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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1561.erste vnverenderte Augspurgische Confession behalten / vnd der Zwinglianer oder Caluinisten jrrige lehr weder billichen noch leiden wollen. Vnd weil gleichwol allerley reden auffkamen / als weren etliche Theologen zu Leipzig vnd Wittenberg sehr verdechtig / haben etliche Fürsten zugleich begert / sie wolten sich erkleren / ob sie es mit Zwingel vnd Caluino hielten oder nicht.

Churfürst zu Sachsen / etc. wendet allen Christlichen fleis an / das seine Churf. G. Theologi richtig sein vnnd bleiben mögen.

DArauff der Churfürst zu Sachsen allen Christlichen müglichen fleiß angewendet / vnd seiner Theologen bekentnis zum öfftern erfordert / welches auch verfast vnd vbergeben worden / allzeit mit diesem anhang vnd hohen betewrung / das sie keine andere lehr annemen noch fortsetzen wolten / denn sie Gott durch D. Lutherum in dieser Landen Kirchen vnd Schulen wiederumb ans liecht gebracht / vnd geoffenbaret hette / so wol vom Abendmal / als von andern Artickeln der Christlichen lehre / vnd ist solcher grossen betewrung getrawet vnd gegleubt worden / dawieder doch etliche hernach mit der that sich leider erzeigt / vnd die Kirchen vnd Schulen mit der Sacramentirischen gifft heimlich vertuscht / verunreiniget vnd verunruhiget / vnd die liebe Obrigkeit schendlich betrogen haben.

Nidersechsische Fürsten vnd Stende.

ES haben auch etliche Fürsten vnd Stende in Sachsen jhre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnd ob sie sich in die semptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession / auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen einlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnd damals in druck verfertigte antwort erfolget / darinn bedacht worden / das man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem gewissen / dieselbige semptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es sein denn die schwebende jrrthüme vnd secten ausdrücklich zuuor ausgesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich / weil die Sacramentirer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch felschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jhre jrrthüme / wo nicht angenommen vnd recht erkandt / doch zum wenigsten entschuldiget / vermentelt vnd zugedeckt / vnd also die jrrthüme gesterckt / vnd viel Leute dadurch verfüret werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel semptlich vnterschreiben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle jrrthüme / so wieder Gottes wort weren: Daraus denn wiedersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnd grosser vnwiederbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc.

Anno 1561.erste vnverenderte Augspurgische Confession behalten / vñ der Zwinglianer oder Caluinisten jrrige lehr weder billichen noch leiden wollen. Vnd weil gleichwol allerley reden auffkamen / als weren etliche Theologen zu Leipzig vnd Wittenberg sehr verdechtig / haben etliche Fürsten zugleich begert / sie wolten sich erkleren / ob sie es mit Zwingel vnd Caluino hielten oder nicht.

Churfürst zu Sachsen / etc. wendet allẽ Christlichen fleis an / das seine Churf. G. Theologi richtig sein vnnd bleiben mögen.

DArauff der Churfürst zu Sachsen allen Christlichen müglichen fleiß angewendet / vnd seiner Theologen bekentnis zum öfftern erfordert / welches auch verfast vnd vbergeben worden / allzeit mit diesem anhang vnd hohen betewrung / das sie keine andere lehr annemen noch fortsetzen wolten / denn sie Gott durch D. Lutherum in dieser Landen Kirchen vnd Schulen wiederumb ans liecht gebracht / vnd geoffenbaret hette / so wol vom Abendmal / als von andern Artickeln der Christlichen lehre / vnd ist solcher grossen betewrung getrawet vnd gegleubt worden / dawieder doch etliche hernach mit der that sich leider erzeigt / vnd die Kirchen vnd Schulen mit der Sacramentirischen gifft heimlich vertuscht / verunreiniget vnd verunruhiget / vnd die liebe Obrigkeit schendlich betrogen haben.

Nidersechsische Fürsten vnd Stende.

ES haben auch etliche Fürsten vnd Stende in Sachsen jhre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnd ob sie sich in die semptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession / auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen einlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnd damals in druck verfertigte antwort erfolget / darinn bedacht worden / das man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem gewissen / dieselbige semptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es sein denn die schwebende jrrthüme vnd secten ausdrücklich zuuor ausgesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich / weil die Sacramentirer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch felschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jhre jrrthüme / wo nicht angenommen vnd recht erkandt / doch zum wenigsten entschuldiget / vermentelt vnd zugedeckt / vnd also die jrrthüme gesterckt / vnd viel Leute dadurch verfüret werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel semptlich vnterschreiben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle jrrthüme / so wieder Gottes wort weren: Daraus denn wiedersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnd grosser vnwiederbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc.

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[452/0468] erste vnverenderte Augspurgische Confession behalten / vñ der Zwinglianer oder Caluinisten jrrige lehr weder billichen noch leiden wollen. Vnd weil gleichwol allerley reden auffkamen / als weren etliche Theologen zu Leipzig vnd Wittenberg sehr verdechtig / haben etliche Fürsten zugleich begert / sie wolten sich erkleren / ob sie es mit Zwingel vnd Caluino hielten oder nicht. Anno 1561. DArauff der Churfürst zu Sachsen allen Christlichen müglichen fleiß angewendet / vnd seiner Theologen bekentnis zum öfftern erfordert / welches auch verfast vnd vbergeben worden / allzeit mit diesem anhang vnd hohen betewrung / das sie keine andere lehr annemen noch fortsetzen wolten / denn sie Gott durch D. Lutherum in dieser Landen Kirchen vnd Schulen wiederumb ans liecht gebracht / vnd geoffenbaret hette / so wol vom Abendmal / als von andern Artickeln der Christlichen lehre / vnd ist solcher grossen betewrung getrawet vnd gegleubt worden / dawieder doch etliche hernach mit der that sich leider erzeigt / vnd die Kirchen vnd Schulen mit der Sacramentirischen gifft heimlich vertuscht / verunreiniget vnd verunruhiget / vnd die liebe Obrigkeit schendlich betrogen haben. ES haben auch etliche Fürsten vnd Stende in Sachsen jhre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnd ob sie sich in die semptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession / auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen einlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnd damals in druck verfertigte antwort erfolget / darinn bedacht worden / das man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem gewissen / dieselbige semptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es sein denn die schwebende jrrthüme vnd secten ausdrücklich zuuor ausgesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich / weil die Sacramentirer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch felschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jhre jrrthüme / wo nicht angenommen vnd recht erkandt / doch zum wenigsten entschuldiget / vermentelt vnd zugedeckt / vnd also die jrrthüme gesterckt / vnd viel Leute dadurch verfüret werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel semptlich vnterschreiben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle jrrthüme / so wieder Gottes wort weren: Daraus denn wiedersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnd grosser vnwiederbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/468>, abgerufen am 26.06.2024.