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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.allein brod vnnd wein nemen / vnd empfahen / ob jhnen gleich aus deß HErrn einsetzung (die da nicht stehet auff jemands wirdigkeit oder vnwirdigkeit) gereicht vnd angeboten werde auch der leib vnd blut Christi.

DAs aber der Christliche Leser dadurch nicht verwirret noch verjrret möge werden / sol er mit fleiß mercken / daß deß Myconij schrifftlicher bericht / welcher droben gesetzt / meldet / das Bucerus endlich sich erkleret / was er von den gar Gottlosen gesagt / das verstehe er nicht von Christen / sondern von Türcken / Heyden / Jüden / etc. Vnd fürnemlich sol wol gemerckt werden / da bald hernach die Concordien Artickel sind gefast vnd vnterschrieben worden / das darinn nicht dreyerley / sondern nach Pauli lehr allein zweyerley Gest bey diesem Abendmal gedacht werde / nemlich / wirdige vnd vnwirdige / etc. Vnd diß ist die beste vnd aller gewisseste erklerung deßselben puncts / daran auch einfallender disputation halben viel gelegen.

NV folget in gemeltem Tomo der beschluß derselbigen handlung also / das nemlich Lutherus ordentlich vmbgefragt habe / bey den Oberlendischen / von eines jeden glauben in diesem Artickel. Darauff sie semptlich vnd ein jeder für sich bekennet / daß diß aller meinung vnd lehre sey / vnd haben daran gehengt / das bey jhnen nicht gestattet würde / das jemand lehren möcht / das allein brod vnd wein im heiligen Abendmal zugegen were / Ja es were in etlichen Städten darauff ein schwere straff / als auff eine Gotteslesterung gesetzt / wenn jemand also redete. Sie aber lehreten alle trewlich / das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal gereicht / vnd empfangen werde. Darauff habe Lutherus mit den seinen einen abtrit genommen / vnd darnach mit freundlichen worten vnd geberden angezeigt / sie hetten jhre antwort vnd bekentnis angehöret / das sie nemlich gleubten vnd lereten / das im heiligen Abendmal der ware leib vnd blut deß HErrn gereicht vnd empfangen werde / vnd nicht allein brod vnd wein / vnd das solches reichen vnnd empfangen warhafftig geschehe / vnd nicht imaginarie durch einbildung vnser gedancken. Weil sie sich aber allein der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekenneten / das die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den leib deß HErrn empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HErrn nicht verkeret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnd annemen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HErrn. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinn auch sie die Oberlendischen gewilliget / das es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / das wir in den worten deß HErrn (Nemet hin / vnd esset / das ist mein leib / etc.) gleuben vnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß leibs Christi / etc. welchs also bestehe in dem befehl vnd werck deß

Anno 1536.allein brod vnnd wein nemen / vnd empfahen / ob jhnen gleich aus deß HErrn einsetzung (die da nicht stehet auff jemands wirdigkeit oder vnwirdigkeit) gereicht vnd angeboten werde auch der leib vnd blut Christi.

DAs aber der Christliche Leser dadurch nicht verwirret noch verjrret möge werden / sol er mit fleiß mercken / daß deß Myconij schrifftlicher bericht / welcher droben gesetzt / meldet / das Bucerus endlich sich erkleret / was er von den gar Gottlosen gesagt / das verstehe er nicht von Christen / sondern von Türcken / Heyden / Jüden / etc. Vnd fürnemlich sol wol gemerckt werden / da bald hernach die Concordien Artickel sind gefast vnd vnterschrieben worden / das darinn nicht dreyerley / sondern nach Pauli lehr allein zweyerley Gest bey diesem Abendmal gedacht werde / nemlich / wirdige vnd vnwirdige / etc. Vñ diß ist die beste vnd aller gewisseste erklerung deßselben puncts / daran auch einfallender disputation halben viel gelegen.

