Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc. MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0461" n="445"/> <p>MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das man<note place="right">Anno 1561. Marchio Iohannes.</note> sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.</p> <p>DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen<note place="right">Landgrafius Hassiae, &c..</note> form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.</p> <p>ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [445/0461]
MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das man sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.
Anno 1561. Marchio Iohannes. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.
Landgrafius Hassiae, &c.. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |