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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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DEßgleichen ist auch sonderlich mit fleiß zumercken / das vonAnno 1537. den Chur vnd Fürsten / auff diesem Schmalkaldischem tag / den anwesenden Theologen / so in grosser anzal zur hand gewesen / befohlenAugspurgische Confession vnnd Apologia auff ein newes vnterschrieben. worden / das sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / mit threwem fleiß noch ein mal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darin befunden würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemeß geachtet / oder sie in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / das solches geendert vnd verbessert würde / vnnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigner hand / die Augspurgische Confession vnd Apologia / auffs newe vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geendert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vndEnderung des zehenden artickels in der Augspurgischen Confession ist nicht geschehen mit wissen vnnd willen der Stende vnd Theologen. von newem bestettiget worden. Denn die enderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geendert / zum theil ausgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. jahr / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnd gar nicht / sintemal die erste vngeenderte Confession / mit rhat vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Stenden / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. jahr / aus sonderlichem befehl der Stende / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten rhat vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle enderung vnd verstümlung / vnterschrieben worden.

DAraus ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffenDes Wolfens news lügen. / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vnd dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (dauon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe nothwendig müssen also / wie allererst vier jahr hernach / ohne wissen vnd willen der Stende vnd der Theologen / geschehen ist / geendert werden / das nemlich das wort (zugegen sey / vnd da ausgetheilet vnd empfangen werde / etc.) vnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnd wird die gegenlehr verworffen) ausgeleschet vnd hinweg gethan worden. Aber dauon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / das man wisse / das der zehende ArtickelIn deutsche Exemplaren der Augsp. Confession ist der zehende Artickel / recht gebliben. / vom Nachtmal deß HErrn / allzeit im deudschen gantz geblieben sey / wie er anfenglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd das die Augspurgische Confession vnd Apologia / Anno 1537. ohne einige enderung vnd abbruch von beyden theilen / auch

DEßgleichen ist auch sonderlich mit fleiß zumercken / das vonAnno 1537. den Chur vnd Fürsten / auff diesem Schmalkaldischem tag / den anwesenden Theologen / so in grosser anzal zur hand gewesen / befohlenAugspurgische Confession vnnd Apologia auff ein newes vnterschriebẽ. worden / das sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / mit threwem fleiß noch ein mal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darin befundẽ würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemeß geachtet / oder sie in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / das solches geendert vnd verbessert würde / vnnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigner hand / die Augspurgische Confession vnd Apologia / auffs newe vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geendert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vndEnderung des zehendẽ artickels in der Augspurgischen Confession ist nicht geschehen mit wissen vnnd willen der Stende vnd Theologen. von newem bestettiget worden. Denn die enderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geendert / zum theil ausgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. jahr / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnd gar nicht / sintemal die erste vngeenderte Confession / mit rhat vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Stenden / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. jahr / aus sonderlichem befehl der Stende / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten rhat vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle enderung vnd verstümlung / vnterschrieben worden.

DAraus ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffenDes Wolfens news lügen. / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vnd dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (dauon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe nothwendig müssen also / wie allererst vier jahr hernach / ohne wissen vnd willen der Stende vnd der Theologen / geschehen ist / geendert werden / das nemlich das wort (zugegen sey / vnd da ausgetheilet vnd empfangen werde / etc.) vnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnd wird die gegenlehr verworffen) ausgeleschet vnd hinweg gethan worden. Aber dauon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / das man wisse / das der zehende ArtickelIn deutsche Exemplarẽ der Augsp. Confession ist der zehẽde Artickel / recht gebliben. / vom Nachtmal deß HErrn / allzeit im deudschen gantz geblieben sey / wie er anfenglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd das die Augspurgische Confession vnd Apologia / Anno 1537. ohne einige enderung vnd abbruch von beyden theilen / auch

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[263/0279] DEßgleichen ist auch sonderlich mit fleiß zumercken / das von den Chur vnd Fürsten / auff diesem Schmalkaldischem tag / den anwesenden Theologen / so in grosser anzal zur hand gewesen / befohlen worden / das sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / mit threwem fleiß noch ein mal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darin befundẽ würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemeß geachtet / oder sie in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / das solches geendert vnd verbessert würde / vnnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigner hand / die Augspurgische Confession vnd Apologia / auffs newe vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geendert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vnd von newem bestettiget worden. Denn die enderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geendert / zum theil ausgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. jahr / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnd gar nicht / sintemal die erste vngeenderte Confession / mit rhat vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Stenden / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. jahr / aus sonderlichem befehl der Stende / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten rhat vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle enderung vnd verstümlung / vnterschrieben worden. Anno 1537. Augspurgische Confession vnnd Apologia auff ein newes vnterschriebẽ. Enderung des zehendẽ artickels in der Augspurgischen Confession ist nicht geschehen mit wissen vnnd willen der Stende vnd Theologen. DAraus ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffen / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vnd dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (dauon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe nothwendig müssen also / wie allererst vier jahr hernach / ohne wissen vnd willen der Stende vnd der Theologen / geschehen ist / geendert werden / das nemlich das wort (zugegen sey / vnd da ausgetheilet vnd empfangen werde / etc.) vnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnd wird die gegenlehr verworffen) ausgeleschet vnd hinweg gethan worden. Aber dauon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / das man wisse / das der zehende Artickel / vom Nachtmal deß HErrn / allzeit im deudschen gantz geblieben sey / wie er anfenglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd das die Augspurgische Confession vnd Apologia / Anno 1537. ohne einige enderung vnd abbruch von beyden theilen / auch Des Wolfens news lügen. In deutsche Exemplarẽ der Augsp. Confession ist der zehẽde Artickel / recht gebliben.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/279>, abgerufen am 21.11.2024.