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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1559.erlöset sind / als im Zacharia: Sie werden wol gewar werden / wen sie gestochen haben. Item am 9. Du lessest durch das blut deines bundes aus / deine gefangene aus der gruben / da kein wasser innen ist. Vnd S. Petrus sagt: Wir sind erlöset durch das blut deß vnschuldigen Lembleins.

5. ES ist ein grosser vnterscheid / vnter dem essen vnd trincken deß leibs vnd bluts Christi / wie es die Altväter geessen vnd getruncken haben / so zuuor / vnd ehe denner geboren ist / vnd vnter dem empfahen deß Sacraments / wie er es für seinem leiden gestifftet vnd eingesatzt hat. Denn sonst hette Christus vergeblich vnd ohne vrsach diß allerheiligste Nachtmal eingesetzt / vnd vns in demselbigen / seinen leib vnd blut verheissen vnd dargeben. Nu ist gewißlich vnd vngezweiffelt war / das wir alle jhres geistlichen essens / so war / als sie (die doch diß Nachtmal gar nicht gehabt haben) teilhafftig / vnd desselben mit nichten ausgeschlossen sind.

DErhalben ist nötig im Nachtmal deß HErrn vber die geistliche niessung seines leibs vnd bluts / das man eine leibliche zugebe vnd bestetige. Daraus denn weiter folget / das die Sacramentschwermer / die wort deß Testaments Christi / mit jener geistlichen speiß schendlich vermengen / vnd damit dem Testament Christi seine gebürliche ehre stelen vnd rauben.

6. In einem Testament pflegt man keiner verblümeten wort zubrauchen / sondern der testator, der es auffrichtet / lest es mit deutlichen vnd klaren worten verfassen / wie es denn auch in den Keyserlichen Rechten versehen / das wan die Testament deutlich vnd eigentlich stellen vnd machen sol. Das Abendmal ist deß Sohns Gottes Testament / darumb ists gewiß / das der Sohn Gottes in der stifftung dieses seines Testaments / nicht figurate, sondern proprie, nicht mit verdeckten / sondern mit hellen vnd dürren worten geredt / vnd sein Testament eingesetzt hat.

7. Alle Artickel deß glaubens / werden von Gott seiner Kirchen mit eigentlichen vnd verstendigen worten fürgetragen. Die lehre vom Nachtmal / ist ein Artickel deß glaubens. Derhalben ist gar kein zweiffel / das die lehre vom Nachtmal der Kirchen / auch mit eigentlichen vnd vnuerblümeten worten sey fürgetragen worden.

8. Die Sacrament deß Alten Ttestaments sind bedeutunge / schatten vnd gemelde gewesen deß newen Testaments / darumb was dort durch der Ochsen vnd ander Thier blut ist bedeutet worden / das ist nu hie wircklich mit der that in diesem / durch Christum warhafftig erfüllet. Derhalben kan das Nachtmal nicht mit grund allein / für ein schlecht leibs vnd denckzeichen gehalten werden / oder für

Anno 1559.erlöset sind / als im Zacharia: Sie werden wol gewar werden / wen sie gestochen haben. Item am 9. Du lessest durch das blut deines bundes aus / deine gefangene aus der gruben / da kein wasser innen ist. Vnd S. Petrus sagt: Wir sind erlöset durch das blut deß vnschuldigen Lembleins.

5. ES ist ein grosser vnterscheid / vnter dem essen vnd trincken deß leibs vnd bluts Christi / wie es die Altväter geessen vnd getruncken haben / so zuuor / vnd ehe denner geboren ist / vnd vnter dem empfahen deß Sacraments / wie er es für seinem leiden gestifftet vnd eingesatzt hat. Denn sonst hette Christus vergeblich vnd ohne vrsach diß allerheiligste Nachtmal eingesetzt / vnd vns in demselbigen / seinen leib vnd blut verheissen vnd dargeben. Nu ist gewißlich vnd vngezweiffelt war / das wir alle jhres geistlichen essens / so war / als sie (die doch diß Nachtmal gar nicht gehabt haben) teilhafftig / vnd desselben mit nichten ausgeschlossen sind.

DErhalben ist nötig im Nachtmal deß HErrn vber die geistliche niessung seines leibs vnd bluts / das man eine leibliche zugebe vnd bestetige. Daraus denn weiter folget / das die Sacramentschwermer / die wort deß Testaments Christi / mit jener geistlichen speiß schendlich vermengen / vnd damit dem Testament Christi seine gebürliche ehre stelen vnd rauben.

