vnd blut deß HErrn / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein leib vnd blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können voneinander gerissen oder getrennet werden / etc. ES meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / das den 27. Maij Capito vnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestelt / D. Luthero vberreicht vnd gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ergern. Ist derhalben gebeten worden / das man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von allen semptlich angenommen / vnd vnterschrieben / auch die Schweitzer annemen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc. ES stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, dauon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnd von der communion oder gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebets / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HErrn handelen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wollen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal dauon vnserer Kirchen glaub vnd bekentnis / jedermenniglich gnugsam bekandt ist. Vnd wollen es nun bey diesem / was aus dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wieder die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erkleren vnterstanden / dauon ist oben meldung geschehen. WIr stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst aussagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkleret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitleufftiger <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0273" n="257"/> HErrn / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit /<note place="right">Anno 1536.</note> das es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der kirchẽ oder gemeine Gottes / nach deß HErrn wort vnd befehl verrichtet wird / ob gleich in den dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mengel noch verhanden. Vnd das der Artickel also möchte gestellet werden / das im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein brod vnd wein / sondern mit den signis exhibitis, auch der leib vnd blut deß HErrn / vnd zwar der einige ware leib vnd blut deß HErrn / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein leib vnd blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können voneinander gerissen oder getrennet werden / etc.</p> <p>ES meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / das den 27. Maij Capito vnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestelt / D. Luthero vberreicht vnd gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ergern. Ist derhalben gebeten worden / das man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von allen semptlich angenommen / vnd vnterschrieben / auch die Schweitzer annemen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc.</p> <p>ES stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, dauon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnd von der communion oder gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebets / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HErrn handelen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wollen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal dauon vnserer Kirchen glaub vnd bekentnis / jedermenniglich gnugsam bekandt ist. Vnd wollen es nun bey diesem / was aus dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wieder die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erkleren vnterstanden / dauon ist oben meldung geschehen.</p> <p>WIr stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst aussagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkleret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitleufftiger </p> </div> </body> </text> </TEI> [257/0273]
HErrn / vnd nicht in einiges Menschen wirdigkeit oder vnwirdigkeit / das es auch warhafftig geschehe / wenn die handlung deß heiligen Abendmals in der kirchẽ oder gemeine Gottes / nach deß HErrn wort vnd befehl verrichtet wird / ob gleich in den dienern oder denen so hinzu gehen / etliche verborgene mengel noch verhanden. Vnd das der Artickel also möchte gestellet werden / das im heiligen Abendmal gegenwertig sey vnd gereicht werde / nicht allein brod vnd wein / sondern mit den signis exhibitis, auch der leib vnd blut deß HErrn / vnd zwar der einige ware leib vnd blut deß HErrn / das ist / Christus selber warer Gott vnd Mensch / weil sein leib vnd blut / vnd seine Göttliche / vnd Menschliche natur / nicht können voneinander gerissen oder getrennet werden / etc.
Anno 1536. ES meldet auch die Historia / in offt erwehntem Tomo weiter / das den 27. Maij Capito vnd Bucerus die Schweitzerische Confession / so zu Basel gestelt / D. Luthero vberreicht vnd gegeben / darauff er den 29. Maij geantwortet / Die Confession were wol an sich nicht vnrecht / doch köndten sich etliche gleichwol an den worten / so darinn gesetzt / stossen vnd ergern. Ist derhalben gebeten worden / das man fleissig vnd freundlich mit den Schweitzern handeln wolte / damit die Concordj Artickel / welche zu Wittenberg von allen semptlich angenommen / vnd vnterschrieben / auch die Schweitzer annemen möchten / denn also würde aller scrupulus hinweg genommen werden / etc.
ES stehen auch wol noch mehr Artickel / in Tomo Anglicano, dauon Anno 36. zu Wittenberg in der Concordj handlung ist geredet worden / welche nötig vnd nützlich sind zuwissen / als von der Kinder Tauff / von der Absolution / vnd von der communion oder gemeinschafft der Kirchen im brauch deß Worts / der Sacramenten / vnd deß gemeinen Gebets / etc. Dieweil aber solche Artickel hieher zu diesem argument / da wir von dem heiligen Abendmal deß HErrn handelen / fürnemlich nicht gehören / sondern sein sonderlichen ort vnd eigenen tractatum erfordern / wollen wir auch dieselben jetzt an diesem ort lassen beruhen / sintemal dauon vnserer Kirchen glaub vnd bekentnis / jedermenniglich gnugsam bekandt ist. Vnd wollen es nun bey diesem / was aus dem Tomo Anglicano angezogen / zur Historien dienen mag / auff dißmal bleiben lassen Denn was sonst darunter gemenget ist / wie Bucerus etwa hin vnd wieder die Concordj Artickel / nach der Leute vnd Personen gelegenheit / sich zu erkleren vnterstanden / dauon ist oben meldung geschehen.
WIr stellen solches alles an seinen ort / vnd lassen es in seinem werth vnd vnwerth bleiben / vnd halten vns an das / was die Formula Concordiae selbst aussagt / vnd mit sich bringt / vnd wie sie sich selbst deutlich gnugsam erkleret / vnd Bucerus selber für der gantzen allgemeine Kirchen / dieselbige declarirt hat / wie droben weitleufftiger
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/273>, abgerufen am 16.07.2024. |