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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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nen außdrücklichen / allmechtigen vnd warhafftigen worten halten /Anno 1544. aus sonderlicher gnediger schickung Gottes / der Kirchen / vnd allen nachkommen zum besten geschehen sey / können wir jetzundt am füglichsten verstehen. Denn wo solch bekentnis verblieben / vnd nicht fort vnd ausgangen were (wie denn der böse Geist nicht ohne vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze welt zu bereden / als were Lutherus mit allen Sächsischen Kirchen / von seiner vorigen lehr vnd meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getreten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / das Lutherus mit allen seinen schrifften vnd andern büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endliche vnd letzte erklerung / vnd offentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnnd ausgegangenem bekentnis / sich dennoch nicht schewen noch schemen / durch offenbare landlügen (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / dauon hernach an seinem ortHandlunge der Sacramentirer ferner meldung vnd bericht geschehen sol) auszusprengen vnd zu dichten / als sey Lutherus / noch vor seinem ende / von seiner vorigen lehr vnd meinung vom H. Abendmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten.

DIeweil aber das kurtze letzte bekentnis Lutheri vom NachtmalTom. 8. Ien. pag. 192. des HErrn / in seinen Tomis offentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grund dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / das ers mit fleis selber lese / vnd darumb rechte lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet darinnenSacramentirer bringen nichts newes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. widerlegt / vnd zu schanden gemacht were. / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also das nichts newes jetzt nunmehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nit gründlich vnd ausfürlich / doch rund vnd gewaltig / mit Gottes wort von D. Luthero im selben bekentnis / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht.

D. Lutherus zeuget erstlich / das er die Sacramentschwermer / nach so vielen vermanungen / die bey jhnen nichts hafften wollen / verdamme / nach ausweisung Gottes befehls.

Item / das Zwingel gantz zum heiden worden sey / in dem er / wieZwingel gantz ein Heid. oben auch gemeldet / hat für seinem ende / die Heiden / vnd ein jeden in seinem glauben / wie er auch sey / selig gepreiset / etc. Vom heiligen Sacrament lehret Lutherus / das ein jeglicher den gantzen leib / vnd das gantze blut Christi im Abendmal empfahe / vnd das der leib vnd das blut Christi gewißlich gegenwertig im Abendmal sey leiblich vnd warhafftig / nach laut der wort Christi / denen wir gleuben sollen / es sage vnsere tolle vernunfft dazu / was sie wolle: Das wir auch den leib Christi im Abendmal mündlich empfahen / wenn wir das brod vom

nen außdrücklichen / allmechtigen vnd warhafftigen worten halten /Anno 1544. aus sonderlicher gnediger schickung Gottes / der Kirchen / vnd allen nachkommen zum besten geschehen sey / können wir jetzundt am füglichsten verstehen. Denn wo solch bekentnis verblieben / vnd nicht fort vnd ausgangen were (wie denn der böse Geist nicht ohne vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze welt zu bereden / als were Lutherus mit allen Sächsischen Kirchen / von seiner vorigen lehr vnd meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getreten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / das Lutherus mit allen seinen schrifften vnd andern büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endliche vnd letzte erklerung / vnd offentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnnd ausgegangenem bekentnis / sich dennoch nicht schewen noch schemen / durch offenbare landlügen (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / dauon hernach an seinem ortHandlunge der Sacramentirer ferner meldung vnd bericht geschehen sol) auszusprengen vnd zu dichten / als sey Lutherus / noch vor seinem ende / von seiner vorigen lehr vnd meinung vom H. Abendmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten.

DIeweil aber das kurtze letzte bekentnis Lutheri vom NachtmalTom. 8. Ien. pag. 192. des HErrn / in seinen Tomis offentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grund dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / das ers mit fleis selber lese / vnd darumb rechte lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet darinnenSacramentirer bringẽ nichts newes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. widerlegt / vnd zu schanden gemacht were. / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also das nichts newes jetzt nunmehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nit gründlich vnd ausfürlich / doch rund vnd gewaltig / mit Gottes wort von D. Luthero im selben bekentnis / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht.

D. Lutherus zeuget erstlich / das er die Sacramentschwermer / nach so vielen vermanungen / die bey jhnen nichts hafften wollen / verdamme / nach ausweisung Gottes befehls.

Item / das Zwingel gantz zum heiden worden sey / in dem er / wieZwingel gantz ein Heid. oben auch gemeldet / hat für seinem ende / die Heiden / vnd ein jeden in seinem glauben / wie er auch sey / selig gepreiset / etc. Vom heiligen Sacrament lehret Lutherus / das ein jeglicher den gantzen leib / vnd das gantze blut Christi im Abendmal empfahe / vnd das der leib vnd das blut Christi gewißlich gegenwertig im Abendmal sey leiblich vnd warhafftig / nach laut der wort Christi / denen wir gleuben sollen / es sage vnsere tolle vernunfft dazu / was sie wolle: Das wir auch den leib Christi im Abendmal mündlich empfahen / wenn wir das brod vom

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[321/0337] nen außdrücklichen / allmechtigen vnd warhafftigen worten halten / aus sonderlicher gnediger schickung Gottes / der Kirchen / vnd allen nachkommen zum besten geschehen sey / können wir jetzundt am füglichsten verstehen. Denn wo solch bekentnis verblieben / vnd nicht fort vnd ausgangen were (wie denn der böse Geist nicht ohne vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze welt zu bereden / als were Lutherus mit allen Sächsischen Kirchen / von seiner vorigen lehr vnd meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getreten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / das Lutherus mit allen seinen schrifften vnd andern büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endliche vnd letzte erklerung / vnd offentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnnd ausgegangenem bekentnis / sich dennoch nicht schewen noch schemen / durch offenbare landlügen (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / dauon hernach an seinem ort ferner meldung vnd bericht geschehen sol) auszusprengen vnd zu dichten / als sey Lutherus / noch vor seinem ende / von seiner vorigen lehr vnd meinung vom H. Abendmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten. Anno 1544. Handlunge der Sacramentirer DIeweil aber das kurtze letzte bekentnis Lutheri vom Nachtmal des HErrn / in seinen Tomis offentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grund dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / das ers mit fleis selber lese / vnd darumb rechte lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet darinnen / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also das nichts newes jetzt nunmehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nit gründlich vnd ausfürlich / doch rund vnd gewaltig / mit Gottes wort von D. Luthero im selben bekentnis / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht. Tom. 8. Ien. pag. 192. Sacramentirer bringẽ nichts newes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. widerlegt / vnd zu schanden gemacht were. D. Lutherus zeuget erstlich / das er die Sacramentschwermer / nach so vielen vermanungen / die bey jhnen nichts hafften wollen / verdamme / nach ausweisung Gottes befehls. Item / das Zwingel gantz zum heiden worden sey / in dem er / wie oben auch gemeldet / hat für seinem ende / die Heiden / vnd ein jeden in seinem glauben / wie er auch sey / selig gepreiset / etc. Vom heiligen Sacrament lehret Lutherus / das ein jeglicher den gantzen leib / vnd das gantze blut Christi im Abendmal empfahe / vnd das der leib vnd das blut Christi gewißlich gegenwertig im Abendmal sey leiblich vnd warhafftig / nach laut der wort Christi / denen wir gleuben sollen / es sage vnsere tolle vernunfft dazu / was sie wolle: Das wir auch den leib Christi im Abendmal mündlich empfahen / wenn wir das brod vom Zwingel gantz ein Heid.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/337>, abgerufen am 24.11.2024.