6. In einem Testament pflegt man keiner verblümeten wort zubrauchen / sondern der testator, der es auffrichtet / lest es mit deutlichen vnd klaren worten verfassen / wie es denn auch in den Keyserlichen Rechten versehen / das wan die Testament deutlich vnd eigentlich stellen vnd machen sol. Das Abendmal ist deß Sohns Gottes Testament / darumb ists gewiß / das der Sohn Gottes in der stifftung dieses seines Testaments / nicht figuratè, sondern propriè, nicht mit verdeckten / sondern mit hellen vnd dürren worten geredt / vnd sein Testament eingesetzt hat.

7. Alle Artickel deß glaubens / werden von Gott seiner Kirchen mit eigentlichen vñ verstendigen worten fürgetragen. Die lehre vom Nachtmal / ist ein Artickel deß glaubens. Derhalben ist gar kein zweiffel / das die lehre vom Nachtmal der Kirchen / auch mit eigentlichen vnd vnuerblümeten worten sey fürgetragen worden.

8. Die Sacrament deß Alten Ttestaments sind bedeutunge / schatten vnd gemelde gewesen deß newen Testaments / darumb was dort durch der Ochsen vnd ander Thier blut ist bedeutet worden / das ist nu hie wircklich mit der that in diesem / durch Christum warhafftig erfüllet. Derhalben kan das Nachtmal nicht mit grund allein / für ein schlecht leibs vnd denckzeichen gehalten werden / oder für

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[412/0428] erlöset sind / als im Zacharia: Sie werden wol gewar werden / wen sie gestochen haben. Item am 9. Du lessest durch das blut deines bundes aus / deine gefangene aus der gruben / da kein wasser innen ist. Vnd S. Petrus sagt: Wir sind erlöset durch das blut deß vnschuldigen Lembleins. Anno 1559. 5. ES ist ein grosser vnterscheid / vnter dem essen vnd trincken deß leibs vnd bluts Christi / wie es die Altväter geessen vnd getruncken haben / so zuuor / vnd ehe denner geboren ist / vnd vnter dem empfahen deß Sacraments / wie er es für seinem leiden gestifftet vnd eingesatzt hat. Denn sonst hette Christus vergeblich vnd ohne vrsach diß allerheiligste Nachtmal eingesetzt / vnd vns in demselbigen / seinen leib vnd blut verheissen vnd dargeben. Nu ist gewißlich vnd vngezweiffelt war / das wir alle jhres geistlichen essens / so war / als sie (die doch diß Nachtmal gar nicht gehabt haben) teilhafftig / vnd desselben mit nichten ausgeschlossen sind. DErhalben ist nötig im Nachtmal deß HErrn vber die geistliche niessung seines leibs vnd bluts / das man eine leibliche zugebe vnd bestetige. Daraus denn weiter folget / das die Sacramentschwermer / die wort deß Testaments Christi / mit jener geistlichen speiß schendlich vermengen / vnd damit dem Testament Christi seine gebürliche ehre stelen vnd rauben. 6. In einem Testament pflegt man keiner verblümeten wort zubrauchen / sondern der testator, der es auffrichtet / lest es mit deutlichen vnd klaren worten verfassen / wie es denn auch in den Keyserlichen Rechten versehen / das wan die Testament deutlich vnd eigentlich stellen vnd machen sol. Das Abendmal ist deß Sohns Gottes Testament / darumb ists gewiß / das der Sohn Gottes in der stifftung dieses seines Testaments / nicht figuratè, sondern propriè, nicht mit verdeckten / sondern mit hellen vnd dürren worten geredt / vnd sein Testament eingesetzt hat. 7. Alle Artickel deß glaubens / werden von Gott seiner Kirchen mit eigentlichen vñ verstendigen worten fürgetragen. Die lehre vom Nachtmal / ist ein Artickel deß glaubens. Derhalben ist gar kein zweiffel / das die lehre vom Nachtmal der Kirchen / auch mit eigentlichen vnd vnuerblümeten worten sey fürgetragen worden. 8. Die Sacrament deß Alten Ttestaments sind bedeutunge / schatten vnd gemelde gewesen deß newen Testaments / darumb was dort durch der Ochsen vnd ander Thier blut ist bedeutet worden / das ist nu hie wircklich mit der that in diesem / durch Christum warhafftig erfüllet. Derhalben kan das Nachtmal nicht mit grund allein / für ein schlecht leibs vnd denckzeichen gehalten werden / oder für

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/428>, abgerufen am 22.11.2024.