NV folget in gemeltem Tomo der beschluß derselbigen handlung also / das nemlich Lutherus ordentlich vmbgefragt habe / bey den Oberlendischen / von eines jeden glauben in diesem Artickel. Darauff sie semptlich vnd ein jeder für sich bekennet / daß diß aller meinung vnd lehre sey / vnd haben daran gehengt / das bey jhnen nicht gestattet würde / das jemand lehren möcht / das allein brod vnd wein im heiligen Abendmal zugegen were / Ja es were in etlichen Städten darauff ein schwere straff / als auff eine Gotteslesterung gesetzt / wenn jemand also redete. Sie aber lehreten alle trewlich / das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal gereicht / vnd empfangen werde. Darauff habe Lutherus mit den seinen einen abtrit genommen / vnd darnach mit freundlichen worten vnd geberden angezeigt / sie hetten jhre antwort vnd bekentnis angehöret / das sie nemlich gleubten vnd lereten / das im heiligen Abendmal der ware leib vnd blut deß HErrn gereicht vnd empfangen werde / vnd nicht allein brod vnd wein / vnd das solches reichen vnnd empfangen warhafftig geschehe / vnd nicht imaginarie durch einbildung vnser gedancken. Weil sie sich aber allein der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekenneten / das die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den leib deß HErrn empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HErrn nicht verkeret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnd annemen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HErrn. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinn auch sie die Oberlendischen gewilliget / das es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / das wir in den worten deß HErrn (Nemet hin / vnd esset / das ist mein leib / etc.) gleuben vnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß leibs Christi / etc. welchs also bestehe in dem befehl vnd werck deß

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[256/0272] allein brod vnnd wein nemen / vnd empfahen / ob jhnen gleich aus deß HErrn einsetzung (die da nicht stehet auff jemands wirdigkeit oder vnwirdigkeit) gereicht vnd angeboten werde auch der leib vnd blut Christi. Anno 1536. DAs aber der Christliche Leser dadurch nicht verwirret noch verjrret möge werden / sol er mit fleiß mercken / daß deß Myconij schrifftlicher bericht / welcher droben gesetzt / meldet / das Bucerus endlich sich erkleret / was er von den gar Gottlosen gesagt / das verstehe er nicht von Christen / sondern von Türcken / Heyden / Jüden / etc. Vnd fürnemlich sol wol gemerckt werden / da bald hernach die Concordien Artickel sind gefast vnd vnterschrieben worden / das darinn nicht dreyerley / sondern nach Pauli lehr allein zweyerley Gest bey diesem Abendmal gedacht werde / nemlich / wirdige vnd vnwirdige / etc. Vñ diß ist die beste vnd aller gewisseste erklerung deßselben puncts / daran auch einfallender disputation halben viel gelegen. NV folget in gemeltem Tomo der beschluß derselbigen handlung also / das nemlich Lutherus ordentlich vmbgefragt habe / bey den Oberlendischen / von eines jeden glauben in diesem Artickel. Darauff sie semptlich vnd ein jeder für sich bekennet / daß diß aller meinung vnd lehre sey / vnd haben daran gehengt / das bey jhnen nicht gestattet würde / das jemand lehren möcht / das allein brod vnd wein im heiligen Abendmal zugegen were / Ja es were in etlichen Städten darauff ein schwere straff / als auff eine Gotteslesterung gesetzt / wenn jemand also redete. Sie aber lehreten alle trewlich / das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal gereicht / vnd empfangen werde. Darauff habe Lutherus mit den seinen einen abtrit genommen / vnd darnach mit freundlichen worten vnd geberden angezeigt / sie hetten jhre antwort vnd bekentnis angehöret / das sie nemlich gleubten vnd lereten / das im heiligen Abendmal der ware leib vnd blut deß HErrn gereicht vnd empfangen werde / vnd nicht allein brod vnd wein / vnd das solches reichen vnnd empfangen warhafftig geschehe / vnd nicht imaginarie durch einbildung vnser gedancken. Weil sie sich aber allein der Gottlosen halben etwas stiessen / aber doch gleichwol bekenneten / das die vnwirdigen / wie Paulus sagt / den leib deß HErrn empfingen / wo nemlich die einsetzung vnd wort deß HErrn nicht verkeret werden / darüber wolten sie nicht streiten / sondern wolten sie erkennen vnd annemen / was diesen Artickel belangt / als jhre liebe Brüder im HErrn. Vnd diesen Artickel solte Philippus schrifftlich fassen / darinn auch sie die Oberlendischen gewilliget / das es also gefasset würde / dieweil bey Luthero der gantze handel darauff beruhe / das wir in den worten deß HErrn (Nemet hin / vnd esset / das ist mein leib / etc.) gleuben vnd bekennen eine ware darreichung vnd vbergab deß leibs Christi / etc. welchs also bestehe in dem befehl vnd werck deß

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/272>, abgerufen am 22.11.2024.