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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1561.

WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:

Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolf gangen / etc. wieder die Sacramentirerey.

DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vnd schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden.

WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son-

Anno 1561.

WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:

Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolf gangen / etc. wieder die Sacramẽtirerey.

DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vñ schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden.

WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son-

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[446/0462] WIr wollen auch den Christlichen Leser zu dienst vnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnnd Rhat der Stad Nürnberg / da mals gethan / hieher zusetzen nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich allda gemelter Stad mißbrauchen / dadurch zurück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schemen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also: DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnnd Herr / vnser vnterthenige willige dienste seind ewer Fürstlichen gnaden mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / aus E. F. G. verordneter abgesandter Rhäte der ehrnvesten hochgelarten Herren Vlrichen Sitzingers / der rechten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionysius Grempen von Frewdenstein / mündlichen vñ schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die ausfürliche erklerung der repetirten Augspurgischen Confession / vnd daneben E. F. G. Christlich vnd Fürstlich gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekentnis der lautern / vngefelschten / Prophetischen vnd Euangelischen lehre / nach aller lenge vntertheniglich vernommen / vnd aus der vbergebenen Instruction neben anderen / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnedigsten vnd gnedigen Herrn / so zu der Naumburg versamlet gewesen / einhellige bekentnis / fürnemlich deß heiligen Abendmals vnsers HErren Ihesu Christi zur notturfft verstanden. WIewol wir nun hieuor auff ewer Fürstlichen gnaden erstlich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben keine schließliche antwort gegeben / sondern die handelung vnd subscription jhrer wichtigkeit / vnd etlicher puncten halben / die vns dazumal beygewohnet / in ein bedencken gestelt / so wollen wir vns doch vntertheniglich versehen / E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben aus hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngste erklerung / vnd aus den Confession tractaten / vnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstandt in dieser hochwichtigen sachen begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnd befunden / das durch die hochlöbliche versamlung der Chur vnd Fürsten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd einhelligkeit / in den Religion vnd glaubens sachen / vnd gar nichts weltliches gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnd Fürstlichen gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekentnis / vnd wiederholung der ersten Christlichen Confession / nicht absondern / son-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/462>, abgerufen am 22.11.2024.