Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.

DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.

ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.

MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.

DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.

ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0461" n="445"/>
        <p>MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das man<note place="right">Anno 1561. Marchio Iohannes.</note> sich gegen vnd                      wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen                      werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd                      blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey                      der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet /                      verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol                      daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret                      haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch /                      oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder /                      teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd                      derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch                      Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine                      meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldische&#x0303; Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General                      form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken                      / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments                      halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für                      sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig                      sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.</p>
        <p>DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen<note place="right">Landgrafius Hassiae, &amp;c..</note> form benügen lest                      / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß                      glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet /                      vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans                      nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht                      allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen /                      wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die                      Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.</p>
        <p>ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott                      vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht                      weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd                      das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern                      dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen                      worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin                      vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab                      oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller                      Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im                      Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[445/0461] MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das man sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen. Anno 1561. Marchio Iohannes. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc. Landgrafius Hassiae, &c.. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/461
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/461>, abgerufen am 22.11.2024.