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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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VII. Wir gleuben vnd bekennen auch / das im Abendmal desAnno 1561. HErrn / wenn die wort vnd einsetzung Christi gehalten wird / der leib vnd blut Christi / nicht allein von frommen vnd wirdigen / sondern auch von Gottlosen / Heuchlern / vnd vngleubigen empfangen werde / aber mit diesem vnterscheid / das er von den Gottlosen allein mit dem Munde / von den frommen aber mit dem Munde / Glauben vnd Hertzen genommen wird / vnd das den Frommen solche niessung heilsam sey / den Gottlosen aber dieselbe zu grösser verdamnis vnd gericht gereiche.

VIII. Diese niessung / welche also zugleich von Frommen vnd Bösen geschicht / vnd jhnen gemein ist / bestettigen die wesentliche stück des Sacraments / welche sind / sichtlich brod vnd wein / der vnsichtliche leib vnd blut Christi / vnd der eusserliche brauch des Sacraments / vnd diese wesentliche stück sind nicht anderswoher von Menschen herein getragen / sondern sind durch Christi wort in der einsetzung dieses Testaments / hell vnd klar ausgedruckt.

IX. Hiemit stimmet auch Pauli spruch / 1. Cor. 11. da er sagt / das die jenigen / so vnwirdig essen / schuldig werden an dem leib vnd blut Christi / das also Christi einsetzung / nicht auff des Menschen wirdigkeit stehet / sondern ist auff den gegründet / der die warheit selbs ist / auff dessen gewissem / warhafftigem worte sie bestehet. Wie auch gleicher gestalt die Augspurgische Confession / welche in gemein sagt: Es werde der leib vnd blut Christi mitgeteilt / denen / so das Sacrament nemen.

X. DIs bekentnis vom Abendmal des HErrn / ist nicht aus menschlichem wahn / sondern aus der einsetzung des Sacraments / vnd aus den worten Christi vnd des Apostels Pauli genommen / denn Christus vnd Paulus zeugen / das der ware leib vnd das ware blut Christi im Abendmal ausgeteilet werden.

XI. Die wort Christi sind hell vnd klar / Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / vnd damit nicht jemand einen vnnötigen Tropum, oder verblüemte vmbwechselung der rede denselben andichten möchte / so wird die erklerung dabey gesetzt / der für euch gegeben wird. Also auch vom kelch / Das ist mein blut / da gleicher gestalt der Tropus oder vmbwechselung der rede ausgeschlossen / vnd die auslegung oder erklerung dabey gesetzt wird / welches für euch vergossen wird.

XII. Also spricht Paulus / das der / so vnwirdig jsset / des Gerichts schüldig sey / darumb / das er nit vnterscheidet vnter dem leib des HErren vnd anderer gemeinen speise / derhalben hat er gehalten / das der Leib vnd das Blut Christi warhafftig empfangen werde / nicht allein von gleubigen / sondern auch von heuchlern.

VII. Wir gleuben vnd bekennen auch / das im Abendmal desAnno 1561. HErrn / wenn die wort vnd einsetzung Christi gehalten wird / der leib vnd blut Christi / nicht allein von frommen vnd wirdigen / sondern auch von Gottlosen / Heuchlern / vnd vngleubigen empfangen werde / aber mit diesem vnterscheid / das er von den Gottlosen allein mit dem Munde / von den frommen aber mit dem Munde / Glauben vnd Hertzen genommen wird / vnd das den Frommen solche niessung heilsam sey / den Gottlosen aber dieselbe zu grösser verdamnis vnd gericht gereiche.

VIII. Diese niessung / welche also zugleich von Frommen vnd Bösen geschicht / vnd jhnen gemein ist / bestettigen die wesentliche stück des Sacraments / welche sind / sichtlich brod vnd wein / der vnsichtliche leib vnd blut Christi / vnd der eusserliche brauch des Sacraments / vnd diese wesentliche stück sind nicht anderswoher von Menschen herein getragen / sondern sind durch Christi wort in der einsetzung dieses Testaments / hell vnd klar ausgedruckt.

IX. Hiemit stimmet auch Pauli spruch / 1. Cor. 11. da er sagt / das die jenigen / so vnwirdig essen / schuldig werden an dem leib vnd blut Christi / das also Christi einsetzung / nicht auff des Menschen wirdigkeit stehet / sondern ist auff den gegründet / der die warheit selbs ist / auff dessen gewissem / warhafftigem worte sie bestehet. Wie auch gleicher gestalt die Augspurgische Confession / welche in gemein sagt: Es werde der leib vnd blut Christi mitgeteilt / denen / so das Sacrament nemen.

