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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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SO wil Sarcerius nur dis / das man dis Sacrament mit allerAnno 1559. ehrerbietung handelen sol / vnd mit den euserlichen zeichen / zu denen das wort Christi kommen ist / nicht leichtfertig vmbgehen / sondern vnterscheid halten sol / wie Lutherus vnd Pomeranus zu Wittenberg / da ein tröpfflein aus dem gesegneten Kelch vber dem Altar vergossen / hinzu gegangen sind / vnd mit aller Reuerentz dasselbig / nicht vnter den füssen haben liegen lassen.

DIese euserliche ehrerbietung setzet das Sacrament nicht ausser der niessung / oder ausser dem brauch / darzu es Christus verordnet hat / sondern gibt seine jnnerliche andacht vnd Reueuerentz / gegen diesen heiligen gesegneten brod vnd wein / welches im rechten brauch Christi leib vnd blut ist / ohn alle superstition in Gottfürchtiger demut zuerkennen / vnd wil nicht / das man mit füssen mutwilliglich (so man es fürkomen kan) das gesegnete brod vnd wein vertreten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose leute thun / damit handeln sollen.

ZVm neunden folget weiter / da wir für zwey jharen zu Wormms lagen / ward vns eine frage aus einem Hoffe zugeschickt / ob der leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc.

DIese wort Philippi gehen vns vnd vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nicht lehren / das der leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gottslesterliche verhönung / sie als die gifftigen Spinnen aus den worten des mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich angesicht auswerffen / die sich einen Christen freilich nicht wol nachreden lassen / das es Christi leibe gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort des Culuini / Beze / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein from Gottfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüth von hertzen erschrecken muß.

ZVm zehenden / referirt sich der Rahtschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinn man ein vermanung vom nutz des Nachtmals finden sol.

NVn lehren wir aber vom nutz des Nachtmals auch also / wie es in jtzgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch dis darüber zu mercken / das darin auch stehet / das der ware leib vnd blut vnsers HErrn Jesu Christi im Abendmal ausgeteilet vnd empfangen werde. Zu dem ist nit allein land / sondern auch weltkündig / das die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehre vnd meinung halten / füren noch verteidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim.

SO wil Sarcerius nur dis / das man dis Sacrament mit allerAnno 1559. ehrerbietung handelen sol / vnd mit den euserlichen zeichen / zu denen das wort Christi kommen ist / nicht leichtfertig vmbgehen / sondern vnterscheid halten sol / wie Lutherus vnd Pomeranus zu Wittenberg / da ein tröpfflein aus dem gesegneten Kelch vber dem Altar vergossen / hinzu gegangen sind / vnd mit aller Reuerentz dasselbig / nicht vnter den füssen haben liegen lassen.

DIese euserliche ehrerbietung setzet das Sacrament nicht ausser der niessung / oder ausser dem brauch / darzu es Christus verordnet hat / sondern gibt seine jnnerliche andacht vnd Reueuerentz / gegen diesen heiligen gesegneten brod vnd wein / welches im rechten brauch Christi leib vnd blut ist / ohn alle superstition in Gottfürchtiger demut zuerkennen / vnd wil nicht / das man mit füssen mutwilliglich (so man es fürkomen kan) das gesegnete brod vnd wein vertreten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose leute thun / damit handeln sollen.

ZVm neunden folget weiter / da wir für zwey jharen zu Worm̃s lagen / ward vns eine frage aus einem Hoffe zugeschickt / ob der leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc.

DIese wort Philippi gehen vns vnd vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nicht lehren / das der leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gottslesterliche verhönung / sie als die gifftigen Spinnen aus den worten des mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich angesicht auswerffen / die sich einen Christen freilich nicht wol nachreden lassen / das es Christi leibe gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort des Culuini / Bezę / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein from Gottfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüth von hertzen erschrecken muß.

ZVm zehenden / referirt sich der Rahtschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinn man ein vermanung vom nutz des Nachtmals finden sol.

NVn lehren wir aber vom nutz des Nachtmals auch also / wie es in jtzgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch dis darüber zu mercken / das darin auch stehet / das der ware leib vnd blut vnsers HErrn Jesu Christi im Abendmal ausgeteilet vnd empfangen werde. Zu dem ist nit allein land / sondern auch weltkündig / das die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehre vñ meinung halten / füren noch verteidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim.

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[425/0441] SO wil Sarcerius nur dis / das man dis Sacrament mit aller ehrerbietung handelen sol / vnd mit den euserlichen zeichen / zu denen das wort Christi kommen ist / nicht leichtfertig vmbgehen / sondern vnterscheid halten sol / wie Lutherus vnd Pomeranus zu Wittenberg / da ein tröpfflein aus dem gesegneten Kelch vber dem Altar vergossen / hinzu gegangen sind / vnd mit aller Reuerentz dasselbig / nicht vnter den füssen haben liegen lassen. Anno 1559. DIese euserliche ehrerbietung setzet das Sacrament nicht ausser der niessung / oder ausser dem brauch / darzu es Christus verordnet hat / sondern gibt seine jnnerliche andacht vnd Reueuerentz / gegen diesen heiligen gesegneten brod vnd wein / welches im rechten brauch Christi leib vnd blut ist / ohn alle superstition in Gottfürchtiger demut zuerkennen / vnd wil nicht / das man mit füssen mutwilliglich (so man es fürkomen kan) das gesegnete brod vnd wein vertreten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose leute thun / damit handeln sollen. ZVm neunden folget weiter / da wir für zwey jharen zu Worm̃s lagen / ward vns eine frage aus einem Hoffe zugeschickt / ob der leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc. DIese wort Philippi gehen vns vnd vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nicht lehren / das der leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gottslesterliche verhönung / sie als die gifftigen Spinnen aus den worten des mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich angesicht auswerffen / die sich einen Christen freilich nicht wol nachreden lassen / das es Christi leibe gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort des Culuini / Bezę / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein from Gottfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüth von hertzen erschrecken muß. ZVm zehenden / referirt sich der Rahtschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinn man ein vermanung vom nutz des Nachtmals finden sol. NVn lehren wir aber vom nutz des Nachtmals auch also / wie es in jtzgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch dis darüber zu mercken / das darin auch stehet / das der ware leib vnd blut vnsers HErrn Jesu Christi im Abendmal ausgeteilet vnd empfangen werde. Zu dem ist nit allein land / sondern auch weltkündig / das die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehre vñ meinung halten / füren noch verteidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 425. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/441>, abgerufen am 22.11.2024.