Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1561. WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also: Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolf gangen / etc. wieder die Sacramentirerey.DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vnd schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden. WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son- Anno 1561. WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also: Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolf gangen / etc. wieder die Sacramẽtirerey.DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vñ schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden. WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0462" n="446"/> <note place="left">Anno 1561.</note> <p>WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:</p> <note place="left">Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolf gangen / etc. wieder die Sacramẽtirerey.</note> <p>DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vñ schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden.</p> <p>WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son- </p> </div> </body> </text> </TEI> [446/0462]
WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:
DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vñ schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden.
WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |