Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eineAnno 1539. Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten.

IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den ConcilijsTom 7. Ien. fol. 265. vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (denn die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschriebenZürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41. Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrlichePhil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekentnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschrieben vnd ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vnd beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert /Hagenaw. Wormbs. allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden /

teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eineAnno 1539. Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten.

IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den ConcilijsTom 7. Ien. fol. 265. vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (deñ die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschriebenZürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41. Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrlichePhil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekẽtnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschriebẽ vñ ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vñ beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert /Hagenaw. Wormbs. allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0315" n="299"/>
teig ausgefeget                      / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eine<note place="right">Anno 1539.</note> Christliche Kirchen ordnung                      angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd                      Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr                      vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die                      listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen                      vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch                      ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen /                      beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd                      erhalten.</p>
        <p>IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den Concilijs<note place="right">Tom 7. Ien. fol. 265.</note> vnd Kirchen / deß Zwingels                      gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das                      man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es                      solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (den&#x0303;                      die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum                          geschrieben<note place="right">Zürcher schreiben an D. Lutherum / dz                          er des Zwingels nicht mehr geben cken solte.</note> / vnd ernstlich begeret                      / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also                      gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten.                      Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die                      angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger                      halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo                      mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts                      geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom                      Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben                      anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an                      Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 40. vnd 41.</head>
        <note place="right">Anno 40. vnd 41.</note>
        <p>Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrliche<note place="right">Phil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut                          sein beke&#x0303;tnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet                          D. Lutheri wider gesund.</note> leibs schwacheit gerhaten / allda er sein                      Testament mit eigner hand geschriebe&#x0303; vn&#x0303;                      ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige                      / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd                      geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber                      Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D.                      Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd                      Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vn&#x0303; beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das                      den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert /<note place="right">Hagenaw. Wormbs.</note> allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den                      8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[299/0315] teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eine Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten. Anno 1539. IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den Concilijs vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (deñ die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschrieben / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet. Tom 7. Ien. fol. 265. Zürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. Anno 40. vnd 41. Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrliche leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschriebẽ vñ ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vñ beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden / Phil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekẽtnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. Hagenaw. Wormbs.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/315
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/315>, abgerufen am 24.11.2024.