X. DIs bekentnis vom Abendmal des HErrn / ist nicht aus menschlichem wahn / sondern aus der einsetzung des Sacraments / vnd aus den worten Christi vnd des Apostels Pauli genommen / denn Christus vnd Paulus zeugen / das der ware leib vnd das ware blut Christi im Abendmal ausgeteilet werden.

XI. Die wort Christi sind hell vnd klar / Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / vnd damit nicht jemand einen vnnötigen Tropum, oder verblüemte vmbwechselung der rede denselben andichten möchte / so wird die erklerung dabey gesetzt / der für euch gegeben wird. Also auch vom kelch / Das ist mein blut / da gleicher gestalt der Tropus oder vmbwechselung der rede ausgeschlossen / vnd die auslegung oder erklerung dabey gesetzt wird / welches für euch vergossen wird.

XII. Also spricht Paulus / das der / so vnwirdig jsset / des Gerichts schüldig sey / darumb / das er nit vnterscheidet vnter dem leib des HErren vnd anderer gemeinen speise / derhalben hat er gehalten / das der Leib vnd das Blut Christi warhafftig empfangen werde / nicht allein von gleubigen / sondern auch von heuchlern.

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[435/0451] VII. Wir gleuben vnd bekennen auch / das im Abendmal des HErrn / wenn die wort vnd einsetzung Christi gehalten wird / der leib vnd blut Christi / nicht allein von frommen vnd wirdigen / sondern auch von Gottlosen / Heuchlern / vnd vngleubigen empfangen werde / aber mit diesem vnterscheid / das er von den Gottlosen allein mit dem Munde / von den frommen aber mit dem Munde / Glauben vnd Hertzen genommen wird / vnd das den Frommen solche niessung heilsam sey / den Gottlosen aber dieselbe zu grösser verdamnis vnd gericht gereiche. Anno 1561. VIII. Diese niessung / welche also zugleich von Frommen vnd Bösen geschicht / vnd jhnen gemein ist / bestettigen die wesentliche stück des Sacraments / welche sind / sichtlich brod vnd wein / der vnsichtliche leib vnd blut Christi / vnd der eusserliche brauch des Sacraments / vnd diese wesentliche stück sind nicht anderswoher von Menschen herein getragen / sondern sind durch Christi wort in der einsetzung dieses Testaments / hell vnd klar ausgedruckt. IX. Hiemit stimmet auch Pauli spruch / 1. Cor. 11. da er sagt / das die jenigen / so vnwirdig essen / schuldig werden an dem leib vnd blut Christi / das also Christi einsetzung / nicht auff des Menschen wirdigkeit stehet / sondern ist auff den gegründet / der die warheit selbs ist / auff dessen gewissem / warhafftigem worte sie bestehet. Wie auch gleicher gestalt die Augspurgische Confession / welche in gemein sagt: Es werde der leib vnd blut Christi mitgeteilt / denen / so das Sacrament nemen. X. DIs bekentnis vom Abendmal des HErrn / ist nicht aus menschlichem wahn / sondern aus der einsetzung des Sacraments / vnd aus den worten Christi vnd des Apostels Pauli genommen / denn Christus vnd Paulus zeugen / das der ware leib vnd das ware blut Christi im Abendmal ausgeteilet werden. XI. Die wort Christi sind hell vnd klar / Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / vnd damit nicht jemand einen vnnötigen Tropum, oder verblüemte vmbwechselung der rede denselben andichten möchte / so wird die erklerung dabey gesetzt / der für euch gegeben wird. Also auch vom kelch / Das ist mein blut / da gleicher gestalt der Tropus oder vmbwechselung der rede ausgeschlossen / vnd die auslegung oder erklerung dabey gesetzt wird / welches für euch vergossen wird. XII. Also spricht Paulus / das der / so vnwirdig jsset / des Gerichts schüldig sey / darumb / das er nit vnterscheidet vnter dem leib des HErren vnd anderer gemeinen speise / derhalben hat er gehalten / das der Leib vnd das Blut Christi warhafftig empfangen werde / nicht allein von gleubigen / sondern auch von heuchlern.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/451>, abgerufen am 22.11.2024.